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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 17. Februar 2021; 19:16
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Letzte Worte:

> Der Zeitwert eines Klobesens

Neues aus der Welt der Wohnungsvermieter

leute, passt auf eure klobesen auf, sonst kann es teuer werden. für meine
geflüchteten freunde habe ich vor drei jahren jahren eine wohnung gemietet,
befristet auf eben drei jahre. die besitzerin hat von anfang an gewußt, wer
in dieser wohnung leben wird. der mietvertrag ist nicht verlängert worden,
also sind sie ausgezogen. jetzt will mir die hausverwaltung die kaution
nicht zurückzahlen, u.a. weil der klobesen abgenutzt und der duschkopf
verkalkt war. also bin ich, vertreten durch die mig
(mieter-interessensgemeinschaft), zur schlichtungsstelle gegangen. die
verhandlung hat ca. vierzig minuten gedauert, davon war eine viertelstunde
nur der klobesen das thema. sie wollen tatsächlich fünfzehn euro für einen
neuen klobesen haben, der

1. beim obi 3,99 kostet und

2. nach drei jahren benutzung nicht neu sein kann.

miete verstehe ich sowieso als zahlung für die abnutzung durchs bewohnen und
nicht als unendlich sprudelnde bereicherungsquelle für
immobilienbesitzerInnen.

aber die leute von der mig sagen, das hätten sie schon öfter gehabt: zeit-
oder neuwert für den klobesen wird von der kaution abgezogen.

*el awadalla*



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