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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 17. April 2007; 16:47
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Asyl/Soziales/Kommentar:

> Keine Familienbeihilfe fuer Asylwerber

Der kuerzlich gefasste Beschluss des Verfassungsgerichtshof, die Beschwerde
eines berufstaetigen Asylwerbers wegen Aussichtslosigkeit nicht zu
behandeln, stoesst bei der asylkoordination auf Unverstaendnis. "Die
Familienbeihilfe soll ja die hoeheren Kosten einer Familie mit Kindern
kompensieren, und diese haben ja nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun".

Vielen AsylwerberInnen, die seit Jahren in Oesterreich leben und es
geschafft haben, einer regulaeren Beschaeftigung nachzugehen, schreibt der
Verfassungsgerichtshof ein mangelndes Naheverhaeltnis zum Inland zu. Dabei
uebersieht der Gerichtshof, dass es sich dabei um Menschen handelt, die
gezwungen waren, ihren Herkunftsstaat zu verlassen, und die das Leben in
Oesterreich als Neubeginn ansehen.

Ab 2006 sind AsylwerberInnen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist
und Schutzberechtigte, die ein Aufenthaltsrecht erhalten haben, ploetzlich
um diese Leistung umgefallen, weil nun nur noch ein Aufenthaltsrecht aus dem
Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht einen Anspruch auf Familienbeihilfe und
Kinderbetreuungsgeld begruendet.. Auch anerkannten Fluechtlingen wird die
Zeit ihres legalen Aufenthalts waehrend des Asylverfahrens nicht mehr
angerechnet, sie koennen nun erst ab Asylgewaehrung die Familienbeihilfe
erhalten.

Der Verfassungsgerichtshof hat seine Zurueckweisung auch damit begruendet,
dass fuer AsylwerberInnen eine staatliche Versorgung im Wege der
Grundversorgung vorgesehen ist. "Der Verfassungsgerichtshof duerfte dabei
uebersehen haben, dass erwerbstaetige AsylwerberInnen keine Leistungen aus
der Grundversorgung erhalten, weil sie als nicht mehr hilfsbeduerftig
angesehen werden", merkt Anny Knapp zur Entscheidung an . Selbst wenn
aufgrund eines sehr geringen Einkommens AsylwerberInnen Teilleistungen aus
der Grundversorgung erhalten wuerden, ist die Familienbeihilfe hoeher als
der Grundversorgungsbeitrag fuer minderjaehrige Kinder.

Der Verfassungsgerichthof verantwortet mit dieser Entscheidung, dass Kinder
von AsylwerberInnen in ihrer Schulkarriere massiv benachteiligt werden und
AsylwerberInnen nach jahrelangem Aufenthalt und Erwerbstaetigkeit in
existentielle Not gestossen werden, moeglicherweise ihre Wohnung und auch
den Job aufgeben muessen, um dann in einer Fluechtlingsunterkunft landen.
(asylkoordination oesterreich)

Kontakt: asylkoo, Laudongasse 52/9, 1080 Wien, Tel: 01-5321291/15,
knapp@asyl.at http://www.asyl.at


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