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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 18. März 2015; 15:46
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Wer a Göd hat / Frauen:

> Keine Wohnung, kein Geld - kein Weg aus der Gewalt?

Armut erschwert Frauen sich aus Gewaltbeziehung zu befreien --
Aussendung des *Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser*
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Für immer mehr Frauen, die von Gewalt betroffen sind, wird das
Ungleichgewicht zwischen hohen Mietpreisen und geringem Einkommen zum
Hindernis in ihrem Weg aus der Gewalt. Vor allem für Alleinerzieherinnen und
Migrantinnen ist die Situation am Arbeits- und Wohnungsmarkt denkbar
schlecht. Sie zählen zu den besonders armutsgefährdeten Gruppen. In den
letzten Jahren beobachten die österreichischen Frauenhäuser einen markanten
Anstieg.

Wohin nach dem Frauenhaus?

"Wohin nach dem Frauenhaus?" ist eine Frage, die für Frauenhäuser und ihre
Bewohnerinnen immer schwieriger zu beantworten wird. Wenig Geld und der
Mangel an leistbarem Wohnraum erschweren den Frauen, für sich und ihre
Kinder ein sicheres Zuhause schaffen zu können. Private Mietwohnungen sind
bei geringem Einkommen kaum zu bezahlen, schon das Aufbringen von Kaution
und Provision ist für viele nicht zu schaffen. Geförderte Wohnungen haben
oftmals eine lange Wartezeit oder die verlangten Eigenleistungen sind zu
hoch.

Die Frauenhäuser leisten tagtäglich Gewaltprävention, aber auch
Armutsprävention. Sie unterstützen ihre Bewohnerinnen umfassend während des
Aufenthaltes, insbesondere bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Im
Vordergrund steht dabei vor allem die Sicherheit. Nicht immer kann ein
leistbarer Wohnraum gefunden werden, dann wird nach Alternativen gesucht,
beispielsweise ein Wohnplatz in einer anderen Einrichtung oder die
Möglichkeit, bei Verwandten oder Bekannten vorübergehend wohnen zu können.
Einige Frauen kehren aber auch wieder zum Gewalttäter zurück. Die
ökonomische Abhängigkeit vom Gewalttäter ist oftmals ein Faktor für die
Rückkehr.

Fehlende und unzureichende Sozialleistungen: Kinderbetreuungsplätze,
Mindestsicherung und Mindestpension

Ökonomische Abhängigkeit vom Gewalttäter aufgrund von geringem Einkommen
trifft berufstätige ebenso wie nichtberufstätige Frauen.

Die Kombination aus unzureichenden Kinderbetreuungsangeboten und prekären
Beschäftigungsverhältnissen, die durch niedrige Löhne, fehlende Absicherung
durch Sozialversicherung, geringen arbeitsrechtlichen Schutz und Mangel an
Dauer und Kontinuität gekennzeichnet sind, drängt auch berufstätige Frauen
in die Armut. Am österreichischen Arbeitsmarkt ist das Phänomen "Working
Poor" längst angekommen, womit Armutsgefährdung trotz Erwerbstätigkeit
gemeint ist. Alleinerzieherinnen und Migrantinnen sind stark davon
betroffen- für sie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und vor allem zu
existenzsichernden Löhnen besonders schwer.

Ein Missstand zeigt sich auch bei der Berechnung des Anspruchs auf
Sozialleistungen wie der Mindestsicherung: Oftmals wird das Partnereinkommen
berücksichtigt - obwohl die Antragstellerin vor ihrem gewalttätigen Partner
ins Frauenhaus fliehen musste und es somit kein gemeinsames
Haushaltseinkommen mehr gibt.

Ältere Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreien wollen, haben es
besonders schwer. Viele waren aufgrund so genannter Care-Arbeit, wie das
Großziehen von Kindern oder die Pflege älterer Familienangehöriger, nicht
(lange) am bezahlten Arbeitsmarkt tätig. Sie haben nur Anspruch auf die
Mindestpension, die in der Höhe von 872,31 Euro im Monat keinen hohen
Lebensstandard verspricht.

Auch Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, und vor allem
Nicht-EU-Bürgerinnen sehen sich mit besonderen Hürden konfrontiert. Sie
haben in manchen Bundesländern wie in Niederösterreich nur verminderten
Anspruch auf Mindestsicherung. In anderen Bundesländern ist der Bezug der
Mindestsicherung zwar möglich, kann aber ebenso wie ein Einkommen unter dem
ASVG-Richtsatz zum Verlust der Niederlassungsbewilligung führen.

Dringend gefordert: Leistbarer Wohnraum und betreutes Wohnen sowie
finanzielle Absicherung

Aus Sicht der Frauenhäuser sind daher sowohl der Bund als auch die Länder
gefordert, diese Missstände aufzuheben. Leistbarer Wohnraum muss ebenso
geschaffen werden wie Voraussetzungen für eine finanzielle Absicherung.

Die Frauenhäuser fordern einen Ausbau des so genannten Betreuten Wohnens in
Übergangswohnungen (kurz: BEWO). Frauen und ihre Kinder können dabei nach
ihrem Auszug aus dem Frauenhaus kostengünstig wohnen und werden weiter von
den Frauenhausmitarbeiterinnen unterstützt. Darüber hinaus muss ein
Kontingent an leistbaren Wohnungen, speziell zur Vergabe für
Gewaltschutzeinrichtungen geschaffen werden.

Denn die tägliche Erfahrung der Frauenhäuser zeigt: Ökonomische Abhängigkeit
ist ein Nährboden für jede Form von Gewalt. Sie drängt Frauen in eine
Gewaltbeziehung zurück oder hindert sie gleich daran, einen Weg rauszu
finden. ###



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