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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. Februar 2007; 18:45
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Asyl/Glosse:

> Kritik des Rechnungshofes keine Ueberraschung

Die Kritik des Rechnungshofes an den durch Inkompetenz vergeudeten Millionen
ist fuer die asylkoordination Oesterreich keine Ueberraschung. Weil die
Laender nur mit Zaehneknirschen der Grundversorgungsvereinbarung zustimmten,
wurde bewusst mit einer zu niedrigen Anzahl zu versorgender Fluechtlinge
operiert. Kurz vor der Unterzeichnung der Bund-Laender-Vereinbarung gab es
rund 33.000 offene Asylverfahren, dennoch wurde die unrealistische Anzahl
von 16.000 hilfsbeduerftigen Asylsuchenden und anderer Anspruchsberechtigter
der Vereinbarung zugrunde gelegt.

Dabei war auch klar, dass nur wenige Asylsuchende waehrend des
Asylverfahrens tatsaechlich eine Chance haben, selbst fuer ihren Unterhalt
zu sorgen. Durch das Auslaenderbeschaeftigungsgesetz bleiben AsylwerberInnen
vom Arbeitsmarkt weitgehend ausgesperrt, eine befristete saisonale
Beschaeftigungsbewilligung ist fast so haeufig wie ein Lotto-Sechser. Mit
leichterem Zugang zum Arbeitsmarkt koennten nicht nur Betreuungskosten
gesenkt werden, sondern auch die humanen Kosten. Erzwungene jahrelange
Untaetigkeit verursacht psychische und sozialen Probleme.

Eine wesentliche Ursache fuer die grosse Anzahl der auf Unterstuetzung durch
Grundversorgung angewiesenen AsylwerberInnen ist die schlechte Arbeit des
Bundesasylamts. Viele Verfahren haetten schon in erster Instanz positiv
abgeschlossen werden koennen. Weil aber die Ermittlungen unzureichend sind
und Entscheidungen oft nicht nachvollziehbar begruendet werden, erfolgt die
Zuerkennung des Fluechtlingsstatus oft erst in der zweiten Instanz. Durch
den Unabhaengigen Bundesasylsenat wurden rund 2000 Asylverfahren positiv im
Jahr 2004, 1400 im Jahr 2005 , 1600 im Jahr 2006 entschieden. Der Grossteil
haette bei etwas sorgfaeltigerer Arbeit der 1.Instanz gleich positiv
erledigt werden koennen, anstatt den Rucksack der anhaengigen Verfahren beim
UBAS zu vergroessern. Zwar wurde der UBAS 2006 endlich personell
aufgestockt, dennoch sind zu Jahresende 2006 rund 30.000 Verfahren in
2.Instanz anhaengig. Bis zum Abschluss eines Berufungsverfahren koennen
mehrere Jahre vergehen. Die Kosten der Grundversorgung koennten allein durch
korrekte erstinstanzliche Verfahren deutlich reduziert werden.

Das System der Grundversorgung selbst ist durch die Kombination von Laender-
und Bundesverwaltung verbuerokratisiert. Neben den jeweils unterschiedlichen
Regelungen in den Bundeslaendern bestehen auch unterschiedliche
Vollzugspraxen. So wurden beispielsweise Kriterien festgelegt, wann
Hilfsbeduerftigkeit vorliegt und Grundversorgungsleistungen eingeschraenkt
oder eingestellt werden. Eine Evaluation dieses Kriterienkatalogs durch Bund
und Laender ist seit 2 Jahren ausstaendig.
*Anny Knapp, asylkoordination oesterreich*

Kontakt: asylkoo, Laudongasse 52/9 1080 Wien Tel: 01-5321291/15
knapp@asyl.at, http://www.asyl.at

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