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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. Februar 2008; 16:33
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Initiativen:

> Mieten vor dem naechsten Sprung

Die tagtaeglichen Erfahrungen der MietrechtsberaterInnen zeigen, dass
die von der grossen Koalition 1994 beschlossene Mietrechtsnovelle ohne
jede wirksame Mietzinsbeschraenkung ist. Richtwertmieten sind in der
Realitaet Marktmieten. So werden die Richtwertmieten wahrscheinlich im
Mai um 3.6 % angehoben. Auch die Kategoriemieten stehen schon kurz vor
ihrem naechsten Sprung um 5%.

In der Mietrechtsnovelle von 1994 sind mit dem Richtwertmietzins und
der Einfuehrung der Befristungsmoeglichkeiten die MieterInnen so
schlecht gestellt worden, dass die Mieterhoehungen vorhersehbar waren.
Durch die Undurchschaubarkeit des Zuschlagssystem sind der Fantasie
der VermieterInnen keine Grenzen mehr gesetzt. Die Befristungen
schwaechen die Verhandlungsposition der MieterInnen enorm. Die hohen
Einstiegskosten in Oesterreich durch die Befristungen werden zu einer
regelrechten Armutsfalle.

In den meisten Mietvertraegen befindet sich zudem eine
Wertsicherungsklausel, die es den VermieterInnen ermoeglicht, die
Miete der Inflation anzupassen. Dadurch wird aber die Inflation weiter
angeheizt und die Mieten steigen weiter. Dieser Teufelskreis muss
sofort beendet werden. Die Forderung kann deshalb nur lauten: Stopp
der Mietzinserhoehung.

Keinesfalls aber haben die MieterInnen Zeit, auf die Mietrechtsreform
zu warten. Deshalb fordern wir die Justizministerin Berger auf, den
Paragrafen 16 des Mietrechtsgesetzes sofort dahingehend zu aendern,
dass nicht nur der Lagezuschlag, sondern auch alle anderen Zuschlaege
nur verlangt werden duerfen, wenn die Umstaende fuer diese spaetestens
bei Zustandekommen des Mietvertrages schriftlich bekannt gegeben
werden. Diese Forderung ist eine kurzfristige, die nicht im
Widerspruch steht zu der Notwendigkeit einer umfassenden
Mietrechtsreform, bei der wir Justizministerin Berger
selbstverstaendlich unterstuetzen. Langfristig brauchen wir wieder
klare Mietzinsobergrenzen ohne Zuschlagssystem.

In der Immobilienmaklerverordnung wird fuer die Provisionsobergrenzen
ein Unterschied gemacht zwischen befristeten und unbefristeten
Vertraegen, allerdings nur bei befristeten Vertraegen auf 3 Jahre. In
der Praxis betragen die Befristungen der Mietvertraege oft 3 Jahre und
einen Tag, um 3 statt 2 Monatsmieten verlangen zu koennen. Wir fordern
daher, dass bei allen befristeten Vertraegen generell nur noch eine
Monatsmiete verlangt werden darf, um den Anreiz fuer unbefristete
Mietvertraege zu erhoehen, bei unbefristeten nur noch zwei. Dies
faellt, wie die Justizministerin richtig bemerkt, in die
Zustaendigkeit des Wirtschaftsministers Bartenstein.

Diese kleinen Aenderungen des Mietrechtsgesetzes und der
Immobilienmaklerverordnung koennen, wenn es der Regierung mit
Massnahmen zur Inflationsbekaempfung ernst ist, auch ohne monatelange
Verhandlungen der Sozialpartner sofort umgesetzt werden, ohne das
Budget zu belasten. Dies erspart aber keinesfalls eine
Mietrechtsreform zugunsten der MieterInnen. Dabei darf das Thema
Befristungen nicht ausgespart bleiben.

Fuer die kleinen Aenderungen gibt es seit kurzem eine Online-Petition
der MieterInnen-Initiative zum Thema "Mietrechtsreform ja - Reparatur
sofort" an Justizministerin Berger und Wirtschaftsminister Bartenstein
mit folgendem Wortlaut:
"Sofortige Aenderung des Mietrechtsgesetzes und der
Immobilienmaklerverordnung:
a.. Schriftliche Begruendung aller Zuschlaege bei Abschluss von
Mietvertraegen
b.. Hoechstens zwei Monatsmieten Provision, bei allen befristeten
Mietvertraegen nur eine Monatsmiete"
Diese Petition soll noch bis Ende Februar laufen. Dann werden wir
diese Petition Justizministerin Berger und Wirtschaftsminister
Bartenstein uebergeben.
(MieterInnen-Initiative/bearb.)

Die Petition kann unter http://mieterinnen.org/spip/spip.php?article27
unterzeichnet werden. Shortlink: http://mietpeti.notlong.com


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