**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 29. Jaenner 2008; 17:06
**********************************************************

Tirol:

> Halbherzige Wahlreform

Im Heiligen Land hat man eigenartige Vorstellungen von der Senkung des
Wahlalters.


Artikel 95/2 des Bundes-Verfassungsgesetzes schraenkt mit dem sogenannten
"Homogenitaetsprinzip" das Recht der Laender, ueber ihr Wahlrecht selbst
entscheiden zu duerfen, klar ein: "Die Landtagswahlordnungen duerfen die
Bedingungen des Wahlrechtes und der Waehlbarkeit nicht enger ziehen als die
Bundesverfassung fuer Wahlen zum Nationalrat."

Nun kann man da als Landtag bisweilen trickseln, wie das in Kaernten
passiert, wo man als Partei nur ueber Grundmandat waehlbar ist und sich
damit eine faktische Prozenthuerde von 10% ergibt. Manchmal kann man aber
nicht zu solchen Tricks greifen, wie im eindeutigen Fall der
Wahlaltersenkung. Mit 16 ist man seit 2007 -- so gerade Wahlen sind -- fuer
den Nationalrat aktiv wahlberechtigt und damit waren die Laender auch zu
geringerem Wahlalter verpflichtet. In manchen Bundeslaendern war man
darueber nicht so ganz gluecklich. Waehrend Wien, Salzburg und Burgenland
schon laenger ihr Wahlalter gesenkt hatten, mussten andere jetzt nachziehen.
Tirol entschied sich dabei fuer eine eigenartige Minimalvariante. Der
Beschluss, der in ein paar Tagen bei der Landtagssitzung erfolgen soll, ist
schon eilig, denn heuer sind Landtagswahlen. Und so beschliesst man eine
Senkung des Wahlalters -- klammert dabei aber plebiszitaere Entscheidungen
aus: Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Landesebene
werden auch weiterhin erst ab 18 zugaenglich sein.

Die Tiroler Gruenen sind darueber empoert. Obwohl seine Partei dem
Landesverfassungsgesetz zustimmen will, erachtet der gruene
Landtagsabgeordnete und Jurist Sepp Brugger diese Unterscheidung nicht nur
fuer "halbherzig und unverstaendlich", sondern auch fuer verfassungswidrig.
Auf Bundesebene ist der Zugang zu den duerftigen Instrumenten der direkten
Demokratie nur abhaengig von der aktiven Wahlberechtigung zum
Nationalrat. -br-



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero{AT}gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero{AT}gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin