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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 11. März 2021; 00:26
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Demos/Recht:

> Ein Sieg für die Versammlungsfreiheit!

Der Kampf hat sich ausgezahlt: Nach drei Jahren Gerichtsprozess, gibt es nun
endlich Klarheit: Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies eine Klage gegen die
Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ) und die Sozialistische Jugend
Oberösterreich (SJ OÖ) rechtswirksam ab.

Was war passiert? Ende 2017, also vor mehr als drei Jahren, wurden wir
geklagt. Die KJÖ und SJ OÖ sollten für einen Sachschaden aufkommen, der
durch das Verhalten Dritter bei einer Demonstration, die sie für das Bündnis
"Linz gegen Rechts" angemeldet hatten, entstand. Und das Bezirksgericht Linz
gab den Klägern recht: Diesen wurde in erster Instanz Schadenersatz
inklusive Prozesskosten in Höhe von 23.263,45 EUR zugesprochen. Die
Jugendorganisationen wurden demnach zu ungeteilter Hand schuldig befunden,
um für diese Summe aufzukommen. KJÖ und SJ gingen in Revision und wurden vom
Berufungsgericht bestätigt: Das Landesgericht Linz hob das folgenschwere
Urteil im Sinne einer Klagsabweisung auf. Damit wollten sich wiederum die
Kläger - das Linzer Lokal "Josef das Stadtbräu" und der "Kaufmännischen
Verein in Linz" nicht auf sich sitzen lassen und versuchten die richterliche
Entscheidung vor dem OGH zu bekämpfen. Dieser stellte nun rechtswirksam
klar, dass die beklagten Organisationen nicht für den entstandenen
Sachschaden aufzukommen haben.

Alles andere hätte das Aus der Versammlungsfreiheit bedeutet. Für den Fall,
dass das Urteil in erster Instanz standgehalten hätte und auch vom OGH
bestätigt worden wäre, hätte das das Grundrecht sich zu versammeln derart
untergraben, dass eine legale Abhaltung von Demonstrationen de facto nicht
mehr möglich gewesen wäre. Denn Versammlungsanmelder würden immer Gefahr
laufen, für das Verhalten Dritter rechtlich belangt und schließlich haftbar
gemacht zu werden.

OGH-Urteil mit Signalwirkung.

Mit der Abweisung der Klage in der letzten Instanz konnte nicht nur ein
enormer finanzieller Schaden von den beiden Jugendorganisationen abgewendet
werden, sondern das OGH-Urteil ist richtungsweisend für alle zukünftigen
Demonstrationen in Österreich. Denn der Sieg vor dem Obersten Gerichtshof
ist nicht minder als Sieg für die Versammlungsfreiheit zu werten!

Der OGH begründete die Klagsabweisung unter anderem damit, dass es kein
ausreichender Grund sei, dass bei einer als friedlich geplanten Versammlung,
im Laufe derer es zu einer Ausschreitung komme, um eine Haftung der
Versammlungsanmelder zu begründen. Eine Haftung des Veranstalters komme bei
"an sich friedlicher Demonstrationen für fremde Sach- und Personenschäden in
der Regel nur dann in Frage, wenn überhaupt keine Sicherheitsvorkehrungen
zur Abwendung von Risiken getroffen würden". So verwies der Oberste
Gerichtshof auch darauf, dass die Sorgfaltspflicht der Veranstalter von
Demonstrationen nicht überspannt werden dürften, da "sonst die
grundrechtlich geschützte Demonstrationsfreiheit darunter litte".
Bezugnehmend auf die verfahrensgegenständliche Demo von KJÖ und SJ OÖ konnte
der Oberste Gerichtshof auch keinerlei Fehlverhalten oder gar - wie von den
Klägern behauptet - eine Beitragstäterschaft der Jugendorganisationen
feststellen.

Alles in allem zeigt sich: Unser jahrelanger Kampf vor den Gerichten hat
sich ausgezahlt, denn schlussendlich konnten wir damit verhindern, dass das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Frage des Geldbeutels wird.

*Raffael Schöberl, ehem. KJÖ-Bundesvorsitzender und Versammlungsleiter der
gegenständlichen Demonstration*


https://kommunistischejugend.at/2021/03/ein-sieg-fuer-die-versammlungsfreiheit/

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