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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Juni 2011; 23:05
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Umwelt/Termin:

> Gruene: Strassen- und Bahn-UVP wird bedenklich eingeschraenkt

Neuer Infrastruktursenat wuerde weniger positive Umwelt-Bescheide
aufheben, so wird befuerchtet. Regierungsparteien wollen Gesetz im
Eiltempo per Initiativantrag durchziehen.
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Ein Protest vor dem Parlament ist fuer heute, Mittwoch, um 10:30
angesagt. Ziel des Protestes: Die Verhinderung des
"Infrastruktursenat-Einfuehrungsgesetzes" Dieser neu geschaffene
Infrastruktursenat (IS) soll den bisherigen Umweltsenat (US) teilweise
ersetzen, der fuer alle Berufungsverfahren gegen Bescheide einer
erfolgten Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP)zustaendig ist.

Umweltgruppen und Gruene mobilisieren heftig gegen dieses im
Eilzugtempo forcierte Gesetz. Der Antrag fuer dieses Gesetz wurde
nicht per Ministerratsbeschluss, sondern mittels des schnelleren
Initiativantrags von Regierungsabgeordneten der NR-Sitzung am 16.
6.2011 eingebracht. Nach den Wuenschen der Koalitionsparteien soll der
neue Senat am 28. Juni im Verfassungsausschuss vorberaten und in der
Juli-Plenarwoche vom NR beschlossen werden. Allerdings: Die
Einfuehrung des Infrastruktursenats und die weitere Konzentration des
UVP-Verfahrens fuer Strassen und Eisenbahnen bedingt eine Aenderung
des Bundes-Verfassungsgesetzes und ist daher eine 2/3-Materie. Ohne
die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei kann das
Gesetzesvorhaben nicht verwirklicht werden.

Der Infrastruktursenat waere eine neue Sonderbehoerde, die bisherige
Agenden des Umweltsenats uebernehmen soll, naemlich Berufungsinstanz
fuer UVP-Bescheide fuer Hochleistungsbahnen und Bundesstrassen zu
sein. Begruendet wird dies mit der notwendigen Beschleunigung der
Verfahren. Der jetzige Umweltsenat hat nebenberufliche Mitglieder,
darunter auch RichterInnen. Der IS soll aus 6 hauptamtlichen
Mitgliedern und 18 BeisitzerInnen bestehen. RichterInnen wuerden im IS
fehlen. Der US ist beim Umweltministerium (BMLFUW) eingerichtet, der
IS soll beim Verkehrsministerium (BMVIT) eingerichtet werden. Der
Verwaltungsgerichtshof kann derzeit Bescheide des US in jede Richtung
hin pruefen, Bescheide des IS sollen nur bei Rechtsfragen von
grundsaetzlicher Bedeutung vom Verwaltungsgerichtshof in Pruefung
gezogen werden koennen. Die Verkehrsministerin soll Amtsbeschwerde
gegen Bescheide des Infrastruktursenats einlegen koennen. D.h. sie
kann den Verwaltungsgerichtshof anrufen, wenn ihres Erachtens der IS
zu Unrecht ihren erstinstanzlichen Bescheid aufgehoben oder
abgeaendert hat. Der Umweltminister hat gegenueber dem bisherigen
Umweltsenat kein derartiges Recht.

Der Antrag sieht auch eine weitere Konzentration des UVP-Verfahrens
fuer Hochleistungsbahnen und Bundesstrassen vor. Derzeit sind ja drei
Verfahren abzufuehren - beim BMVIT, beim Landeshauptmann und bei der
Landesregierung. Gemaess dem Entwurf sollen bei Eisenbahnen und
Bundesstrassen alle Bundesgesetze (neben UVP-G auch etwa
WasserrechtsG, ForstG, AbfallwirtschaftsG) vom BMVIT vollzogen werden,
die Landesgesetze (zB NaturschutzG) von der Landesregierung. Die
Bedenken der Gruenen liegen auf der Hand. Der US hatte bislang einige
Bescheide ueber Strassen- und Bahnprojekte aufgehoben, deswegen sei er
OeVP und SPOe ein Dorn im Auge.

Marlies Mayer vom Gruenen Buergerinitiativen-Fonds in einer
Aussendung: "Die zentrale UVP-Genehmigung bei Strassen und Bahnen wird
in erster Instanz vom BMVIT ausgesprochen. Es waere daher gerade
deshalb sinnvoll und wuerde eine unabhaengige Pruefung befoerdern,
wenn die Berufungsinstanz eben nicht beim BMVIT eingerichtet ist. Zu
bedenken ist ja auch, dass das BMVIT ohnehin de facto der
Projektwerber ist, also hier die Behoerde ihr eigenes Projekt
genehmigt. Gerade um dieser Verflechtungen willen, sollte die
Pruefungsinstanz so weit wie moeglich vom BMVIT entfernt sein. Die
RichterInnen im US haben wesentlich zur unabhaengigen
Entscheidungsfindung beigetragen, im IS soll es sie nicht geben."
(akin)


Link zum Gesetzesentwurf
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01614/index.shtml



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