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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 11. Dezember 2007; 19:47
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Sozial/Initiativen:

> Kuenstlersozialversicherung doch mit Mindesteinkommensgrenze

Mit dem Entwurf fuer eine Novelle des
Kuenstlersozialversicherungs-fondsgesetzes (KSVFG) hat Kunstministerin
Claudia Schmied erneut bewiesen, dass laengst nicht gilt, was sie zu
Amtsantritt selbst forderte: Abschaffung der Einkommensuntergrenze. Auch in
Zukunft soll ein kuenstlerisches Mindesteinkommen Voraussetzung fuer einen
Zuschuss aus dem Kuenstlersozialversicherungsfonds sein. Das Beibehalten
dieses Ausschlussmechanismus hat die Ministerin mit verfassungsrechtlichen
Bedenken begruendet.

Der Kulturrat Oesterreich hat bei einem namhaften Verfassungsrechtsexperten
ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor und
zeigt auf, dass es keineswegs verfassungswidrig waere, die
Einkommensuntergrenze im KSVFG zu streichen oder allenfalls zu minimieren
bzw. im Zuge einer Neuregelung jedenfalls Rueckforderungen zu streichen.
"Sauberer und wohl auch praktikabler waere allerdings die Streichung der
Einkommensuntergrenze selbst", so das Gutachten abschliessend.

Fazit: Die Beibehaltung der Einkommensuntergrenze als Zuschussvoraussetzung
ist eine politische Entscheidung gegen eine Foerderung der sozialen
Absicherung gerade jener KuenstlerInnen, die sie am notwendigsten brauchen -
garniert mit einem Hang zur Verwaltungsverkomplizierung und getragen vom
generellen Misstrauen in die Redlichkeit von KuenstlerInnen. Vergangenen
Freitag (7. Dezember 2007) ging die Begutachtungsfrist fuer den
Ministerialentwurf zur Novelle des KSVFG zu Ende. In einer Reihe von
Stellungnahmen ist scharfe Kritik am Gesetzesentwurf, insbesondere an der
Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung, nachzulesen.
(Aussendung Kulturrat Oesterreich)

Info: http://kulturrat.at


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