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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Juni 2006; 17:13
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> Bush-Notizen

Jetzt ist er wieder weg, der Bush. Ein Rueckblick

20.000 Menschen sollen es laut Veranstaltern gewesen sein, die da am 21.6.
gegen Bush demonstrierten. Die "amtliche" Zaehlung von Radio Orange ergab
8500 in der Mariahilferstrasse -- allerdings ohne diejenigen mitzuzaehlen,
die sich am Rand auf den Gehsteigen befanden, um der Enge der Masse auf der
Fahrbahn zu entgehen. Die wahre Zahl duerfte also irgendwo zwischen diesen
beiden Angaben liegen.

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Das m.E. erstaunlichste, weil dialektisch-ironisch gelungenste Transparent
trug die Aufschrift: "Please, Mr. Bush, don´t kill our kangoroos!"

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Und die beste Bemerkung am Rande dieser Demo war die Erklaerung, warum die
Polizei Bush so weitraeumig abgeschirmt hat. "Da kommt der Bush mit lauter
schiesswuetigen Secret Service- und CIA-Agenten nach Wien, wo man nie genau
weiss, wen sie als Bedrohung ansehen. Da muss uns die Polizei ja
beschuetzen!"

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Nach Ende der offiziellen Demo wollte ein kaum aggressiver und ziemlich
lustig aufgelegter Haufen noch ein Stueckerl weiter durch die
Reichsratsstrasse gehen oder besser: tanzen. Und da rueckten dann die
Polizisten mit riotbekaempfungsmaessiger Koerperpanzerung aus. Und es gab
keine Wickel -- trotz voellig unnoetiger Provokationen durch die Polizei.
Gratulation an die tanzende Menge!
-br-

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Im Vorfeld des Bushbesuches duerfte es zu einigen eigenartigen
Polizeiaktionen gekommen sein, wie exemplarisch nachfolgender
Beschwerdebrief an die Bundespolizeidirektion Wien belegt:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Gestern (20. 6. 2006) Mittag (etwa 13 Uhr, +/- 1 Stunde) wurde beobachtet,
wie ein junger Mann, anscheinend Student, in der Kaerntnerstrasse vom
Fahrrad gerissen, brutal zusammengeschlagen und in Handschellen abgefuehrt
wurde, weil er einen Aufkleber "Bush go home" auf dem Fahrrad hatte.
Zahlreiche Touristen (!) protestierten lautstark gegen diese Vorgangsweise.
Bedeutet Verhaeltnismaessigkeit der Mittel bei Staatsbesuchen Pruegel fuer
Verwaltungsuebertretungen wie Fahren in der Fussgaengerzone oder ist das
verfassungsmaessig garantierte Recht auf freie Meinungsaeusserung ausser
Kraft
gesetzt, oder sollte es sich um einen schwer bewaffneten Gewaltverbrecher
gehandelt haben, was den Einsatz rechtfertigt? Bitte um Aufklaerung!
mfG
Gregor Dietrich



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