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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 20. April 2016; 18:51
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Asyl/Wien/Kommentar:

> "Residenzpflicht" wäre keine Entlastung

Ehrlich wäre es zu sagen, mit einer Wohnsitzauflage ist kein einziges
Problem in Wien gelöst, noch werden deswegen die Bundesländer mehr in
Integrationsmaßnahmen investieren.

Wir stellen damit nur Freiheit infrage.

Eine Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge, d.h. eine Verpflichtung in
einem anderen Bundesland bleiben zu müssen oder auf Sozialleistungen zu
verzichten, bedeutet für Wien

- keine Entlastung für den sozialen Wohnungsmarkt, denn abgesehen von der
Mindestsicherung ist es für alle Menschen aus den Bundesländern schwieriger
Zugang zu Sozialtransfers, bzw zum sozialen Wohnungsmarkt zu erhalten, hier
gibt es bereits jetzt eine Unterscheidung. Also kann bauen, bauen, bauen und
in den sozialen Wohnungsmarkt für alle zu investieren, die einzige Antwort
sein.

- keine Entlastung für Mindestsicherungszahlungen bzw. des angespannten
Wiener Arbeitsmarktes, denn sobald jemand eine Arbeit erhält und sei es über
Scheinfirmen, die vermehrt entstehen werden, fällt die Wohnsitzverpflichtung
und es gibt ein Recht auf Mindestsicherung. Also kann eine Antwort nur sein,
Perspektiven und Integrationsmaßnahmen "vor Ort" zu schaffen, damit Menschen
bleiben ohne Freiheitseinschränkungen zu umgehen.

- es zu keinem Lastenausgleich zwischen Ländern und Kommunen kommen wird,
wenn nicht die derzeitigen Verhandlungen zur neuen 15A Vereinbarungen einen
adäquaten Ausgleichsfonds o.ä. für jene Bundesländer enthält, die eine
Mehrbelastung haben.

Fazit

Wir diskutieren wieder über einen Knochen, der uns hingeworfen wird, aber
kein einziges Problem löst, sondern im Gegenteil: Eine solche Beschränkung
der Wohnsitzfreiheit für anerkannte Flüchtlinge wäre mit internationalem
Flüchtlingsrecht und den Menschenrechten nicht vereinbar. (1)

Wohnsitzauflagen erschweren die Wohnungssuche, sie schränken das Gebiet, in
dem die betroffenen Menschen eine Wohnung beziehen könnten; behindern die
Betroffenen auch bei der Ausübung ihres Rechts auf Zugang zum Arbeitsmarkt,
(potentielle ArbeitgeberIn kann Wohnsitzauflage nicht zuordnen, Behörden
können nicht schnell genug reagieren, dass Aufnahme einer Arbeit scheitert;
sie ist an bestimmte Anforderungen an die Qualität des Arbeitsplatzes
geknüft, nicht ausreichend); Familienmitglieder der erweiterten Familie
können nicht zusammen leben können etc.

Also: Die Bundesregierung soll von dem Vorhaben Abstand nehmen,
Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge einzuführen und soziale
Mindeststandards bundesweit schaffen. Was macht eigentlich dieser
Integrationsminister beruflich?

*Birgit Hebein, Grüne Gemeinderätin in Wien*


(1)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahmen/DIMR_Stellungnahme_Menschenrechtliche_Bewertung_Wohnsitzauflagen_fuer_anerkannte_Fluechtlinge_09_03_2016.pdf

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> Termin zu Asylrechtsinfos

Donnerstag, 28. April 19:00 - 22:00
Währingerstraße 43, Bibliothek des Bezirksmuseum Alsergrund
Rechtsanwalt Mag. Georg Bürstmayr erklärt Grundbegriffe des Asyl- und
Fremdenrechts und beantwortet im Anschluss Fragen des Publikums.
Eintritt frei, im Anschluss kleines Buffet
Um Anmeldung unter alsergrund@gruene.at wird gebeten.


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