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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 7. November 2012; 04:41
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US-Urnengaenge:

> ACLU rief zur Urne

Bedenklich stimmt eine Aussendung der American Civil Liberties Union
(ACLU) dieser Tage zur US-Wahl. Die ACLU meinte folgendes an ihren
Mailverteiler schicken zu muessen: "Sie haben die
Praesidentschaftsdebatten gesehen. Sie haben die zahllosen TV-Spots
der Kongressmitglieder gesehen, die um ihre Stimme werben. Aber
wussten Sie auch, dass in 46 (Anm. Bundes-) Staaten staatliche
Gesetzgeber zu waehlen sind? Und das in 23 Staaten die komplette
staatliche Legislative -- jeder einzelne Sitz -- zur Wahl stehen?
Staatliche Legislative bekommt normalerweise keine grosse
Aufmerksamkeit, aber sie sollte es."

Diese Aussendung ist deswegen beachtenswert, da der Grossteil der
Gesetzgebung in den USA nicht auf foederale Ebene passiert, sondern in
den staatlichen und regionalen Gremien, und dennoch die ACLU der
Meinung ist, das selbst ihre eigenen, politisch wohl nicht so
desinteressierten Rezipienten kaum von der Gesetzgebung der unteren
Ebenen Notiz nehmen. Wenn die renommierte Buergerrechtsunion ein
derartiges Bild vom US-amerikanischen Wahlvolk und von der medialen
Berichterstattung ueber diese Gremien hat, ist anzunehmen, dass es
nicht voellig unrealistisch ist.
-br-

*

> Zum Tod Verurteilte fuer Todesstrafe

In Kalifornien stand am Dienstag mit der Proposition 34 auch eine
Abstimmung ueber die Abschaffung der Todesstrafe an. Eine Umfrage
unter Insassen der Todeszellen in diesem Bundesstaat ergab dabei, dass
eine Mehrheit fuer die Beibehaltung der Todesstrafe ist. Was auf den
ersten Blick seltsam anmutet, hat aber einen handfesten Hintergrund:
In Kalifornien werden die wenigsten zum Tode Verurteilten auch
tatsaechlich hingerichtet -- oft genug, weil sie jedes verfuegbare
Rechtsmittel ausschoepfen. Das koennen sie aber zumeist nur deswegen,
weil sie etliche Priviliegien gegenueber anderen Haeftlingen haben und
dabei vor allem staatlich bezahlte Anwaelte, mit deren Hilfe sie immer
wieder Revisionen ihrer Urteile anstreben koennen.

So hat der Vorschlag, die Todesstrafe abzuschaffen weitaus weniger
menschenrechtliche Gruende als vielmehr oekonomische. Mit der
Abschaffung wuerden die Todeskandidaten einen nicht unbetraechtlichen
Teil der staatlichen Bezahlung ihrer Anwaelte verlieren und der immer
noch nahezu bankrotte Staat Kalifornien wuerde sich viel Geld
ersparen.

Derzeit befinden sich 725 Haeftlinge in den kalifornischen
Todeszellen, doch seit 1978 gab es nur 13 Hinrichtungen.
(Telepolis/akin)

Quelle mit ausfuehrlicheren Infos:
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37934/1.html



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