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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 11. März 2021; 00:34
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Corona/Recht:

> Eine Klassenfrage

Ein Paketzusteller wird positiv auf Corona getestet. Aus Angst, seinen Job
zu verlieren, lügt er beim Contact Tracing.

Eine Bosnierin sitzt in Quarantäne, muß aber dringend Geld an ihre Familie
daheim überweisen. Also schickt sie eine Freundin auf die Bank. Die
Bankangestellte meint, die Kontoinhaberin müsse persönlich kommen. Als diese
das dann doch tut, wird sie von der Bankangestellten angezeigt.

Die Polizei verschafft sich Zutritt zu einer Wohnung eines Paares - man kann
sich ungefähr vorstellen, wie sehr die Beamten vorher um Erlaubnis gebeten
haben und wie dezent sie dabei aufgetreten sind - und konfrontiert den
Wohnungsinhaber mit dem Vorwurf, er fahre ein als gestohlen gemeldetes Auto.
Nach der Amtshandlung wird der Autobesitzer, ein Ungar, von den Beamten
angezeigt, weil er ihnen trotz verhängter Quarantäne nicht den Eintritt
verwehrt habe.

Alle drei Fälle enden mit Verurteilung vor dem Strafrichter wegen "Vergehens
der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten".
Und alle Fälle, die so durch die Medien gegangen sind und wo Näheres über
die Beschuldigten zu erfahren war, betreffen nur Menschen entweder aus dem
Proletariat oder mit "Migrationshintergrund" oder beides. Nun ist nicht
anzunehmen, daß diese Menschen fahrlässiger sind - auch wenn derlei gerne
von ÖVP-Politikern angedeutet wird. Aber es ist offensichtlich
wahrscheinlicher, daß sie angezeigt und auch verurteilt werden. Das ist dann
doch etwas verwunderlich. Oder eigentlich eh nicht.
-br-

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