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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Februar 2021; 19:19
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Aufruf:

> Nein zum "Terror-Bekämpfungs-Gesetz"!

Zur Kundgebung am 24.2., 8h, Josefsplatz


Am 19.1.21 fand am Wiener Stephansplatz eine Kundgebung in Verteidigung der
Meinungsfreiheit statt, an der trotz Lockdown und winterlicher Bedingungen
über hundert Menschen teilnahmen. Die politische Plattform des Protests
hatte zahlreiche UnterstützerInnen aus sehr unterschiedlichen Bereichen und
Richtungen zusammengebracht.

Insbesondere das "Terror-Bekämpfungs-Gesetz" (TeBG) ist Ausdruck einer
autoritären Tendenz, die mit dem Feindbild Islam arbeitet. Der
Straftatbestand wäre bereits mehrfach durch andere Gesetze abgedeckt. Doch
es ging Kurz & Co darum, es gegen den Popanz zu richten, den sie Politischen
Islam nennen. Zwar schafften sie es nicht, wie intendiert, den zweifelhaften
Begriff in den Gesetzestext zu bekommen, doch für die Kampagnisierung
scheint die Nennung in den Erläuterungen auszureichen. Begleitet wird das
von einer in den Änderungen im Islamgesetz noch stärkeren Gängelung
islamischer religiöser Einrichtungen. Es handelt sich um eine
Ungleichbehandlung, die augenscheinlich verfassungswidrig ist.

Der tiefere Sinn im Allgemeinen: die arbeitende Bevölkerung, die sich vom
neoliberalen Regime abzuwenden beginnt, identitär zu spalten, sie gegen
einander zu stellen und damit ihre an Konsens einbüßende Herrschaft zu
befestigen.

Als Straßenprotest verstehen wir uns als Speerspitze einer verbreiteten
Skepsis und Ablehnung der antidemokratischen Gesetzgebung. Neben der
Islamischen Glaubensgemeinschaft, einigen progressiven katholischer Stimmen
und Repräsentanten kleinerer christlicher Gemeinschaften, haben auch
Menschenrechtsgruppen wie Amnesty, VertreterInnen der Zivilgesellschaft, die
Arbeiterkammer und insbesondere zahlreiche Exponenten des Justizapparats
(Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, etc.) gegen die Gesetzesvorhaben der
Regierung Stellung bezogen. Die starke Anlehnung insbesondere in der Justiz
zeigt auf welch wackeligem Boden die Gesetzgebung zur Bedienung des
Ressentiments steht.

Stellvertretend sei hier die sehr klare und harte Stellungnahme des
Religionsrechtlers Richard Potz zitiert, die das Islamgesetz, das
Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen
Bekenntnisgemeinschaften, sowie das Terrorbekämpfungsgesetz betrifft. "Aber
auch das zeitgleich zur Begutachtung ausgesandte Terrorbekämpfungsgesetz,
bei dem der "Politische Islam" im Fokus steht, ist Teil eines
undifferenziert den Islam betreffenden Maßnahmenpaketes. Damit setzt sich
die Tendenz einer Rückkehr zu einer staatskirchenhoheitlichen Aufsicht im
österreichischen Religionsrecht fort, das zunehmend mit
sicherheitspolizeilichen Logiken kollidiert. Bei fast all den genannten
Maßnahmen unterscheiden sich die speziellen Regelungen für islamische
Religionsgesellschaften von anderen religionsrechtlichen Spezialgesetzen
sehr deutlich. Sie führen zu Paritätsverzerrungen bzw. zu massiven
Autonomiebeschränkungen, welche die zulässigen Differenzierungen im Sinne
der materiellen Parität ("Jedem das Seine") überschreiten und die
Gewährleistung von Religionsfreiheit prinzipiell in Frage stellen."

Diese gefährliche Einschränkung der Grundrechte setzte schon nach 9/11 mit
den berüchtigten Terrorparagraphen §278b ff ein, mittels derer die
TierschützerInnen und andere politische AktivistInnen, unter ihnen auch
linke und demokratische, verfolgt wurden. Besonders betroffen sind
AnhängerInnen von politischen Bewegungen in der globalen Peripherie, die
gegen eine neokoloniale Situation kämpfen und deswegen in ihren
Herkunftsländern von prowestlichen Diktaturen verfolgt wurden und werden.
Bestes Beispiel ist die blutige Sisi-Diktatur in Ägypten, die von Österreich
und der EU hofiert wird.

In der gegenwärtigen Corona-Epidemie bilden diese autoritären Momente
gemeinsam mit den außerordentlichen Vollmachten der Exekutive eine besonders
gefährliche Gemengelage. Es sei nur daran erinnert, wie die Regierung im
vergangenen Frühjahr das Versammlungsrecht beschneiden wollte und wie sie es
auch jetzt wieder versucht.

Doch die Regierung und die herrschenden Eliten sind nicht allmächtig - im
Gegenteil. Erinnern wir uns daran, wie wir beigetragen haben, den Ersten Mai
2020 zurückzuerobern. Setzen wir ihnen Grenzen: die Meinungsfreiheit ist
unantastbar! Denn diese brauchen wir, um den dringlichen Bruch mit dem
neoliberalen Regime voranzutreiben. Und dieser Kampf wird sich mit dem
Auslaufen der Epidemie intensivieren.

Darum kommt am Mittwoch, den 24.2.2021 8h zum Parlament, Josefsplatz, um vor
der Nationalratssitzung, bei der die antidemokratischen Gesetze beschlossen
werden sollen, unserer Ablehnung Ausdruck zu verleihen.
*Wilhelm Langthaler*


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