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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 12. September 2018; 19:47
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Verkehr:

> VCÖ: Rechtsabbiegen bei Rot nur für Fahrräder!

Norbert Hofers Vorschlag fürs Rechtsabbiegen bei Rot hat aus naheliegenden
symbolischen Gründen für viel Häme in der Öffentlichkeit gesorgt. Aber wie
sinnvoll ist so ein Vorschlag ernsthaft? So wie geplant, sei es keine gute
Idee, resümmiert der *Verkehrsclub Österreich*:
*

Das Rechtsabbiegen bei Rot für Kraftfahrzeuge gefährdet nach internationalen
Erfahrungen die Verkehrssicherheit von Menschen, die zu Fuß oder mit dem
Fahrrad unterwegs sind. Durch die Einführung des Rechtsabbiegens bei Rot für
Kfz in den USA der 1970er-Jahre haben sich die Unfälle mit Radfahrenden und
Gehenden an Kreuzungen fast verdoppelt.

Ein Grund, warum es mit Rechtsabbiegen bei Rot häufiger zu Unfällen kommt,
ist der tote Winkel, durch den die Sicht beim Abbiegen eingeschränkt ist.
Besonders bei Lkws ist der tote Winkel bauartbedingt besonders groß und
stellt an Kreuzungen eine erhebliche Gefährdung für Fußgänger und
Radfahrende dar -- selbst an ampelgeregelten Kreuzungen und scheinbar
korrektem Verhalten aller Beteiligten.

In Deutschland gibt es einzelne Kreuzung, an denen bei Rot rechts abgebogen
werden darf, vor allem als Überbleibsel im Gebiet der ehemaligen DDR. Eine
Untersuchung der TU Dresden im Auftrag der "GDV - Unfallforschung der
Versicherer" sehen den Grünpfeil in Deutschland sehr kritisch: Weil er
Gefährdungen der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer mit sich bringt, weil
die überwiegende Mehrzahl der Grünpfeil-Nutzenden nicht anhält und dadurch
die Fußgänger- und Radfahrerfurten häufig blockiert werden, schließlich,
weil die Grünpfeil-Regelung von den Behörden häufig nicht korrekt verwendet
wird.

Es wird festgehalten, dass der Grünpfeil "keine nennenswerten Vorteile im
Verkehrsablauf bringt", andererseits aber Fußgänger und Radfahrer gefährden
kann. Ihre Empfehlung: "Mit Blick auf die wachsende Bedeutung des
nichtmotorisierten Verkehrs sollte die Anordnung des Grünpfeils
grundsätzlich kritisch hinterfragt werden, damit keine zusätzlichen Gefahren
für Fußgänger und Radfahrer entstehen."

International bewährt hat sich allerdings Rechts abbiegen bei Rot für
Radfahrende. In den Niederlanden ist es seit 1991 erlaubt, Frankreich hat es
nach Pilottests im Jahr 2015 fest eingeführt. Belgien, Dänemark und die
Schweiz machen Pilotversuche dazu. Radfahrende haben einen besseren
Überblick als die Lenkenden eines Pkw, sind wendiger als mit dem Auto und
das Fahrrad gefährdet nicht mit der Masse eines Kraftfahrzeugs Fußgänger.
(Aussendungstext)

Quelle:
https://www.vcoe.at/service/fragen-und-antworten/warum-spricht-sich-der-vcoe-gegen-rechtsabbiegen-bei-rot-aus



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