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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 3. Juli 2013; 03:28
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Initiativen:

> Aufruf zur Selbstanzeige

Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien in der Berufung des
Staatsanwalts gegen den Freispruch im Tierschutzprozess brachte
bekanntermassen schlechte Nachrichten: Laut diesem Urteil ist es
"Noetigung", ein Modehaus aufzufordern, aus dem Pelzgeschaeft
auszusteigen, ansonsten werde es eine Kampagne geben, in deren Verlauf
die Kunden und Kundinnen ueber die Tierquaelerei bei Pelzen informiert
werden und deshalb vielleicht nicht mehr in diesem Modehaus einkaufen.
Laut Oberlandesgericht sei das naemlich "gegen die guten Sitten".

Dieses Urteil hat dramatische Konsequenzen fuer jede Organisation, die
Firmen wegen deren Geschaeftspolitik kritisiert, sei es wegen
Tierschutz, Umweltschutz oder Menschenrechten. Aber auch
Einzelpersonen, die einem Unternehmen schreiben, sie werden dort nicht
mehr einkaufen, bis sich das Unternehmen ethischer verhaelt, fallen
unter diese Strafdrohung, wenn das Unternehmen dadurch spuerbare
Umsatzeinbussen fuerchten muss. Auf Noetigung steht im Extremfall bis
zu 5 Jahre Gefaengnis!

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) sammelt jetzt Unterschriften unter
einer Aufforderung an die Geschaeftsleitung der Firmen Eybl bzw.
Kleider Bauer, aus dem Pelzhandel auszusteigen, um diese
Unterschriften dann an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten mit der
Aufforderung, die Strafbarkeit dieser Handlung zu pruefen.

Bei dieser Aktion geht es darum, mittels Selbstkriminalisierung
Solidaritaet mit jenen zu zeigen, die wegen einer bislang als legal
angesehenen Protestform der Noetigung angeklagt werden. Der VgT hofft
durch diese Aktion vielleicht sogar eine entsprechende
Gesetzesaenderung erwirken zu koennen. Laut der Organisation haben
schon schon ueber 1100 Menschen diese Selbstanzeige unterzeichnet.

Die Aufforderung/Selbstanzeige findet sich unter:
http://vgt.at/selbstanzeige/index.php



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