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akin-Pressedienst. Aussendungszeitpunkt:
Donnerstag, 20. Februar 2020; 01:26
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Fremd/Recht/Presseschau:

> EGMR für Push-Backs

Selten kommen Fälle von Push-Backs -- also unmittelbaren Zurückweisungen
oder -bringungen von Asylwerbern ohne Verfahren über die Grenze -- vor ein
Gericht. Bislang waren sie zwar zumeist als illegal angesehen, aber doch in
vielen EU- und Schengen-Grenzstaaten täglich geübte Praxis. Vor ein
Höchstgericht kommt sowas üblicherweise gar nicht.

2017 aber entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im
Fall von zwei Männern aus Mali und der Elfebeinküste, die 2014 bei Melilla
von Marokko in die spanische Exklave wollten. Sie waren unmittelbar an der
Grenze von der Guardia Civil festgenommen worden und sofort der
marokkanischen Polizei übergeben worden. Der EGMR erklärte das für illegal.

Die spanische Regierung, damals noch unter der rechten PP, erwirkte aber
eine Revision vor der Großen Kammer des EGMR und bekam nun Recht: "Die
beiden Männer hätten sich selbst in die rechtswidrige Situation gebracht,
als sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun geklettert seien, erklärte
nun die EGMR-Kammer. Sie seien damit bewusst nicht über einen legalen Weg
eingereist. Spanien könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden,
dass es kein Verfahren oder Rechtsschutz in Melilla gab" berichtet darüber
das deutsche Magazin "Der Spiegel".

Angesichts der Tatsache, daß auch Länder wie beispielsweise Kroatien
diesbezüglich immer wieder in der Kritik sind, könnte dieses Urteil aus
einem andauernden Rechtsbruch eine rechtskonforme Praxis machen.
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https://www.spiegel.de/politik/ausland/push-backs-spanien-darf-laut-egmr-weiter-sofort-nach-marokko-abschieben-a-c88c8677-97da-492b-bb5f-eb3057aa09f2

https://www.spiegel.de/politik/ausland/abschiebung-ohne-asylantrag-das-urteil-macht-die-festung-europa-dicht-a-7f1ffff7-a646-4fbb-a892-13ff9dc66ef5


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