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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. Februar 2017; 16:38
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Kommentar:

> Schwarzkappler zu Hilfspolizisten

Die Gewerkschaft ist glücklich: "Mit den heute präsentierten Verschärfungen
im Strafgesetz bei Übergriffen auf Beschäftigte im öffentlichen Verkehr wird
eine Forderung der unmittelbar betroffenen Kolleginnen und Kollegen endlich
in einen Gesetzestext gegossen". Sagt Vida-Chef Hebenstreit. Endlich werden
Schwarzkappler besser geschützt. "Tätlicher Angriff auf ein mit der
Kontrolle oder Lenkung eines Massenbeförderungsmittels betrautes Organ"
heißt der neue Paragraph, der nach dem Willen der Regierung ab Herbst im
Strafgesetzbuch stehen soll. Dabei geht es nicht darum, daß man
Schwarzkappler keine Körperverletzungen zufügen darf -- das durfte man auch
bisher schon nicht, genausowenig wie man das bei Normalsterblichen darf.
Nein, ein einfaches Wegstoßen eines Kontrollorgans soll jetzt schon reichen,
um vor den Strafrichter zu kommen. Begründet wird diese Novelle mit einem
Anstieg von körperlichen Attacken auf Schwarzkappler.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn die Aggression geht auch von der
anderen Seite aus. Früher galt nämlich die allgemein anerkannte Regel, daß
ein Kontrollor einfach nur ein Öffi-Bediensteter ist, der keine
Polizeibefugnisse hat. Ein wie auch immer geartetes Festhalten eines zu
kontrollierenden Fahrgastes war nicht zulässig und konnte unter bestimmten
Bedingungen sogar nach §99 StGB geahndet werden: "Freiheitsberaubung" nennt
das Strafgesetzbuch so etwas. Physische Gewalt war also auch dem
Schwarzkappler verboten. Das änderte sich mit einem Urteil des OGH 2007, der
den Kontrollorganen zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche auf die
Entrichtung des Fahrpreises ein Anhalterecht zusprach. Seither dürfen
Schwarzkappler um Einiges aggressiver sein als früher -- der Anstieg
entsprechender Reaktionen ist daher wohl kaum verwunderlich.

Es gibt aber noch einen anderen Grund: Dank der Auslagerungen und der
Anstellung von Vertragsbediensteten sind Kontrollorgane bei Bim, Bahn und
Bus keine Beamten mehr. Als solche hatten sie früher weitaus mehr Rechte --
jeder noch so sachte Schubser eines Schwarzkapplers war ein "Angriff auf
einen Beamten" wie das ja auch bei Polizisten gilt. Ein banaler Angestellter
genießt aber nicht diesen Schutz vor dem Angerempeltwerden. Darin sieht aber
der Gesetzgeber jetzt offensichtlich ein Manko -- den arbeitsrechtlichen
Schutz und die Privilegien eines Beamten möchte man den Schwarzkapplern
nicht mehr geben, aber man will sie doch gerne als Hilfspolizisten haben.
Man will wieder Autoritäten als Schwarzkappler. Und das bedeutet einen
weiteren, wenn auch nur kleinen Schritt zurück zu einem autoritären Staat.
Aber damit hatte der ÖGB ja noch nie ein Problem.
-br-



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