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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 3. Oktober 2018; 17:17
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Schwarzblau

> Schützen wir den Bundestrojaner!

Zur nun beschlossenen Strafrechtsnovelle

Es hat ja doch einen Sinn, Krach zu schlagen bei den Gesetzesvorschlägen
dieser Regierung. Immerhin ist im nun vom Nationalrat verabschiedeten
Strafrechtsänderungsgesetz der Passus, daß etwas nicht als terroristische
Straftat zu gelten habe, wenn es sich dabei um Aktivitäten zum Schutz von
Demokratie oder Menschenrechten handle, nicht aufgehoben worden. Nett! Wie
die Anwendung dieser Schutzklausel vor den Gerichten angesichts der immer
weiter fortschreitenden Ausweitung dessen, was man mittlerweile schon
Terrorismussonderstrafrecht nennen könnte, zur Anwendung gelangt, sollte
allerdings genau beobachtet werden. Allein die Tatsache, daß im
Ministerialentwurf die Streichung dieser Passage vorgesehen war, sagt
einiges über den politischen Willen der Legisten im Justiz- und wohl auch im
Innenministerium aus.

Dieses ganze Trarara um weitere Buchstaben nach dem Paragraphen 278 StGB ist
sicher auch propagandistisch bedingt -- da wird vieles extra nochmal
besonders verboten, was bisher auch schon verboten war. Allerdings
ermöglichen diese Zusatzverbote auch andere Ermittlungsmethoden:
Lauschangriffe, V-Männer, Bundestrojaner etc. werden dadurch legitimiert.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß die Bestimmung, §126b (Störung der
Funktionsfähigkeit eines Computerssytems) zu einer terroristischen Straftat
zu erklären, wenn Menschenleben oder auch nur Eigentum in größerem Ausmaße
gefährdet sein könnten, sehr wohl in der Novelle beschlossen worden ist.
Einmal abgesehen davon, daß damit Computer-Hacktivism generell unter
Terrorverdacht gestellt wird, könnte das absurderweise auch die
IT-Sicherheit gefährden. Denn da gibt es ja seit 2012 auch den §278f StGB
(Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat). Wenn man nämlich
Sicherheitslücken in Computersystemen schließen möchte, muß man wissen, wie
diese ausgenützt werden können. Wenn man sich aber darüber austauscht,
könnte das auch als Terroranleitung verstanden werden. Und spätestens seit
den Tierrechtsprozessen wissen wir, daß solche Paragraphen weitab von ihrer
verkündeten Intention genutzt werden können.

Aber man könnte auch ganz böse sein und sagen, daß das Absicht ist. Weil:
Diese Sicherheitslücken sind genau das, was der Bundestrojaner -- dessen
Einführung im heurigen Frühjahr beschlossen wurde -- ausnützen soll. Ein
Schelm, der sich da denkt, daß es recht nützlich wäre, wenn Schutzmaßnahmen
dagegen als Terror verfolgt werden könnte!
-br-



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