**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 23. Februar 2010; 20:27
**********************************************************

Prozesse:

> 1 Mai 09: Alle DemonstrantInnen freigesprochen!

Nachdem es in den letzten zwei Monaten ruhig geworden ist um das
juristische Nachspiel des letztjaehrigen 1. Mai in Linz und der auf
diesen folgenden Welle an Verfahren und Prozessen gegen
DemonstrantInnen gibt es nun wieder Erfreuliches zu berichten. Mit dem
nun in 2. Instanz erfolgten Freispruch jenes Demonstranten, der im
Sommer noch zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt wurde, sind
nun alle Verfahren gegen AktivistInnen zu deren Gunsten beendet
worden. Doch was immer noch nicht erfolgt ist, ist die Aufarbeitung
des gruendlich schiefgegangenen Polizeieinsatzes, berichtet die
*Autonome Rechtshilfe Linz*
*

Die Bilanz der gerichtlichen und verwalungsstrafrechtlichen Verfahren
gegen DemonstrantInnen: vier Freisprueche durch das Gericht, eine
Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, Einstellung
aller Verwaltungstrafverfahren.

Noch im Laufen sind die Untersuchungen des Menschenrechtsbeirates, der
Volksanwaltschaft und des BIA (Anm. akin: Buero fuer interne
Angelegenheiten, seit Jaenner 2010: "BAK") bezueglich einzelner
Uebergriffe durch BeamtInnen und den gesamten Polizeieinsatz als
solchen. Nun warten wir mit Spannung auf die Verhandlung der
Massnahmenbeschwerden vor dem Unabhaengigen Verwaltungssenat die vom
Anwalt der Betroffenen eingebracht wurden.

Berufungsverhandlung in 2. Instanz

Ein 18jaehriger Demonstrant aus der Steiermark wurde im Sommer in 1.
Instanz wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer bedingten
Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Verteidiger René Haumer
beeinspruchte das Urteil. Am Donnserstag den 11. Februar 2010 erfolgte
die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Linz, die mit einem
Freispruch endete. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine
Bedenkzeit, somit ist der Freispruch rechtskraeftig.

UVS

Nun da alle Verfahren vor Gericht beendet sind, kann es endlich zur
Fortsetzung des UVS-Verfahrens kommen, das auch dazu beitragen kann,
den Polizeieinsatz genauer unter die Lupe zu nehmen. Konkret geht es
um ein Verfahren mit drei Beschwerden, die durch den Anwalt der
Betroffenen beim Unabhaengigen Verwaltungssenat OOe eingebracht
wurden. Szenen, die dabei im Mittelpunkt stehen, sind unter anderem
der Angriff eines Schlaegertrupps der Polizei auf die eingekesselten
Demonstranten wie auch moegliche Verfehlungen bei der Verhaftung von
Rainer Zendron.

Halstuch-Strafbescheid aufgehoben

Am 17.09.2009 wurde Guenther im Rahmen der Prozesse zum 1. Mai in Linz
vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Er
staunte nicht schlecht, als nach seinem Freispruch und mehr als 5
Monate nach den Ereignissen vom 1. Mai eine mit 7.10.2009 datierte
Strafverfuegung ins Haus flatterte, wonach er 90 Euro Strafe zahlen
sollte, weil er bei seiner Festnahme ein Halstuch eingesteckt hatte.
Fuer die Bundespolizeidirektion Linz eine Vorbereitungshandlung fuer
eine Vermummung. Rechtsanwalt Haumer legte umgehend Einspruch gegen
diesen Bescheid ein, der nun mit einem Schreiben vom 10.2.2010
aufgehoben wurde.

BIA

Nachdem schon im Spaetsommer die ersten beiden Freigesprochenen vom
Buero fuer Interne Angelegenheiten im Innenministerium einvernommen
wurden, statteten die Beamten der BIA Mitte Dezember Linz einen
weiteren mehrtaegigen Besuch ab. Dabei wurde nicht nur Rainer Zendron
einvernommen sondern auch zwei ZeugInnen. Dem BIA war es ein grosses
Anliegen, Personen zu finden die jene Situation beschreiben koennen,
in der Rainer Zendron von einem Uniformierten aus heiterem Himmel mit
dem Schlagstock attackiert wird, jene Situation also, die schon durch
das ORF Video vom 1. Mai bekannt wurde.

Was das BIA resp. das nunmehrige BAK mit den gesammelten Erkenntnisse
tun wird, ob sie also der Staatsanwaltschaft einen Bericht
uebermitteln wird mit dem Ziel, einen Strafantrag gegen die Polizisten
zu erwirken, steht in den Sternen.

Friedensinitiative Linz

Das Friedensbuero der Stadt Linz hat Gruppen und politische
Zusammenhaenge, die am 1.Mai auf die Strasse gehen, zu einem Gespraech
eingeladen. Sie moechten eine Begegnung von DemonstrantInnen und
Polizei organisieren, um den "Demonstrationsfrieden" beim kommenden 1.
Mai sicherzustellen. Der Vorschlag einer Mediation wurde von den bei
diesem Gespraech anwesenden AktivistInnen nicht nur mit Skepsis
beantwortet sondern grundsaetzlich abgelehnt. Da es auch im Bezug auf
den 1.Mai ein klares einseitiges Fehlverhalten gegeben habe (was auch
von der Friedensinitiative so gesehen wird) liege es nicht an den
DemonstrantInnen zukuenftige Demos in Linz friedlich zu gestalten.
Statt einem runden Tisch hinter verschlossenen Tueren wurde eine
oeffentliche Veranstaltung mit einem hochrangigen Polizeivertreter
vorgeschlagen, bei welcher die Standpunkte oeffentlich dargelegt
werden koennen. Weiters erklaerte sich die Friedensinitiative dazu
bereit die Stadt Linz in die Pflicht zu nehmen, den Beschluss des
Gemeinderates ernst zu nehmen und darauf hin zu wirken dass der
Polizeieinsatz lueckenlos aufgearbeitet wird.

Buendnis gegen Polizeigewalt

Um das Anliegen der Friedensinitiative zu diskutieren und den
"Fruehjahrsplan" zu schmieden laedt das Buendnis gegen Polizeigewalt
und fuer Demonstrationsfreiheit alle Interessierten zum naechsten
Buendnistreffen ein. Dieses ist fuer Donnerstag 25. Februar um 18.00
Uhr in der Kaisergasse 14a, 4020 Linz festgesetzt worden. (gek.)

Kontakt:
email: rechtshilfe{AT}servus.at
http://rechtshilfe.servus.at/

Quelle:
http://gegenpolizeigewalt.servus.at/



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd
muessen aber nicht wortidentisch mit den in der Papierausgabe
veroeffentlichten sein. Nachdruck von Eigenbeitraegen mit
Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von Texten mit anderem
Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine anderweitige
Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als Abonnement
verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann den
akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin