**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 14. September 2011; 01:24
**********************************************************

> Rechtshilfetipps zu Nowkr 2011

Beim Nowkr 2011 hatte die Polizei in der Westbahnstrasse am 28.1.2011
mehrere hundert Menschen gekesselt, Daten aufgenommen und Anzeigen
erstattet. Den meisten Repressionsbetroffenen wird vorgeworfen, gegen
die Strassenverkehrsordnung (§ 77 Abs 1 StVO) verstossen und die
oeffentliche Ordnung gestoert zu haben (§ 81 Abs 1
Sicherheitspolizeigesetz).

In den letzten Wochen, so eine Rechtshilfegruppe auf Indymedia, hat
die Polizei wieder eifrig Briefe mit einer "Aufforderung zur
Rechtfertigung" verschickt. Solltet ihr daher gelbe Zettel
(Zustellbenachrichtigungen) von der BPD Wien oder sonstigen Behoerden
erhalten haben, empfiehlt es sich diese schnellstmoeglich von der Post
zu holen und euch schriftlich zu rechtfertigen:

Auf der "Aufforderung zur Rechtfertigung" steht verwirrender Weise
mensch solle sich "telefonisch bis laengstens nach postalischer
Zustellung" rechtfertigen. Sofern ihr nicht foermlich zu einer
Verhandlung geladen werdet (also euch die polizeiliche Vorfuehrung im
Falle eures Nicht-Kommen gedroht wird), koennt ihr euch immer
schriftlich per Post/Fax rechtfertigen! (siehe auch § 42
Verwaltungsstrafgesetz). Werdet ihr von der Polizei foermlich geladen,
ist die Aussageverweigerung euer gutes Recht.

Die Rechtfertigung sollte mensch per Fax oder eingeschriebenem Brief
machen (Fax/ Einschreib-Bestaetigung aufheben; faxen kann mensch bei
Postfilalien). Gebt auf eurer Rechtfertigung unbedingt eurer
Aktzenzeichen oder eure Geschaeftszahl an.

Die Rechtshilfegruppe empfiehlt u.a folgendes anzugeben: Bei der
gekesselten Demo in der Westbahn habe es sich sehr wohl um eine
Versammlung gehandelt, fuer die das Grund- und Menschenrecht auf
Versammlungsfreiheit gelte. § 77 StVO kann daher nicht zur Anwendung
kommt.
(Indymedia/bearb.)
*

Quelle: https://at.indymedia.org/node/21172

Unter dieser URL gibt es auch einen Vorschlag fuer die Formulierung
eines Verfahrenseinspruchs.



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.redaktion@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976-00, Zweck: akin