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akin-Pressedienst. Aussendungszeitpunkt: Donnerstag, 29. August 2019; 02:28
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> Sommerrückblick (Teil 1)

Der Klimawandel prägte diesen Sommer -- vor allem Wandel des politischen
Klimas. Aufreger gab es genug, die Diskussionen waren schwer überhitzt, das
Niveau allerdings oft unter dem Nullpunkt. Vieles hat man aber auch
überhört, weil man gerade auf Urlaub war. Oder weil man beschlossen hat,
sich diesen medialen Overkill des Irrsinns nicht mehr zu geben. Der
Medienjunkie der Redaktion hat sich das aber alles angeschaut -- ein
Rückblick auf Juli und August, vor allem auf Dinge, die vielleicht nicht gar
so eine hohe Aufmerksamkeit erzeugt haben:


Bock als Volksgärtner

Seit Ibiza und dem nicht ganz freiwilligen Abgang der FPÖ-Minister sitzen
die Herren Hofer und Kickl wieder auf ihren Abgeordnetenbänken -- als
Klubchef und dessen Geschäftsführer. Aber was macht man mit Walter
Rosenkranz, dem bisherigen Klubchef? Nun, der ist seit 1.Juli Volksanwalt.
Wer sich von Behörden unfair behandelt fühlt, kann sich jetzt an ihn
wenden -- und zwar in Fremden- und Asylrechtsangelegenheiten. Unter anderem
dafür ist Rosenkranz nämlich zuständig. Ja, es hat schon Volksanwälte
gegeben, die in diesem Amt ihre Haltung um 180 Grad gedreht haben -- aber ob
Rosenkranz es wirklich schafft, sich so zu verstellen?
https://volksanwaltschaft.gv.at/ueber-uns/die-volksanwaeltin-und-volksanwaelte#anchor-index-1396

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In Tulln herrscht Krieg

"In der #Bundesverfassung ist die Zusammenarbeit zwischen dem #Bundesheer
und den Sicherheitsbehörden verankert. Sie bildet einen Eckpfeiler der
österreichischen #Sicherheitsvorsorge" twitterte am 5.Juli der Herr
Bundespräsident. Ja, stimmt schon, steht leider wirklich im B-VG. Aber
eigentlich ist da das Bundesheer nur als untergeordnetes Hilfsorgan der
zivilen Behörden für Notfälle vorgesehen, nicht als Normalzustand einer
"Sicherheitsvorsorge". Offensichtlich ist dem Bundesheer eher klar als dem
grünen Professor, wie heikel diese Sonderaufgabe eigentlich ist. In Tulln
gab es ein paar Tage später, am 11.Juli, eine Bundesheerübung mitten in der
Stadt -- Thema Riot-Control, sprich: Zivilistenbekämpfung. Damit das Ganze
aber irgendwie nicht an 1934 erinnert, verlegte man den fiktiven Schauplatz
ins Ausland und definierte es als das Schützen einer Demo: "Geübt wird die
Durchführung von Aufgaben wie sie in Auslandseinsätzen auftreten. Auf Grund
fehlender staatlicher Strukturen übernimmt dort das Bundesheer auch
polizeiliche Aufgaben." Die Aufgabenstellung: "die Sicherstellung der
ungehinderten Durchführung einer durch die Behörden genehmigten Kundgebung
(...) sowie eines Demonstrationszuges. (...) Gegner der Veranstalter der
Kundgebung haben angekündigt, die geplante Versammlung am Hauptplatz sowie
den Marsch zum Stadion stören zu wollen - dies gilt es zu verhindern!"

Das Zitat stammt aus meinbezirk.at. Die dahinterstehende Aussendung wird
wohl nur sehr selektiv von den Militärs verschickt worden sein. Auf
bundesheer.at findet man sie weder unter Pressesaussendungen noch im
Veranstaltungskalender -- obwohl dort sonst so ziemlich jeder Auftritt des
Bundesheeres außerhalb von Kasernen und Truppenübungsplätzen vermerkt ist.

Etwas mehr Öffentlichkeit hatte die Übung "Scheitelhöhe 2019" in Tirol --
die der Anlaß für VdBs Tweet war. Da war das Scenario
Terroristenbekämpfung -- zwar auch eine Polizeiaufgabe, aber doch eher
argumentierbar auch als miltärische Aufgabe.

Zusammengefaßt wirkt das ein wenig so, daß es die Bestrebung der Politik --
und zwar aller relevanten Parteien sowie der Spitzenbeamten -- ist, daß man
sich in der Bevölkerung ganz langsam immer mehr daran gewöhnen soll, daß aus
dem Bundesheer -- nach dem Sinnverlust als Territorialverteidigertruppe --
einfach eine mit schwerem Kriegsgerät ausgestattete Polizeisondereinheit
werden soll. Das hat unter sozialdemokratischen Ministern angefangen und
wird jetzt von einem parteilosen General weitergeführt. Der vorher der
Adjudant des grünen Präsidenten war.
https://twitter.com/vanderbellen/status/1147183752529022976
https://www.meinbezirk.at/tulln/c-lokales/grosse-bundesheer-uebung-am-11-juli_a3485937
https://kurier.at/chronik/oesterreich/van-der-bellen-und-starlinger-kaempfen-fuer-das-bundesheer/400544375

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Zivildiener als Kas

"Graz: 'Zivi' als Wachebeamter" titelte am 2.August die steirische Ausgabe
der Kronenzeitung. Denn im Häfn Graz-Jakomini ist "tagsüber nur noch ein
Justizwachebeamter im Dienst. Dafür hilft ein Zivildiener aus". Und weiter
zur Aufgabenverteilung in der Justizanstalt: "So unterstütze laut dem
'Krone'-Informanten
tagsüber ein Zivildiener den einzigen Justizwachebeamten, dieser würde auch
im Bereich des sogenannten 'Gesperre' ohne Schutz zwischen den Häftlingen
unterwegs sein. Eine solche Anordnung liegt der 'Steirerkrone' sogar vor."
Das Justizministerium indes leugnet eine solche Anordnung.

Ofiziell wird es eine Anordnung wahrscheinlich wirklich nicht geben,
inoffiziell aber wohl schon. Abgesehen davon, daß man Krone-Berichte an sich
nicht unbedingt für bare Münze nehmen sollte: Was macht eigentlich ein
Zivildiener überhaupt bei einer Einrichtung dessen, was man euphemistisch
"Sicherheitsapparat" nennt? Wieso kann ein Gewissensverweigerer bei einer
paramilitärischen Behörde sein? Ist das überhaupt rechtens?

Man sollte es nicht glauben: Ja, das ist es und zwar schon lange. Während in
den Anfangszeiten des Zivildienstes politischer Druck noch dafür sorgen
konnte, daß man Zivildiener nicht im Umfeld bewaffneter Beamter einsetzte,
steht seit 1996 explizit im Zivildienstgesetz, daß die Wehrersatzdiener ganz
regulär auch in Justizanstalten eingesetzt werden können -- auch wenn damals
schon hat klar sein müssen, daß sie bei Personalknappheit zu zumindest
wacheähnlichen Diensten eingesetzt werden würden. 1996 hieß übrigens der
Bundeskanzler Franz Vranitzky und der für Zivildiener ressortzuständige
Innenminister Caspar Einem.

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Ja, wer schützt die Polizei? (1)

Polizisten dürfen bei einer Amtshandlung gefilmt werden. Allerdings darf man
solche Videos nicht veröffentlichen, wenn die Beamten dabei persönlich
identifizierbar sind -- zumindest nicht so ohne weiteres. Die Debatte über
die rechtliche Situation sollte mit einem diesbezüglichen OGH-Urteil nun
also eigentlich beendet sein. Inwiefern der Praxis der Polizei, filmende
Zeugen einer Amtshandlung zu bedrängen oder gar zur Löschung des Materials
zu zwingen, ein effektiver Riegel vorgeschoben wird, bleibt abzuwarten.

Im vorliegenden Fall hatte die Frau eines in seiner Wohnung Beamtshandelten
das Eindringen von Polizeibeamten filmisch dokumentiert und dann dieses
Video auf Youtube gestellt. Einer der Beamten, der auf diesem Video
eindeutig identifizierbar war -- auch deswegen, weil er auf der Tonspur
namentlich genannt wurde -- hatte auf Unterlassung und Wiedergutmachung
geklagt. Was die Veröffentlichung anging, bekam der Beamte in letzter
Instanz Recht, weil laut OGH seine persönliche Indentifizierung keine
Bedeutung für ein legitimes öffentliches Informationsbedüfnis gehabt hätte.

Für das Filmen an sich brachten der Beamte und seine Rechtsvertretung die
OGH-Entscheidung 6 Ob 256/12h in Anschlag, wo ein solches
Dokumentationsrecht verneint worden war. Das sah aber der OGH in diesem Fall
nicht als gegeben an, da in der angeführten Entscheidung keinerlei
Beweissicherungsabsicht vorgelegen habe, sondern der beklagte Filmer seinen
verfeindeten Nachbarn gefilmt hatte und als Grund für seine Aufnahme
lediglich "zur Belustigung" anführen konnte.

Der OGH brachte es nun glasklar auf den Punkt, daß bei einer Amtshandlung
Behördenvertreter hinnehmen müssen, daß ihre Handlungen in Bild und Ton
dokumentiert werden: "Die Staatsgewalt muss bei einem hoheitlichen Einsatz
mit Zwangsgewalt akzeptieren, dass diese Vorgänge festgehalten werden, zumal
dadurch auch ein gewisser präventiver Effekt gegen allfällige rechtswidrige
Übergriffe erreicht wird. ... Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts
kann für die Erlaubtheit des Filmens nicht erforderlich sein, dass etwa der
Kläger übergriffig geworden wäre oder Sachen beschädigt hätte: Eine
Aufnahme, die erst nach einem erfolgten Übergriff oder einer Beschädigung
beginnt, kann den Dokumentationszweck nicht erfüllen. Die Beklagte ist auch
nicht als 'unbeteiligte Dritte' zu einem Polizeieinsatz dazugekommen und hat
diesen quasi als 'Gafferin' zur Befriedigung der Sensationslust gefilmt,
sondern war - stellvertretend für ihren Mann als Verpflichteten beim Vollzug
einer Fahrnisexekution - selbst vom Polizeieinsatz betroffen. Schließlich
lag hier auch keine verdeckte Ermittlung vor."
OGH-Entscheidung 6Ob6/19d vom 27.6.2019

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Ja, wer schützt die Polizei? (2)

Auch Fremdenpolizisten mögen es nicht, wenn ihre Handlungen ans Licht der
Öffentlichkeit gezerrt werden. Im vorliegenden Fall klagte ein Beamter des
Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Verein "Asyl in Not" wegen
der Nennung seines Namens. Der Verein war aber immer schon der Meinung, daß
man klar sagen müsse, wer eine hoheitliche Entscheidung persönlich zu
entscheiden habe: "Wir, von Asyl in Not, beschränken uns nicht nur auf die
kompetente und professionelle Rechtsvertretung von Geflüchteten in
Österreich, sondern zeigen die Missstände in diesem Staat auf. Dazu zählt in
unseren Augen auch die Veröffentlichung der Namen der Täter*innen, die unter
dem Deckmantel der Behörden jeden Tag die Menschenrechte brechen ohne dass
es Konsequenzen nach sich zieht. Im Jänner 2019 haben wir über einen
Geflüchteten berichtet, der völlig grundlos, rein zur Schikane, laut
Maßnahmenanordnung nicht mehr bei seinen Freunden privat unterkommen sollte,
sondern sich im berüchtigten Lager am Bürglkopf einfinden solle. Auch hier
haben wir den Namen des Referenten veröffentlicht, der diese Maßnahmen
veranlasste."

Am 16.Juli lehnte der Richter am Wiener Landesgericht die Forderung von
20.000 Euro Entschädigung zwar ab, aber gab dem Beamte prinzipiell Recht und
verdonnerte den Verein zur Zahlung von immerhin 1500 Euro.

Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings nicht. Der Verein in einer
Aussendung nach dem Urteil: "Aus generalpräventiven Gründen können wir uns
damit aber nicht zufrieden geben. Wenn wir einmal hinnehmen, daß BFA-Beamte
uns mit Klagen eindecken, um uns erstens den Mund zu verbieten und uns
zweitens finanziell zu schaden, dann werden solche Angriffe auf die
Meinungs- und Medienfreiheit immer wieder kommen."

Möglicherweise wird sich also mit der Frage von Persönlichkeitsrechten von
Beamten im Widerspruch zu Informationsrechten der Allgemeinheit schon bald
wieder ein Höchstgericht beschäftigen müssen.
http://www.asyl-in-not.org

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Balluch darf nicht jagen

Martin Balluch, bundesweit bekannt als Tierrechtler und Quasi-Frontmann
jener Leute, die 2010 und 2011 in Wiener Neustadt in einem Monsterprozeß mit
einer letztlich unhaltbaren Anklage konfrontiert waren, hat schon wieder ein
Verfahren am Hals unter Verwendung eines dafür nicht unbedingt geschaffenen
Paragraphen. Diesmal wiederholt sich die Geschichte aber als Farce: Balluch
hatte offensichtlich eine Entenjagd gestört. Dafür bekam er eine
Strafverfügung der BH Neusiedl: "Sie haben (...) als jagdfremde Person
entgegen der Bestimmung des § 101 Abs 1 1.Satz Bgld Jagdgesetz 2017 Wild
verfolgt, indem Sie ca. 300 Enten am genannten Ort in Richtung ungarisches
Staatsgebiet getrieben haben."

Mit anderen Worten: Baluch habe ohne Jagdschein gejagt -- was angesichts der
Person Balluchs und seiner Intentionen irgendwie schon ein bisserl seltsam
erscheint. Balluch will aber die 110 Euro nicht bezahlen und, wenn nötig,
den Instanzenzug voll ausschöpfen. Denn, so Balluch: "Dieselbe
Bezirkshauptmannschaft sieht gar kein Problem dabei, wenn die
Jagdgesellschaft dort Enten in tierquälerischer Massentierhaltung für sie
züchten und mit einem Tiertransport nach Österreich bringen lässt, sie dann
mit Futter an eine Stelle zwingt, kurz darauf mit Hunden zum Auffliegen
bringt, sie dann anschießt, verletzt vom Hund apportieren lässt, um sie
achtlos auf einen Haufen zu werfen. Aber mit den Enten friedlich davon gehen
ist eine Straftat!"
https://www.facebook.com/tierrechtedemokratie/photos/a.10151047103614233/10157438741624233/

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Keine Falcopartei Österreich

Von Ende Juli bis vor wenigen Tagen war es sehr lustig, die FPÖ-Homepage
aufzurufen. Denn wenn es auch mit "Ibiza" nicht vergleichbar war, war es
doch nett zu sehen, daß als erster Eintrag auf der Startseite das Faksimile
eines gerichtlichen Vergleichs aufschien. Die FPÖ hatte es nämlich für
angebracht gefunden, bei Parteiveranstaltungen Falcos "Helden von heut" zu
spielen. Diese Frechheit büßten sie jetzt, weil die Inhaberin der Rechte,
die Falco Privatstiftung die Nutzung untersagte und das gerichtlich
festschreiben ließ. Das Urteil stammt vom 22.Juli und die FPÖ hätte 4 Wochen
Zeit gehabt mit der Veröffentlichung auf der Homepage. Sie haben es aber
lieber gleich gemacht -- sonst wäre wohl mitten im gesamten
Intensivwahlkampf die FPÖ-Homepage verunstaltet gewesen. Das hätte die
Partei wahrscheinlich nicht so gerne gesehen.
Versteckt ist der Entscheid jetzt zwar, aber derzeit immer noch aufrufbar:
https://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/www.fpoe.at/images/Themen/Gerichtsentscheide/2019_07_025_falco_praetorischer_vergleich.pdf

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Über die Toten...

Auch in anderer Hinsicht gab es Rüffel für die FPÖ (und die ÖVP) für den
Umgang mit dem ideelen Erbe Verstorbener. Florian Weis, Sohn des jüngst
verstorbenen ehemaligen ORF-Generals Gerhard Weis, ist angesichts des
Medienechos der Kragen geplatzt. Er schrieb am 28.Juli auf Facebook:

"Liebe FPÖ und liebe ÖVP - wenn ich von Euch noch eine einzige Kondolenz zum
Ableben meines Vaters lese, muss ich mich übergeben. Den angeblichen "großen
Medienmanager" (Zitat: Norbert Hofer) und die "starke Stimme des
öffentlichen Rundfunks" (Zitat: Gernot Blümel) habt ihr gemeinsam eiskalt
abmontiert. Ihr habt extra ein neues Gesetz beschlossen um die Amtszeit
meines Vaters frühzeitig zu beenden und ihn durch Monika Lindner ersetzen zu
können. Weil mein Vater für etwas stand, das ihr nicht wolltet. Bitte nicht
falsch verstehen: ich weiß wie Politik und Medienarbeit funktionieren. Aber
Eure tiefe Betroffenheit, weil er ja angeblich so ein toller ORF Chef war,
ist nicht nur ekelerregende Heuchelei, sondern pietätslos meiner gesamten
Familie gegenüber. Manchmal wäre es vielleicht besser einfach zu schweigen.
Danke."
https://www.facebook.com/florian.weis1/posts/10218907421546843

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Sima will nicht verduften

Es war der große Lacher Wiener Kommunalpolitik diesen Sommer: Stadträtin
Ulli Sima ließ ab Anfang Juli ein paar Garnituren der U-Bahn beduften --
nach dem Eßverbot die nächste olfaktorische Innovation im Wiener
Öffi-Untergrund. Diesmal aber wollte Sima ganz demokratisch sein und
abstimmen lassen -- ursprünglich nur über die Lieblingsduftnote, dann aber
doch auch generell. Die Mehrheit entschied sich -- wenn diese Abstimmung
auch so seriös war wie die in durchschnittlichen Zeitungsforen -- eindeutig
doch für das Statement "Hört auf, das ist hier doch keine Parfümerie".

Aber es wäre nicht Sima, wenn sie das einfach so hinnehmen wollte. Nach dem
Motto 'Aber einmal darf ich noch, ja?' las sich das auf orf.at am 5.August
dann so: "Obwohl eine Mehrheit dagegen war, wird es im September noch einmal
ein kurzfristiges Schnupper-Revival geben. Man habe sich eine 'coole Aktion'
überlegt, 'die Duft und Klimaschutz kombinieren', kündigte Sima an." Ay,
cool, Oida, Klima und so, wir riechen uns später!

https://wien.orf.at/stories/3007359/

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Die reiche KPÖ reloaded

Der ORF hat immer schon ein recht seltsames Verhältnis zu nicht etablierten
Parteien gehabt. Immerhin hat man sich jetzt seit ein paar Jahren dazu
durchgerungen, daß man bei all den Sommergesprächen, Wahlkampfinterviews,
Wahlkampfduellen, Elefantenrunden etc. doch auch noch ein Katzentischerl für
zumindest einen Teil der weniger aussichtsreichen Parteien bereitstellt. Ein
solches gab es am 14.August in der Zib2 mit Daniela Platsch vom "Wandel" und
Ivo Hajnal vom KPÖ-Bündnis.

Die wichtigste Frage von Achorman Martin Thür an Hajnal war, warum denn die
KPÖ, die doch so auf Transparenz poche, seit Jahren keine
Rechenschaftsberichte an den Rechnungshof abliefere. Das Problem bei der
Frage: Thür selbst kannte die Antwort darauf und mußte davon ausgehen, daß
Hajnal keine Antwort darauf geben kann -- denn Hajnal ist nichtmal
KPÖ-Mitglied, geschweige denn jemand, der in die Parteileitung eingebunden
wäre. Tatsächlich hatte die KPÖ schon 2017 erklärt, daß sie das einfach
nicht machen könne, weil sie sich schlicht die Honorare für die
Wirtschaftsprüfer nicht leisten könne -- etwas, was etablierten Mitbewerbern
mit ihren Parteiförderungen kein Problem wäre. Der Linguist Hajnal machte
zwar in seiner Unmöglichkeit, darauf zu antworten, noch eine ganz
erträgliche Figur, zurück blieb aber beim Zuseher doch das alte, längst
nicht mehr gültige Bild von den intransparenten Finanzen der reichen KPÖ mit
ihren Tante-Fini-Millionen.

Immerhin ließ sich am nächsten Tag Thür auf Twitter auf eine längere Debatte
darüber ein. Er habe den Grund für die Nichterstellung der
Rechenschaftsberichte wohl gekannt, aber: "Ich stelle Fragen auf Sendung
nicht um persönlich Neues zu erfahren, das recherchiere ich längst vor der
Sendung, sondern um durch Frage und Antwort den SeherInnen Einblick zu
geben." Und: "Die Partei hat eine Rechtfertigung, die man teilen kann oder
nicht. Aber die KPÖ bricht damit das Gesetz, es ist nicht meine Aufgabe das
auf Sendung zu rechtfertigen, wenn das nicht einmal der Spitzenkandidat
schafft."

Die Argumentation ist verständlich -- trotzdem ist klar, daß es einen
Unterschied zwischen harten Fragen und unfairen Provokationen gibt, wo das
Gegenüber nur verlieren kann. Thür hatte Ähnliches erst neulich fabriziert,
als er der neuen Wiener Grünen-Chefin Hebein ein Radikalinsky-Image
verpassen wollte, als er sie fragte, ob sie dem zustimme, daß "Kapitalismus
tötet".

Oder anders: Es gibt halt schon einen Unterschied zwischen Martin Thür und
Armin Wolf. (Ja, das ist auch gemein, ich weiß.)

https://twitter.com/akinmagazin/status/1161951396033421313
http://kpoe.at/innenpolitik/parteien/2017/kpoe-bleibt-bei-kritik-an-parteiengesetz

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Ohne Betriebsrat ists sozialer

"Die Geschäftsführung der VKKJ (Verantwortung und Kompetenz für besondere
Kinder und Jugendliche), einem Verein, der in Wien und Niederösterreich
Einrichtungen zur medizinisch-therapeutischen Behandlung von Kindern und
Jugendlichen betreibt, klagt seine eigenen BetriebsrätInnen auf
Unterlassung. Diese sollen sich verpflichten, zukünftig keine
Protestmaßnahmen durchzuführen, etwa Aktionstage unter Teilnahme der
MitarbeiterInnen um Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu erreichen."
Bitte was? Man wundert sich schon sehr, was man da in einer Aussendung der
GPA-djp liest.

Gut, man kann annehmen, daß eine solche Zivilklage wenig Chancen hat, weil
das Gericht wohl feststellen wird, daß man einen Betriebsrat nicht auf
Unterlassung seiner gesetzlich definierten Aufgaben klagen kann. Aber bei
diesem Verein braucht man sich nicht wundern -- denn dieser ist nicht einmal
dem Arbeitgeberverband Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), vormals BAGS,
beigetreten und sieht sich daher nicht einmal an den dort eh schon eher
dürftigen Kollektivvertrag gebunden. Daß da die Betriebsräte dieser
Sozialfirma, die in Wien und NÖ rund 300 Beschäftigte hat, zusammen mit der
Gewerkschaft Betriebsversammlungen und Proteste zu organisieren, ist wohl
verständlich. Tatsächlich sah sich der Verein dadurch auch gezwungen,
gewisse Lohnanpassungen durchzuführen. Aber damit sowas nicht nochmal
passiert, klagt er dann eben.

Und nein, es ist kein Wunder, daß so etwas ausgerechnet im Sozialbereich
passiert. Denn dort lebt man von tendenziell immer knapperen staatlichen
Subventionen und kann gleichzeitig an das Gewissen der Beschäftigten
appellieren, daß sie doch froh sein müßten, daß sie für ihre
gesellschaftlich notwendige Arbeit überhaupt Geld bekommen und das nicht
einfach ein "Ehrenamt" ist. Und Arbeitskämpfe müßten dann ja vor allem die
Klienten büßen und das kann ja keiner wollen.

Aber den Betriebsrat zu verklagen, das ist neu.

https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.8.a/1342615374006/ueber-uns/presseservice/gpa-djp-teiber-inakzeptabler-einschuechterungsversuch-gegenueber-betriebsraetinnen-im-sozialbereich

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Siehe dazu auch die Rubrik: "Letzte Worte".
Den zweiten Teil des Sommerrückblicks gibts in zwei Wochen.
Medienjunkie: -br-



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