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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 14. Jänner 2015; 15:53
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Justiz:

> Rosenauer im Hungerstreik

Aktivist versteht sich als politischer Gefangener

Am 2. Jänner 2015 trat Peter Rosenauer, Sprecher der NGO "Resistance for
Peace", seine über ihn verhängte siebenmonatige Haftstrafe in der
Justizanstalt Wien-Simmering an und begab sich sofort in Hungerstreik.
Rosenauer sieht sich als politischen Gefangenen an und die Vorwürfe gegen
ihn als konstruiert. Er wurde nach Angaben seiner UnterstützerInnen am
8.Jänner nach einer Woche Hungerstreik und nach zusätzlicher Verweigerung
der Aufnahme von Flüssigkeit wegen erheblicher Verschlechterung seines
Gesundheitszustandes in die Krankenstation der Justizanstalt Josefstadt
verlegt, wo er nun intravenös zwangsernährt werde.

Hintergrund

Im Dezember 2013 führte Peter Rosenauer mit einem weiteren Aktivisten von
"Resistance for Peace" eine Protestaktion vor der Kleider-Bauer Filiale
Wien/Mariahilferstraße durch, die sich gegen den Verkauf von Tierpelz und
gegen den politischen Missbrauch des Nötigungsparagrafen 105 StGB richtete
(nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Wien standen im Mai 2014 im
zweiten Tierschützerprozess erneut AktivistInnen vor Gericht, diesmal wegen
§105 StGB). In der Folge wurde Peter Rosenauer wegen eben diesem Paragrafen
sowie wegen Körperverletzung Mitte 2014 der Prozess gemacht -- bei der
Aktion war es zu einem Tumult gekommen, wo sich zwei Verkäuferinnen die
Hände in der Tür eingeklemmt hätten. Nach Angaben seiner UnterstützerInnen
wäre Material, das Rosenauer entlasten hätte können, nicht ausreichend
gewürdigt worden. Die bedingt verwertbaren Videoaufzeichnungen wären zu
Lasten Rosenauers interpretiert, sein völlig passives Verhalten nicht
anerkannt worden.

Ein Antrag Rosenauers, gerichtlich gegen einen Passanten vorzugehen, welcher
Rosenauer bei der Protestaktion an der Halswirbelsäule verletzt hatte
(weswegen Rosenauer 6 Monate in Krankenstand gehen musste), wurde abgelehnt.
Gegen das Urteil, sieben Monate bedingte Haft, legten sowohl
Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung ein. Das Oberlandesgericht
Wien wandelte daraufhin die Strafe in eine unbedingte Haftstrafe um.

Rosenauer hatte daraufhin ein Ansuchen auf elektronische Fußfessel gestellt
sowie vergeblich erklärt, er sei wegen erheblicher körperlicher Leiden als
haftunfähig einzustufen. Die Justizanstalt habe jedoch Rosenauer betreffend
der Fußfessel erklärt, dass er auch bei Bewilligung seines Ansuchens um
Invaliditätspension eine Arbeitsstelle vorzuweisen habe und eine Fußfessel
für ihn daher nicht in Frage käme.

Mittlerweile kam es für den Gefangenen zu vereinzelten Solidaritätsaktionen,
z.B. in Innsbruck. Ein bundesweiter Aktionstag ist geplant
(akin)


Mehr Infos:
http://www.resistanceforpeace.org
http://www.antiatomszene.info
Facebookgruppe: "Freiheit für Peter Rosenauer - keine politischen Gefangenen
in Österreich!" https://www.facebook.com/groups/1011327952227009



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