**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. November 2006; 20:04
**********************************************************

BRD:

> Durchgestrichenes Hakenkreuz strafbar

Absurde Prozesse sollen die bildliche Erinnerung an das Hakenkreuz
austilgen -- was die extreme Rechte freut.

In Tuebingen demonstrierte ein Student gegen singende Burschenschaftler.
Weil laut Polizei aus seiner Richtung Knallkoerper flogen, kontrollierten
die Beamten ihn und weitere Demonstranten. Sie fanden an seinem Rucksack
einen Button: Er zeigt ein durchgestrichenes Hakenkreuz, aehnlich einem
Halteverbotsschild.

Fuer den Studenten der Geschichte und Politikwissenschaft ein eindeutiges
Symbol: "Ich wollte mich damit gegen Nationalsozialismus, Antisemitismus und
Rechtsradikalismus aussprechen." Doch fuer die Staatsanwaltschaft ist es ein
"verfassungswidriges Kennzeichen". Dem Studenten flatterte ein Strafbefehl
ueber 200 Euro ins Haus: "Ich habe das im ersten Moment fuer einen Scherz
gehalten."

Die Anklage kann nicht darueber lachen, denn letzte Woche kam es
tatsaechlich zum Prozess: "Es geht nicht um Otto Normalverbraucher, sondern
um den japanischen Touristen, der nach Tuebingen kommt" -- so
Oberstaatsanwalt Michael Pfohl, der damit wiederum allerdings das Publikum
zum Lachen brachte, wie das "Schwaebische Tagblatt" berichtete. Weil die
Motive der Tat "nicht unehrenhaft" seien, plaedierte der Oberstaatsanwalt
indes auf "Verwarnung mit Strafvorbehalt".

Die Richterin folgte der Staatsanwaltschaft: 150 Euro bedingte Geldstrafe,
als Auflage muss der Student 50 Euro an den Foerderverein Buchenwald
bezahlen. "Auch zum Widerstand gegen Rechtsradikalismus sollen keine
NS-Zeichen verwendet werden", begruendete die Richterin. "Es soll verhindert
werden, dass diese Symbole wieder in den politischen Alltag einziehen." Der
Student will Rechtsmittel einlegen.

Kein Einzelfall

Seit Monaten hat der Stuttgarter "Nix Gut-Versand" mit aehnlichen Problemen
zu kaempfen. Mittels Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bekaempft die
Staatsanwaltschaft das Verbreiten von Pickerln mit jenem bekannten Sujet,
bei dem ein umweltfreundlicher Mitmensch dabei zu beobachten ist, wie er ein
Hakenkreuz im Mistkuebel entsorgt. Das Landgericht Stuttgart sah dieses
Sujet fuer strafbar an und verurteilte den Versand zu einer Geldstrafe von
3600 Euro. Denn das Maennchen koennte missverstanden werden. Zitat:
"Missverstaendlich koennte auch der ausgestreckte Arm des 'Umweltmaennchens'
... sein, der moeglicherweise als 'Deutscher Gruss' gegenueber dem
Hakenkreuz aufgefasst werden koennte." Die Verurteilten gehen natuerlich
auch in Berufung.

Wem derlei nuetzt, kann vielleicht auch von den Geschehnissen in Marburg
abgeleitet werden. Der Politiker Manfred Thierau ging kuerzlich einen
bekannten Antifaschisten verbal an und rief nach der Polizei. Diese leitete
ein Ermittlungsverfahren ein, weil ein Anstecker mit durchgestrichenem
Hakenkreuz "Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole" sein soll. Das Pikante
daran: Thierau ist der lokale Chef der bekannt rechtsextremen
"Republikanischen Partei". (akin)

Quellen: Indymedia Deutschland, Schwaebisches Tagblatt, Nix Gut-Versand



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin