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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. Maerz 2007; 16:45
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Moderne Zeiten:

> AMS, ELGA und das verlorene Aerztegeheimnis

Wieso hat das AMS Zugang zu Gesundheitsdaten?


Mitte Februar ging ein gewaltiges Rauschen durch den Medienwald. Die
Zugriffe des Arbeitsmarktservice auf Gesundheitsdaten waren ein Top-Thema.
Schon im August 2006 berichtete die ARGE Daten ueber den Fall und den
unzureichenden Schutz der Privatsphaere.

Doch der AMS-Vorfall bietet nur einen kleinen Vorgeschmack, was uns mit
ELGA, dem Elektronischen Gesundheitsakt blueht. Derzeit ist ELGA nur eine
Buerokraten-Blase, untermauert durch eine Machbarkeitsstudie von
Informationstechnikern, die -- welche Ueberraschung -- feststellen, dass
ELGA informationstechnisch machbar ist.

Von den Politikern wird derzeit ELGA geradezu generalstabsmaessig in den
Medien gepusht, "Zug abgefahren" und "EU verlangt es" sind die bekannt alten
Argumente um den Boden fuer die Einfuehrung aufzubereiten.

Tatsache ist aber, dass ELGA nur ein weiterer Schritt in der systematischen
Aushoehlung des Aerztegeheimnisses ist. Schon jetzt erlauben "ueberwiegende
Interessen" der Kassen oder andere gesetzliche Bestimmungen den Vollzugriff
auf die Patientendaten (zumindest wenn die medizinische Leistung durch
Privat- oder Sozialversicherung bezahlt wird).

Vieles geschieht heute noch mit freiwilliger Zustimmmung des Patienten.
Freiwillig entbindet er den Arzt/die Aerztin vom Aerztegeheimnis gegenueber
den Sozialaemtern (sonst bekommt er keine Sozialhilfe), freiwillig gibt er
Gesundheitsdaten beim AMS bekannt, auch wenn sie gar nichts mit seiner
Jobsuche zu tun haben (sonst wird sein Arbeitslosenbezug gesperrt),
freiwillig gibt er den Privatversicherungen eine Generallvollmacht auf
Zugriff auf alle medizinische Daten (sonst erhaelt er keine Versicherung),
freiwillig unterzieht er sich beim Vertrauensarzt der Bank einem

medizinischem Check (sonst erhaelt er keinen Kredit), freiwillig erlaubt er
bei der Stellenbewerbung dem Betriebsarzt Auskuenfte bei Spitaelern und
Aerzten einzuholen (sonst klappts nicht mit dem Job).

Uns wird ganz schwindlig vor lauter Freiwilligkeit, die ja in Zukunft durch
den freiwillig eingeraeumten Zugriff auf ELGA noch vereinfacht wird. Ganz
easy.

Oeffentlichkeit wird mit Fehlinformationen gefuettert

ELGA, so verlautbaren die Politiker, soll nur fuer Gesundheitsdienstanbieter
zugaenglich sein. "Nur fuer Aerzte und Spitaeler" apportieren eifrig die
Medien und die Politik schweigt zufrieden. Botschaft angekommen,
Desinformation geglueckt.

Stimmt so aber nicht. Alle Einrichtungen, die mit diesen Daten zu tun haben,
und sei dies nur als Dienstleister fuer einen Gesundheitsberuf, sollen als
Gesundheitsdienstanbieter Teilnehmer am ELGA-System werden.

Das sind Aerzte, Spitaeler und Labors, inkl. Amtsaerzte, Betriebsaerzte oder
Schulaerzte, aber auch alle Sozial- und Privatversicherungen, alle
Krankenhauserhalter (meist die Bundeslaender), alle Aufsichts- und
Kontrollstellen dieser Einrichtungen, inkl. Gesundheitsagentur und
Gesundheitsministerin als oberste Kontrollstelle, aber auch alle Apotheken,
Lieferanten und Hersteller von Heilbehelfen, weiters Pharmafirmen oder auch
jene Firmen, die den elektronischen Datenaustausch organisieren und
Softwarefirmen die die Aerzte- und Spitals-Software bereitstellen. Selbst
Aufsichtsstellen und Behoerden, wie das Arbeitsinspektorat, das AMS, die
Sozialhilfestellen oder auch mobile Betreuungsstellen haetten nach dieser
Definition Anspruch auf Zugang, weiters Umweltschutzbehoerden, ...
(Arge Daten/gek.)



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