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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. Maerz 2008; 19:13
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Prozesse:

> Glock vs. amnesty

Ein Waffenfabrikant fuehlte sich von amnesty international gekraenkt
und klagte. Bislang hatte er damit aber wenig Erfolg
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Am 14. Jaenner 2008 fand die Berufungsverhandlung zur
medienrechtlichen Klage von Gaston Glock gegen amnesty international
(ai) Oesterreich statt. Ergebnis: Auch das Oberlandesgericht Wien
bestaetigte das abweisende erstinstanzliche Urteil, das Verfahren ist
damit rechtskraeftig zugunsten von ai beendet.

Ein Journalist hatte im Embargogebiet Darfur/Sudan eine Glock-Pistole
gesehen und sich die Seriennummer notiert. ai forderte daraufhin in
einer Presseaussendung die Firma Glock zur Mithilfe bei der
Aufklaerung von Herkunft und Handelsweg der Waffe auf. Herr Glock aber
hatte sich durch diese Aussendung in seiner Ehre gekraenkt gefuehlt.
Die Aufforderung zur Mithilfe hatte Glock als Vorwurf einer strafbaren
oder unehrenhaften Handlung gedeutet.

Das Oberlandesgericht in seinem Urteil: "Selbst bei fuer den
Antragsgegner [Anm.: ai Oesterreich] moeglichst unguenstiger Auslegung
des Artikeltextes wird die Firma Glock bzw. mit ihr der Antragsteller
[Anm.: Gaston Glock] lediglich aufgefordert, sofortige Untersuchungen
einzuleiten, wie die Pistole nach Darfur gelangen konnte. [...] Der
Berufungswerber vermag nicht darzustellen, aus welchen Formulierungen
ein derartiger Vorwurf ableitbar sei, er stuetzt sich im Wesentlichen
auf Protestbriefe und ein gegen ihn eingeleitetes strafgerichtliches
Verfahren wegen des Verdachtes des Verstosses gegen § 37
AussenhandelsG. Die Protestbriefe selbst enthalten keinerlei direkten
Vorwurf gegen den Antragsteller sondern fordern ihn bloss zur
Ermittlung des Sachverhalts auf [...]. Das gegen den Antragsteller
[...] eingeleitete Gerichtsverfahren wiederum stuetzt sich nicht auf
den Artikel vom 31. Maerz 2006, sondern auf die beabsichtigte
Lizenzproduktion der Firma Glock in Dubai."

Der Hintergrund des Verfahrens ist die mangelnde Transparenz beim
Waffenhandel. ai beklagt, dass wesentliche Recherche- und
Aufklaerungsschritte nicht von den Behoerden, sondern von ai selbst
gesetzt werden mussten. Weitergehende Informationen waeren erst
eruierbar gewesen, nachdem die Fa. Glock im Medienverfahren gezwungen
war, den Namen der bisher unter "amtlichem Datenschutz stehenden"
Waffenhandelsfirma in Kuwait bekannt zu geben, an die die genannte
Glock-Pistole von der Fa. Glock geliefert wurde.

Die Pistole ging im November 2005 von Glock Austria an einen privaten
kuwaitischen Waffenhaendler. Und dieser unterhaelt eine
"Safari-Aussenstelle" im Sudan.

Zivilrechtliches Verfahren

Die zweite, zivirechtliche Klage, die von der Firma Glock gegen
amnesty eingebracht wurde, wird derzeit noch in erster Instanz
verhandelt. Die naechste Verhandlung findet am 23. Maerz 2008 statt.
(ai/bearb.)


Weitere Infos: http://www.amnesty.at/fokus/oesterreich/glock/index.htm



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