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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 31. Oktober 2012; 16:29
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Deutschland:

> Ergebnisse unethischer Medikamenten-Studien
> duerfen nicht verwendet werden

Die deutsche Bundesregierung hat heute die Antwort auf eine Kleine
Anfrage (1) der Linkspartei zu unethischen Pharma-Studien
veroeffentlicht. Woertlich heisst es in der Anfrage: "Pharmakonzerne
lassen derzeit alleine in Indien etwa 1 900 Studien mit circa 150 000
Probanden durchfuehren. Die Anzahl der Todesfaelle bei klinischen
Studien ist in den vergangenen Jahren bestaendig gewachsen. Eine
Aufstellung des Drugs Controller General of India fuer 2011 zeigt,
dass allein bei Pharmatests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf
der Liste folgen Bayer und Pfizer mit je 20 Todesfaellen und
Bristol-Myers Squibb mit 19." (Vgl. (2))

In ihrer Antwort fuehrt die Bundesregierung aus, dass die Vorschriften
fuer klinische Pruefungen im deutschen Arzneimittelgesetz und im
Gemeinschaftsrecht der EU festgelegt seien. Demnach muessten
Antragsteller einer arzneimittelrechtlichen Zulassung versichern, dass
ausserhalb der EU durchgefuehrte Studien unter gleichwertigen
ethischen Bedingungen wie in der EU durchgefuehrt worden seien.
Verstoesse hiergegen wuerden dazu fuehren, dass die gewonnenen Daten
im Rahmen eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens nicht
akzeptiert werden.

Recherchen von NGOs und Journalisten haben jedoch immer wieder
gezeigt, dass solche ethischen Mindest-Standards nicht eingehalten
werden. Beispielsweise wussten Teilnehmer indischer Studien zumeist
nicht, dass sie an Medikamenten-Tests teilnahmen. Die
Ethik-Kommissionen bestanden meist nur auf dem Papier und nahmen
keinerlei Pruefung der Studien und der getesteten Medikamente vor. Den
Ethik-Kommissionen waren haeufig nicht einmal die Namen der
untersuchten Personen bekannt.

Die Kleine Anfrage der Linkspartei war in Kooperation mit der
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) erstellt worden. Die CBG
fordert seit langem, dass im Ausland durchgefuehrte Studien konsequent
ueberprueft werden. Bei Verstoessen gegen die in der Deklaration von
Helsinki formulierten Standards muessten Konsequenzen gezogen werden
und die entsprechenden Studien auch nachtraeglich aus den
Zulassungsverfahren verbannt werden. Notfalls muessten auch
Zulassungen entzogen werden.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren:
"Pharma-Studien in Laendern des Suedens muessen nach denselben
Sicherheitsstandards durchgefuehrt werden wie in Europa oder den USA.
Geschaedigte und Hinterbliebene muessen die gleichen Entschaedigungen
erhalten - nur dann werden gefaehrliche Billig-Studien unattraktiv".
Im Zeitraum von 2007 bis 2011 waren allein in Indien bei Tests von
BAYER 158 Menschen ums Leben gekommen, allein vier Personen starben an
Nebenwirkungen des umstrittenen Gerinnungshemmers Xarelto. BAYER
zahlte den Hinterbliebenen Entschaedigungen von lediglich 5.250
Dollar.
(Aussendung Coordination gegen BAYER-Gefahren/bearb.)

(1) http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_10/2012_471/03.html
(2) http://www.cbgnetwork.org/4590.html
Informationen zur Kampagne der CBG: http://www.cbgnetwork.de/4119.html



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