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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 15. April 2021; 01:51
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International:

> Julian Assange - seit genau zwei Jahren in Haft

Am 11. April vor zwei Jahren wurde der Wikileaks-Gründer und -Herausgeber
Julian Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Großbritannien
inhaftiert. Seitdem sitzt er dort in vollständiger Isolation, weil er
Informationen veröffentlichte, die unter anderem Details über das Vorgehen
der US-Streitkräfte im Irak- und Afghanistan-Krieg enthüllten. Grund genug
für die USA, ihn unter dem US-Spionagegesetz anzuklagen und eine
Auslieferung zu fordern.

Zwar entschied ein britisches Gericht bereits am 4. Januar dieses Jahres
gegen eine Auslieferung Assanges in die USA. Wenn auch ein Lichtblick, war
die Entscheidung der Richterin jedoch kein Sieg für die Pressefreiheit. Denn
während Assange aus gesundheitlichen Gründen und drohender Suizidgefahr
nicht ausgeliefert werden soll, stimmte die Richterin der US-Anklage in den
wesentlichen Punkten hinsichtlich der Kriminalisierung von investigativem
Journalismus zu. Die USA legten Berufung gegen den Gerichtsbeschluss ein.

Da das Gericht seine Freilassung auf Kaution ablehnte, befindet sich Assange
weiterhin in Untersuchungshaft, die laut dem UN- Sonderberichterstatter Nils
Melzer psychologischer Folter gleicht. Eine bizarre Entscheidung - denn das
Gericht stufte damit einerseits die Inhaftierung in einem
US-Hochsicherheitsgefängnis für Assange gesundheitlich als unzumutbar ein,
hält ihn aber andererseits in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis rein
präventiv unter ähnlichen Bedingungen fest.

Höchst problematisch ist daher, dass im laufenden Berufungsprozess nun gar
keine öffentlichen Anhörungen mehr stattfinden, sondern Entscheidungen
hinter verschlossenen Türen getroffen werden sollen. Klar ist, dass der Fall
Assange mit der vorläufigen Entscheidung im Auslieferungsverfahren noch
nicht gewonnen ist. Es besteht die Gefahr, dass die USA im Berufungsprozess
lediglich Garantien hinsichtlich der Haftbedingungen Assanges abgeben
werden, und dass ein Berufungsgericht dieser Argumentation folgen und die
Konsequenzen für Pressefreiheit weltweit ignorieren könnte. Sollten die USA
mit ihrem Auslieferungsantrag erfolgreich sein und Assange vor Gericht
stellen, droht dasselbe Schicksal künftig jedem Journalisten und jeder
Journalistin weltweit, die geheime Informationen von öffentlichem Interesse
verbreiten.

Bis zum 5. April konnte die Verteidigung auf den US-Berufungsantrag
schriftlich reagieren. Wie auch immer die nun folgende Entscheidung des
Supreme Courts ausfällt: die Frage, ob Assange ausgeliefert wird, kann sich
noch Jahre hinziehen. Nach zwei möglichen Instanzen in Großbritannien könnte
das Auslieferungsverfahren am Ende beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte landen.
(Reporter ohne Grenzen)

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MONTAG, 19.4.: Online-BUCHPRÄSENTATION "Der Fall Julian Assange" von Nils
Melzer -- 19:00 Uhr auf Zoom und Facebook. Wer an dieser
Online-Veranstaltung teilnehmen will, melde sich bitte bis 17. April 2021
unter organisation@oejc.at an. Dann gibts per Mail einen Zugangslink. Die
Veranstaltung findet auf ZOOM und Facebook in deutscher Sprache statt, die
Teilnahme ist kostenlos.

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> Der vergessene Assange-Freund

Am selben Tag, als Julian Assange in London festgenommen wurde, wurde auch
Ola Bini in Ecuador inhaftiert. Gegen den schwedischen Programmierer mit
bürgerlichem Namen Ola Martin Gustafsson erheben US-Behörden ähnliche
Vorwürfe wie gegen Assange. Allerdings ist die Grundlage dieser Vorwürfe
eigentlich nur, daß er ein guter Freund des Australiers ist, den er mehrmals
in seinem Asyl in der ecuadorianischen Botschaft besucht hatte. Ansonsten
soll er Regierungsnetzwerke angegriffen haben, was aber bislang jeglichen
Beweises entbehrt und auch nie wirklich präzissiert worden ist.

Daher hatte auch recht bald ein Gericht entschieden, daß seine Festsetzung
nicht gerechtfertigt war. Er konnte zwar schon nach 71 Tagen das Gefängnis
verlassen, aber nicht Ecuador. Dort sitzt er jetzt seit zwei Jahren fest und
muß sich wöchentlich bei der Polizei melden, obwohl es nach wie vor keine
konkrete Ankage gibt. Dieses kafkaeske Spektakel nimmt dabei kein Ende, am
2.Jahrestag seiner Verhaftung twitterte er: ''Der Vorprozess wurde Ende
Dezember ausgesetzt. In diesem Teil der Anhörung hat der Richter behauptet,
dass alle meine Rechte respektiert wurden, unabhängig von den Beweisen gegen
diese Behauptung. Der Vorprozess wurde immer noch nicht fortgesetzt."
(akin)

Sein Twitter-Thread vom 11.April 2021: https://t.co/xhhWzia84y ; Sein
Twitter-Account ist
@olabini



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