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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 1. Juli 2015; 18:59
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Recht:

> Ohne Arbeitspapiere heißt nicht ohne Rechte

Spitalsrechnung von 43.000 Euro -- ein unangemeldeter Arbeiter bekam Recht
vor dem Arbeits- und Sozialgericht

Herr R. arbeitete einige Wochen für eine niederösterreichische
Autohandelsfirma. Nach einem schweren Arbeitsunfall rief sein Arbeitgeber
nicht die Rettung. Stattdessen beauftragte er einen anderen Arbeiter damit,
Herrn R. umzuziehen und mit seinem Privatauto ins Krankenhaus zu bringen. Es
sollte nicht wie ein Arbeitsunfall aussehen.

Herrn R. mußten zwei Zehen amputiert werden. Erst im Krankenhaus erfuhr er,
dass er nicht krankenversichert war und erhielt später eine Spitalsrechnung
von 43.000 Euro. Herr R. arbeitete ohne es zu wissen ohne gültige
Arbeitspapiere. Sein Arbeitgeber hatte für den serbischen Staatsangehörigen
weder eine Beschäftigungsbewilligung beantragt noch ihn bei der
Sozialversicherung angemeldet. Auch einen Großteil seines Lohns blieb er ihm
schuldig.

R. wandte sich daraufhin an das Arbeits- und Sozialgericht -- mit Erfolg.
Rückwirkend musste der Arbeitgeber R. krankenversichern und die
Spitalsrechnung wurde von der Gebietskrankenkasse übernommen. Außerdem
konnte R. arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche von rund 14.500 Euro
durchsetzen.

Unterstützt hat ihn bei der Klage die "Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen
Unterstützung undokumentiert Arbeitender" (UNDOK). Der UNDOK-Verband ist
eine Kooperation des ÖGB mit der AK Wien, der ÖH, NGOs,
MigrantInnenorganisationen und basisgewerkschaftlichen AktivistInnen. Die
Stelle existiert jetzt seit einem Jahr und hatte bisher 144 Fälle von
undokumentierten ArbeitnehmerInnen zu betreuen, wie sie jetzt in einer
Aussendung bekanntgab.
(Aussendung UNDOK/bearb.)

Kontakt: ÖGB (Catamaran), Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Tel.:
01-53444-39040, office{AT}undok.at, http://www.undok.at

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> Kein Staatsschutzgesetz vor dem Sommer

Das Polizeistaatsschutzgesetz wird aller Voraussicht nach nicht vor dem
Sommer beschlossen. Am 30.Juni ging es zwar durch den Ministerrat, aber für
eine Beschlußfassung im Plenum des Nationalrats am 7.Juli wird es sich nicht
mehr ausgehen -- offensichtlich spielt der SPÖ-Klub momentan nicht so
schnell mit. Ob da aber noch etwas geändert wird, bevor es im Herbst
beschlossen werden könnte, bleibt abzuwarten.

Kritiker befürchten das Gesetz könnte aus dem Bundesamt und den neun
Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (also der
Stapo) "zehn neue Geheimdienste" machen, wie der "AK Vorrat" das nennt.
Dieser sammelt indes unter https://www.staatsschutz.at/ weiter
Unterschriften gegen das Gesetz.
(akin)



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