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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 14. Mai 2020; 07:42
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Polizeiliches:

> Der Abstand und der Anstand

Daß nicht nur die Polizei in Wien eine sehr originelle Art der
Verordnungsauslegung hat, belegen diese Beispiele aus St.Pölten und
Klagenfurt.

In Niederösterreich muß man beim Würstelstand telefonisch vorbestellen, in
Kärnten mit aufsuchender Polizeiarbeit der besonderen Art rechnen.

In Vorarlberg hingegen ist man liberaler -- manchmal zumindest.

*

> Ortsgespräch

Ein Facebook-Posting:

"Kein Scherz - Tatsache!!!

Gestern war ich ja bei Hornbach/St.Pölten einkaufen, Polizei beim Eingang,
Polizei am Parkplatz...gut Einkauf unter erschwerten Bedingungen beendet,
verstauen im Auto.
Beim Verlassen des Baumarkt sah ich, der Würstelstand hat OFFEN!! Gut,
nachdem ich dann eh genug zu tun hatte zu Hause, dachte ich mir ich hol mir
ein Hot Dog
WAS DANN FOLGTE KANNST DU NICHT ERFINDEN, DAS MUSS MAN ERLEBT HABEN!!!

Als ich mich den Würstelstand näherte, schrie plötzlich die Verkäuferin ca.
5 Meter vorher laut STOPPPPP!!!
???
Sie sagte: "können sie die Handynummer auf der Glasfront schon lesen?" Ich
sagte, Ja kann ich!
Sie: "dann rufen sie mich bitte an, denn ich darf ihnen das Essen und
Trinken nur geben, wenn sie Vorbestellen, ansonsten müssen sie 50 Euro
Verwaltungsstrafe zahlen, weil die 2 Polizisten nur darauf warten, 5 Kunden
hat es heute leider schon erwischt, weil ich mit Bestellungen beschäftigt
war und sie nicht gesehen habe!"

Sie rief mich dann auf meinem Handy zurück, und sagte: "Ihre Bestellung wäre
jetzt abholbereit!"

SO UND JETZT FRAG ICH MICH, BIN ICH DEPPAT, ODER...???"


*

> Öffentliche Wohnung

Sie haben "... zum angeführten Zeitpunkt den angeführten öffentlichen Ort
(u.a. Tatort) betreten, und gegenüber anderen Personen, bei welchen es sich
auch nicht um Personen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben
gehandelt hat, dabei den Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten."
Strafverfügungen dieses Inhalts haben in den letzten zwei Monaten viele
Menschen erhalten. Nur in diesem Fall aus Klagenfurt ist der angeführte
Tatort identisch mit der Wohnadresse der beiden Beklagten. Denn die
einschreitenden Beamten betraten diesen Haushalt, der nun wirklich kein
"öffentlicher Ort" sein kann, um festzustellen, daß deren Gäste nicht
genügend Abstand hielten.

Die Beklagten wandten sich daraufhin erstens an einen Anwalt und zweitens an
ein Lokalmedium, um diesen Unsinn zu bekämpfen und aufzuzeigen. Wie oft
derlei aber passiert ist und wieviele Menschen stillschweigend diesen
Hausfriedensbruch hinnahmen und die Strafe bezahlten, ist natürlich nicht
überliefert und wird auch in keiner Statistik aufscheinen.

Quelle: https://www.5min.at/202004279103/paar-kassiert-300-euro-corona-strafe-in-eigener-wohnung/

*

> Schwürkiser Haushalt

In Vorarlberg hingegen ist man da toleranter. Zumindest im Kleinwalsertal.
Wenn der Bundeskanzler zu Besuch kommt. Aber da sind ja alle aus dem
gleichen Haushalt -- der Kanzler ist von der ÖVP, der Landeshauptmann ist
von der ÖVP, der Bürgermeister ist von der ÖVP und wohl auch sämtliche
anwesende Dorfbewohner und Journalisten. Die dürfen kuscheln, auch in
Corona-Zeiten.

Siehe zum Beispiel: https://twitter.com/DieRaffa/status/1260665253299355649
(akin)


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