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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 6. Mai 2021; 03:59
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Justiz/Polizei/Deutschland/Schweiz:

> G20 Hamburg 2017: Immer noch Prozesse

Zu besonders vielen Festnahmen während der Proteste gegen den G20-Gipfel im
Juli 2017 in Hamburg kam es, als zwei Hundertschaften der Polizei eine
kleine Demonstration in der abgelegenen Straße Rondenbarg überrannten. Von
200 Protestierenden, darunter zahlreiche Minderjährige, wurde jede/r Dritte
verhaftet: "Vor Ort wurden etwas über 70 Personen festgesetzt, von denen
dann 14 im Krankenhaus gelandet sind, die Restlichen bis zu den 83
Angeklagten kamen aus der Öffentlichkeitsfahndung", so der Angeklagte Yannik
U. Mit Fotos wurde über Medien und im Internet ebenso wie polizeiintern
gefahndet, als ob es sich um Schwerkriminelle handeln würde.

Insgesamt waren nach Polizeiangaben vom 22. Juni bis zum 9. Juli 2017 im
Zusammenhang mit den G20-Protesten 345 Straftaten angezeigt, 186 Personen
festgenommen, 225 weitere in Personengewahrsam genommen und 51 Haftbefehle
erlassen worden.

Vor der großen Jugendstrafkammer 27 am Hamburger Landgericht begann am 3.
Dezember das Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex. Die Kammer
unter dem Vorsitzenden Richter Georg Halbach brach den Prozess nach
sechswöchiger Unterbrechung am 27. Januar 2021 komplett ab und begründete
den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie und dem verschärften
Lockdown. Vor Gericht standen fünf mittlerweile 19 bis 21-Jährige aus
Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn, die bei ihrer Festnahme am 7. Juli 2017
entweder 16 oder 17 Jahre alt waren. Insgesamt sollen in diesem Zusammenhang
83 Personen angeklagt werden. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung,
Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen sowie die
Bildung bewaffneter Gruppen und Landfriedensbruch vorgeworfen. Allerdings
werden ihnen keine individuellen Straftaten zugeordnet, sondern pauschal
alle Aktivitäten angelastet, die aus dem Protestzug heraus ausgeübt worden
seien.

Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist nach wie vor unklar.

Im parallel laufenden Zürcher G20-Prozess könnte es hingegen ein Urteil
gegeben haben. Allerdings verliessen die drei Angeklagten am 16.April aus
Protest den Gerichtssaal. Der Grund dafür: Der Prozess war bereits für
Dezember geplant gewesen, wurde aber ebenso wegen Covid vertagt. Doch dann
stellte sich heraus, daß noch vor dem geplant gewesen ersten
Verhandlungstermin das Urteil schon geschrieben war: In den Akten, die den
Beschuldigten vor dem Prozess zur Einsicht vorlagen, befand sich unter
anderem ein Dokument mit einem bereits fertig formulierten Urteilsspruch
(schuldig!) inklusive Urteilsbegründung durch den Richter Vogel, datiert vom
vergangenen Herbst. Bei der Farce eines So-tun-als-ob-Fair-Trial wollten die
Angeklagten dann doch nicht mitspielen.

Jetzt warten sie auf das schriftliche Urteil -- viel Arbeit wird der Richter
damit aber wohl nicht mehr haben.
(gwr, rote hilfe et al./akin)

Quellen:
https://www.graswurzel.net/gwr/2021/03/solidaritaet-ist-die-grundlage-jeder-linken-politik/
https://rotehilfech.noblogs.org/post/2021/04/14/vorverurteilung-im-zurcher-g20-prozess/
https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/2021/04/20/update-zum-zuercher-g20-prozess/



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