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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 2. September 2021; 01:31
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Recht:

> Regierungsmehrheit schlampt mal wieder

Der Zustand eines Rechtsstaats ist auch an der Qualität seiner Legistik
erkennbar. Ja, was da seit Beginn der Pandemie verzapft worden ist, ist
bekannt. Aber in der ersten Hektik Anfang 2020 konnte schon mal was
schiefgehen, da hatte man noch Verständnis dafür - Stichwort: "Ostererlaß".
Aber der Blödsinn setzt sich leider fort.

In der derzeit geltenden Fassung des COVID-19-Maßnahmengesetzes heißt es:

"§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in
Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Sofern dies aufgrund
der epidemiologischen Situation unbedingt erforderlich ist, kann durch
Verordnung der Bundesregierung ein anderer Zeitpunkt des Außerkrafttretens
dieses Bundesgesetzes bestimmt werden, wobei dieser nicht nach dem 31.
Dezember 2021 liegen darf."

Häää? Das Gesetz kann früher außer Kraft gesetzt werden, wenn es wegen der
epidemiologischen Situation unbedingt erforderlich ist?

Ja, es ist eine Petitesse, zugegeben, aber eine bezeichnende. Denn auch hier
sehen wir wieder einmal, daß die hohe Kunst des Inserierens von Normen ganz
offensichtlich nicht mehr beherrscht wird in Österreich.

Wir erinnern uns: Im September 2020 wurde heftig darüber diskutiert, ob es
verfassungszulässig sei, in ein Gesetz zu schreiben, daß eben dieses Gesetz
per Verordnung in seiner Gültigkeit um ein halbes Jahr verlängert werden
könne. Tatsächlich wurde das dann auch so beschlossen: Das Gesetz trat in
Kraft mit dem regulären Außerkraftdatum 30.Juni 2021 - eben mit einer
Verlängerungsoption bis zum 31.12.2021.

Kurz vor Ablauf dieser regulären Frist bekam man dann im Nationalrat wohl
doch kalte Füße, was denn der VfGH zu einer Verordnung per Verlängerung
sagen würde. Und so machte man dann doch noch eine eindeutig
verfassungskonforme Verlängerung. Im Bundesgesetzblatt vom 28.Juni 2021
steht daher zu lesen: "In § 13 Abs. 1 wird die Wort- und Zeichenfolge '30.
Juni' durch die Wort- und Zeichenfolge '31. Dezember' ersetzt." Daß dadurch
dann ein völliger Unsinn im Gesetz steht, hat man aber in der Eile wohl
übersehen.

Es ist die selbe Schlamperei, wie jene, die dazu führte, daß im Mai 2020
sechs Nullen beim Budgetbeschluß verloren gingen.

Sicher, es scheint lediglich eine Sache von Erbsenzählern und
Korinthenkackern zu sein, so etwas zu monieren. Aber immerhin handelt es
sich um Gesetze eines Staates, den wir ja alle für so toll und seriös halten
und bei dessen Hymne wir alle aufstehen und mit korrektem Text mitsingen
sollen. Und wir sollen uns auch alle buchstabengetreu an diese Gesetze
halten. Wenn dann diese Gesetze aber die Qualität jener des Staates in Woody
Allens Film "Bananas" haben, darf man sich wirklich nicht wundern, wenn
dieser Staat und vor allem diese Regierungsmehrheit nicht mehr so wirklich
ernstgenommen werden.

Es bleibt im Übrigen noch anzumerken, wie leicht es ist, ein Gesetz, daß ja
doch mit der Betonung auf diese "Sunset-Klausel" verteidigt worden ist, ohne
große Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu verlängern. Daran sollten wir uns
bei der nächsten Novelle erinnern!

*Bernhard Redl* (3.8.2021)




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