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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 2. April 2020; 16:59
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> Die Gesetzesdichter

Dieser Tage stellten wir erstaunt fest, daß das sogenannte Burkaverbot
(AGesVG) nicht für Gesichtsschutzmasken gilt. Schon vor zwei Wochen
twitterte die Wiener Polizei, Vermummung aus gesundheitlichen Gründen würde
nicht geahndet. Jetzt werden uns diese Masken von der Regierung verordnet.
Aber ist das Gesetz aufgehoben worden?

Nein, denn aus gesundheitlichen Gründen durfte man diesen Masken laut Gesetz
immer tragen. Aber man mußte dann ein ärztliches Attest vorweisen können,
oder? Dann müßte man das Gesetz ja doch ändern, weil diese Masken auch für
Nichtinfizierte vorgesehen sind?

Nein, denn von einem Attest steht nichts im Gesetz. Es steht dort überhaupt
nichts davon, wer beurteilen soll, ob diese gesundheitlichen Gründe gegeben
sind. Das mit dem Nachweis einer Infektionskrankheit steht auch in keiner
Durchführungsverordnung des Ministeriums. Das hat schlicht und einfach die
Polizei dazuerfunden, weil die Beamten sonst nicht gewußt hätten, wie sie
das exekutieren sollen.

Mit anderen Worten: Die Polizei hat das Gesetz bislang schlicht falsch
exekutiert. Deswegen mußte man es jetzt auch nicht ändern, sondern einfach
nur korrekt handhaben. Das originelle Hinzudichten von Bestimmungen dürfte
aber bei der Polizei Usus sein. Wir durften dieser Tage ja auch erleben, daß
einsame Menschen auf Parkbänken nach der Covid-19-Verordnung angezeigt
wurden. War da dem Wiener Polizeipräsidenten fad und er wollte seiner
Kreativität freien Lauf lassen oder ist er mit dem sinnerfassenden Lesen von
Verordnungen überfordert?

Und: Bei wievielen anderen Verwaltungsstraftatbeständen erfindet die Polizei
sonst noch was dazu?
-br-

(30.3.2020)


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