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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 23. Mai 2006; 18:01
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Asyl/Prozesse:

> Notwehr und Verfolgung

Mitteilung von Asyl in Not

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen mich Vorerhebungen wegen § 282
Strafgesetzbuch (Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen)
eingeleitet:
"Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, dass es
einer breiten Oeffentlichkeit zugaenglich wird, zu einer mit Strafe
bedrohten Handlung auffordert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen."

Ich habe im Februar 2006 auf einer Veranstaltung der Gruenen in Innsbruck
einen Vortrag zum neuen Asyl- und Fremdenrecht gehalten und dazu aufgerufen,
Schutzraeume fuer Verfolgte zu schaffen, um deren Abschiebung zu verhindern.
Seit 1. Jaenner 2006 werden naemlich auch Traumatisierte und Folteropfer
verhaftet und gnadenlos in unsichere "Dublin-Staaten" deportiert. Dort sind
sie neuerlichen Verletzungen ihrer Menschenrechte, neuer unmenschlicher
Behandlung ausgeliefert. Dort werden sie eingesperrt und misshandelt; dort
droht ihnen selbst die Weiterschiebung in den Tod.

Die "Tiroler Tageszeitung" berichtete unter dem Titel "Verein versteckt
Asylwerber vor der Exekutive. Verstoss gegen Gesetz wird einkalkuliert"
ausfuehrlich ueber meinen Besuch. Frau Prokops Tiroler Hilfswillige (FPOe
und "Liste Federspiel") nahmen das zum Anlass, um "harte Massnahmen" gegen
mich zu fordern. Offenbar ist die Innsbrucker Staatsanwaltschaft nun dieser
Anregung gefolgt.

Worin besteht eigentlich die "strafbare Handlung", zu der ich aufgerufen
habe? Das ist nachzulesen im beruechtigten Paragraphen 115 des Prokopschen
Fremdenpolizeigesetzes:

"Wer mit dem Vorsatz, das Verfahren zur Erlassung oder die Durchsetzung
aufenthaltsbeendender Massnahmen hintanzuhalten, einem Fremden den
unbefugten Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates der
Europaeischen Union erleichtert, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu
sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessaetzen zu bestrafen."

Diesen Paragraphen habe ich beim Verfassungsgerichtshof angefochten. Er soll
dazu dienen, NGOs einzuschuechtern. Bei mir wird das nicht gelingen.
Verfolgungen dieser Art gehoeren zu meinem Berufsrisiko. Der Prozess wird
Gelegenheit bieten, die permanenten Verletzungen der Menschenrechte durch
oesterreichische Behoerden oeffentlich kundzutun.

Ich berufe mich auf mein Notwehrrecht (§ 3 StGB): "Nicht rechtswidrig
handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen
gegenwaertigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben,
Gesundheit, koerperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermoegen von sich
oder einem anderen abzuwehren."

Fluechtlingen, die Oesterreich zurueckschiebt, drohen rechtswidrige Angriffe
auf ihr Leben, ihre Gesundheit, ihre koerperliche Unversehrtheit und ihre
Freiheit. Sie davor zu schuetzen, ist nicht nur ein Recht, sondern eine
selbstverstaendliche Pflicht.
*Michael Genner*


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