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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Maerz 2007; 16:37
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Polizei/Justiz/Kommentar/Termin:

> Das hat man ja nicht wissen koennen

Zum OLG-Entscheid in der Causa Seibane Wague

Nachdem im ersten Prozess bereits die anderen beteiligten Polizisten im Fall
Seibane Wague freigesprochen worden waren mit dem Argument, sie waeren nicht
richtig geschult worden, wurde jetzt auch noch die Strafe des einzigen
verurteilten Polizisten in der obersten ordentlichen Instanz mit eben dieser
Begruendung von 7 auf 4 Monate bedingt reduziert.

Dabei haette spaetestens seit dem Fall von Marcus Omofuma 1999 auch der
oesterreichischen Polizei bekannt sein muessen, was der "ploetzliche
Gewahrsamstod" ist. Denn wenn auch dieser und die beiden weiteren seither
bekanntgewordenen Faelle sehr unterschiedlich gelagert waren, handelte es
sich immer um die Kombination von polizeilich erzeugter Atemerschwernis mit
erhoehten Sauerstoffbedarf: Omofuma war in panischer Angst, Seibane Wague
hatte den offiziellen Berichten zufolge einen Tobsuchtsanfall, der
fluechtende Franz S. (akin 25/02) hatte einen Sprint hinter sich, bevor sich
die Polizisten auf ihn stuerzten, seinen Brustkorb zusammendrueckten und
seine Haende am Ruecken fesselten.

Nach dem Fall von Seibane Wague hat das Innenministerium versprochen, dass
die Erst- und Nachschulungen verbessert wuerden. Ob sich tatsaechlich da
etwas geaendert hat, bleibt fraglich. Und fraglich bleibt auch, ob sich
deswegen in der Praxis der Polizei tatsaechlich etwas aendert - denn darauf
zu achten, dass ein Beamtshandelter nicht an Atemnot stirbt, macht das Leben
der Polizisten nicht leichter, da die Arretierung damit schwieriger wird.

Schon nach dem Fall Omofuma haette man da besser schulen koennen, hat es
aber nicht getan. Bislang ist seit 2002 kein einschlaegiger Fall mehr
bekanntgeworden - es ist zu hoffen, dass das daran liegt, dass es keinen
mehr gegeben hat. Denn das die Faelle Omofuma und Wague ueberhaupt vor
Gericht gelangt sind, verdanken sie zwei gluecklichen Umstaenden: erstens
der antirassistischen Oeffentlichkeit, die mittlerweile in der Lage ist,
starken politischen Druck auszuueben, vor allem aber zweitens
aussenstehender, sehr glaubwuerdiger Zeugnissee - im Fall Omofuma war es die
Expertise eines auslaendischen Amtsarztes, im Fall Wague ein nichtamtliches
Video.

Im Fall S hingegen wurde nicht einmal die Staatsanwaltschaft belaestigt, da
die Gerichtsmedizin einen "natuerlichen Tod" diagnostizierte.
*Bernhard Redl*
*

> Demo am Mittwoch, 21.3.

Gegen das Verhalten von Polizei und Justiz im Falle Seibane Wague im Rahmen
der europaeischen Aktionswoche gegen Rassismus. Die Demonstration beginnt
mit einer gemeinsamen Kundgebung mit der Initiative Ehe ohne Grenzen um 17
Uhr vor dem Innenministerium (Herrengasse 7, A-1010 Wien). Nach dem Ende der
Kundgebung von Ehe ohne Grenzen um 18 Uhr geht die Demo zum Stephansplatz,
wo es Redebeitraege geben wird. Danach wird sich der Demozug zur Todesstelle
von Seibane am Stadtpark weiterbewegen, um dort zum Ende der Demonstration
des Toten zu gedenken.

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> Links

Demoaufruf: http://no-racism.net/article/2015

Pressespiegel Seibane Wague 2005: http://pressespiegelseibane.notlong.com

ORF-Fassung des Videos vom gewaltsamen Tod Seibane Wagues:
http://www.youtube.com/watch?v=Oak8yvrBpHY

Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Seibane_Wague

Bericht ueber Erstickungstode: http://www.falter.at/print/F2003_32_1.php



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