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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 24. Februar 2021; 09:49
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Recht:

> Kein Nasenbohren ohne ELGA?

Heute, Mittwoch, nach Redaktionsschluß, steht eine Novelle des
Gesundheitstelematikgesetzes auf der Tagesordnung des Nationalrats.
Angeblich soll diese Novelle noch vor der Beschlußfassung repariert werden.
Denn die Verfassungswidrigkeit ist augenfällig: Mit dem Beschluß soll die
Gratisabgabe von Corona-Tests in Apotheken unter Vorweisung einer eCard
möglich sein -- aber nur für diejenigen, die sich nicht von der
"Elektronischen Gesundheitsakte" (ELGA) abgemeldet haben. Denn mit ELGA
verknüpft ist auch der elektronische Impfpaß, so die Argumentation. Das hat
zwar genau nichts mit SARS-Tests zu tun und ist wohl auch problemlos über
die Krankenkassen dokoumentierbar, steht aber so im Gesetzesentwurf.
Gleichheitswidrigkeit ist wohl die richtige Einschätzung, aber Beschlüsse
durch die Nationalratsmehrheit sind ja in letzter Zeit sowieso nicht so sehr
an Verfassungskonformität orientiert gewesen. Und ja, der Verdacht, daß man
diejenigen, die aus ELGA rausoptiert haben, weil sie dem Kontrollwahn des
Staates entkommen wollten, bestraft werden sollen, ist zumindest berechtigt.
-br-


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