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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 5. Dezember 2019; 00:34
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Gericht:

> Winkprozesse: Von Freunden zu Freunden?

Viele Prozesse sind es, die Frederik bisher wegen seines vielfältig
interpretierbaren Grusses am Fenster angestrengt hat. Das sagen fast alle
Richter, die über die Kommentare zur Geste vom Frederik verhandeln müssen
(siehe auch akin 23 und 24/2019). Bisher hat Frederik auch alle - uns
bekannten - Klagen in erster Instanz gewonnen. Weil die Richter von vielen
Klagen gesprochen haben, gibt es vermutlich auch welche, von denen wir
nichts wissen. Am 3.12. hatte der Burschenschafter keinen Erfolg und seine
Klage gegen den Journalisten und Blogger Christoph Baumgarten wurde
abgewiesen. *Karl Öllinger*, der selbst zu den Beklagten gehört, berichtet
auf stopptdierechten.at vom Prozess.


Wie viele medienrechtliche Klagen Frederik, der Burschenschafter, insgesamt
eingebracht hat, ist nicht klar. Fast alle Richter bisher haben von vielen
Klagen gesprochen - was auch immer das heißen mag. Mir bekannt sind immerhin
einige.

Da war als erstes die Klage gegen Esther. Sie hatte am 25.1.19 auf Twitter
ein Foto von Frederik veröffentlicht, das ihn mit gestrecktem Arm und
flacher Hand an einem Fenster der Burschenschaft Gothia zeigt. Dazu ihr
Kommentar "Reife Leistung vom braunen Abschaum". Durch das winzige Foto
(eigentlich waren es zwei nebeneinandergestellte) sah sich Frederik an die
Öffentlichkeit gezerrt, bloßgestellt, übel nachgeredet und geschädigt, weil
er angeblich infolge der medialen Berichterstattung seinen Job verloren hat.
Esther hatte keine Vorstellung, was da mit der Klage auf sie zukam. Sie
erschien am 3.9. vor Gericht ohne Anwalt, weil sie sich keinen leisten
konnte "und hatte keine Ahnung wegen Rechtshilfe", wie sie mir im Nachhinein
schrieb. Esther wurde zu 800 Euro Entschädigung verurteilt, legte aus
verständlichen finanziellen Gründen keine Berufung ein und muss insgesamt
2.500 Euro zahlen - die sie nicht hat.

In der Klagsschrift von Frederik heißt es:

"Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung
verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder
schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht
bloß als tatverdächtig bezeichnet, so hat der Betroffenen gegen den
Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung (§
7 b Abs. 1 MedienG). Auch dieser Tatbestand ist erfüllt."

Wodurch? Esther hat keinen Namen veröffentlicht, keinen konkreten Vorwurf an
Frederik gerichtet, sondern das Foto eines Fotografen veröffentlicht, das in
diversen Medien und Netzwerken unverpixelt und später auch verpixelt
kursierte.

In seiner persönlichen Erklärung, die Frederik am Tag nach dem Vorfall auf
Facebook und via APA-OTS (Original Text Service) selbst namentlich
veröffentlichte, weist er den Vorwurf des Hitlergrußes von sich, spricht
aber auch davon, dass das Foto "Interpretationen zulässt, ich würde den
sogenannten ,Hitlergruß' zeigen".

In der Verhandlung gegen Christoph Baumgarten, der auf seinem Portal "Balkan
Stories" die Geste am Fenster satirisch kommentiert hat, erklärte Frederik,
dass diese seine persönliche Erklärung auf Facebook nur von seinen engsten
persönlichen Freunden gelesen werden konnte, also faktisch unter Ausschluss
der Öffentlichkeit erschienen sei. Das ist merkwürdig, denn die "Serben
gegen Rechts" zählen vermutlich nicht zu seinen engsten Freunden. Die haben
aber Teile seiner Erklärung kurz nach der Veröffentlichung online gestellt
mit der Anmerkung "zum Kotzen" und haben dann für den Rest zu Frederiks
FB-Konto verlinkt. Der Link funktioniert mittlerweile nicht mehr, aber da
wäre ja noch die wortidente APA-OTS- Erklärung. Die ist eigenartigerweise
für mich auch nicht mehr auffindbar.

Baumgarten hat zum inkriminierten Foto unter anderem folgendes geschrieben:

"Gut schaut es nicht aus, das Foto. Das weiß auch der wackere Frederick von
der Gothia zu Wien. Weniger Wohlmeinende, besonders solche, die schlagende
Burschenschaften für ein bisschen Dings halten, und Leute, die von der FPÖ
nicht so begeistert sind, könnten in diesem vorbildlich akkurat
ausgestrecktem rechten Arm mit viel bösem Willen einen Hitlergruß
erblicken."

Für alle, die es schon ahnen: Das ist Satire! Zum Ausgleich hat Baumgarten
aber auch noch die persönliche Erklärung von Frederik veröffentlicht - und
wurde trotzdem geklagt. Der Anwalt von Frederik, der FPÖ-Bundesrat und
Burschenschafter aus Linz, hat schon in der Verhandlung gegen Samuel Laster,
der Baumgartens Beitrag 1:1 auf "Die Jüdische" wiedergegeben hat, dazu
erklärt, dass er einen Freispruch unter Berufung auf Satire für inakzeptabel
halten würde. Das meinte er nicht satirisch, sondern wirklich ernst. Bei
Samuel Laster wurde vertagt, weil Frederik nicht zur Verhandlung erschienen
war und der Richter ihn und das Video, das die Gesten am Fenster zeigt,
sehen will.

Die Verhandlung gegen Baumgarten wurde von einer Richterin geführt, die sich
Zeit nimmt: für die Befragung von Baumgarten, aber auch für die von
Frederik. Der darf erklären, dass er Freunde auf der Bude der Gothen besucht
und dann später Freunden unter den Donnerstag-DemonstrantInnen zugewunken
habe - eben mit der Geste am Fenster. Freunde unter den antifaschistischen
GegendemonstrantInnen? Ja, das sagte er wirklich so.

Später dann darf ihm sein Anwalt mit einer tatsächlich ernstgemeinten Frage
zu Hilfe eilen: Ob er damals Mitglied der Burschenschaft Gothia war? Nein,
war ich nicht, antwortet der Frederik - gerade noch wahrheitsgemäß. Denn
tatsächlich war der Frederik damals Mitglied einer pennalen Burschenschaft
und mittlerweile ist er nicht mehr bloß bei "Freunden" auf der Gothenbude,
sondern selber Gothe. Aber das hat ihn sein Anwalt ja nicht gefragt.

Verwirrt haben ihn dann offensichtlich die Fragen von Gerald Ganzger, Anwalt
von Baumgarten. Ob er anhand der vorgelegten Fotostrecke einordnen könne,
wann er mit seiner Rechten gewunken und wann er Hand und Arm gestreckt
gehalten habe? Ob er vorher gewunken und dann die Hand gestreckt habe oder
umgekehrt? Nein, das kann Frederik nicht. Auch nachdem das 8-Sekunden-Video
abgespielt wird, kann er noch immer nicht sagen, wann er was gemacht hat.
Die Anwälte halten ihre Schlussplädoyers, Baumgarten erklärt sich ebenfalls
noch einmal. Dann lässt die Richterin für 15 Minuten unterbrechen. Nach der
Pause weist sie die Anträge des Klägers zurück und begründet das damit, dass
Baumgarten die Judikatur zur Verdachtsberichterstattung zugutekomme. Es ist
berechtigt, über einen Verdacht zu berichten, aber man ist nicht berechtigt,
die Identität des Verdächtigten zu offenbaren. Frederik ist aber selbst an
die Öffentlichkeit gegangen, daher kann er sich nicht auf die Verletzung
seines Anonymitätsschutzes berufen.

Frederik ist bei der Urteilsbegründung nicht mehr anwesend, sein Anwalt
wirkt erstarrt und verkündet volle Berufung. Das Urteil ist also nicht
rechtskräftig. Am 16. Dezember wird dann die Verhandlung zu Samuel Laster
fortgeführt und irgendwann im nächsten Jahr finden dann auch die
Berufungsverhandlungen Zadic und Öllinger statt.

Die mir bekannten bisherigen Klagen zur Geste am Fenster und ihre Urteile:

3.9.19: Esther wg. Foto mit Geste und Text "Reife Leistung vom braunen
Abschaum" auf Twitter -- 800 Euro Entschädigung, Übernahme der Anwalts- und
Gerichtskosten: insgesamt 2.500 Euro Kosten.

19.9.19: Karl Öllinger wg. Foto mit Geste und Text auf Facebook: "Das sind
die, die sich heute beim Burschi-, äh Akademikerball der FPÖ versammeln. Zum
Kotzen!" -- 1.500 Euro Entschädigung wg. § 6 MedienG (üble Nachrede),
abgewiesen § 7a und 7b MedienG, noch keine weiteren Kosten, weil Berufung,
daher Urteil nicht rechtskräftig.

9.10.und 14.11.19: Alma Zadic, Abg.z.NR wg. Foto mit Geste und Text auf
Twitter: "Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten - und das
ganze in der Holocaust-Gedenkwoche, ist beschämend! #NazisRaus" -- 700 Euro
Entschädigung wg. § 6 MedienG (üble Nachrede), abgewiesen § 7a und 7b
MedienG, noch keine weiteren Kosten, weil Berufung, daher Urteil nicht
rechtskräftig.

15.10.19: Sybille wg. Foto mit Geste und Text auf Facebook: "Lächeln und
winken. Sonst hat er nix gemacht.Und außerdem hat mit ihm sicher niemand
etwas zu tun. Schon gar nicht die FPÖ. Ich gehe davon aus, dass die LPD
bereits ermittelt? Oder bekommt er jetzt einen Job im Ministerium?" 300 Euro
Entschädigung wg. Verletzung des Anonymitätsschutzes (§ 7a MedienG),
abgewiesen § 6 MedienG (üble Nachrede) und § 7b (Unschuldsvermutung) . Ca.
5.000 Euro Gesamtkosten für Anwälte, Gericht und Entschädigung. Das Urteil
ist rechtskräftig - "zähneknirschend", wie mir Sybille Z. mitteilte.

24.10.19: Samuel Laster wg. Foto mit Geste und Text von Christoph Baumgarten
in "Die Jüdische"; vertagt auf 16.12.19.

3.12.19: Christoph Baumgarten wg. Foto mit Geste und Bericht von Christoph
Baumgarten auf "Balkan Stories". Die Klage von Frederik R. wg. §§ 6, 7a und
b MedienG wird abgewiesen. Der Kläger legt Berufung ein, daher Urteil nicht
rechtskräftig.

Es gibt weitere Klagen von Frederik, aber über deren Vorwürfe und Urteile
ist mir derzeit (noch) nichts Konkretes bekannt.
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