**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 27. Mai 2006; 19:30
**********************************************************
Wien kommunal/Termin:

> Wenn das Sozialamt schlampt

Das Sozialamt stoppt ohne jede weitere Erklaerung die Mietueberweisung: der
Mieter wird von Wiener Wohnen verklagt.

Monatelang ueberwies das Sozialamt an Wiener Wohnen die Miete eines
Sozialhilfeempfaengers nicht - die sie sonst regelmaessig ueberwiesen hatte.

Sozialhilfeempfaenger bekommen die Miete, die sie nicht zahlen koennen - unter
gewissen Voraussetzungen - ersetzt, zumeist erfolgt die Anweisung direkt an den
Vermieter.

Dieser Praxis schloss sich das fuer Simmering zustaendige Sozialamt nicht an,
und es stoppte mitten im Vollzug die laufende Ueberweisung.

Der Vermieter erfuhr dies erst viele Monate spaeter, durch seine Kuendigung.
Jetzt ist er delogiert. Vom Sozialamt wurde er von der ploetzlichen Einstellung
der bisher praktizierten Mietueberweisung nicht informiert.

"Da haben viele angerufen!" hiess es kryptisch, als der Mieter, vollkommen
verdattert, um eine Erklaerung und Berichtigung dieses Irrtums ersuchte.

Ein halbes Jahr spaeter hat das Sozialamt die Miete immer noch nicht beglichen,
geschweige denn sich entschuldigt.

Nun klagt Wiener Wohnen den Sozialhilfeempfaenger auf 1.845,28 Euro.

Aufgrund einer Willkuermassnahme der Sozialbehoerde wird ein Arbeitsloser
kriminalisiert.

Ein Hilfsansuchen an den Buergermeister, wurde nicht beantwortet. Der Akt wurde
ueber die Stadtraetin Brauner zu eben dem Sozialamt retourniert, gegen das
Beschwerde erhoben wurde.

Ein erster Verhandlungstermin findet am Dienstag den 30. 5. 2006 von 10 Uhr 40
bis 11 Uhr im 5. OG/522 des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien statt.
(ArbeitslosensprecherIn/Aug und Ohr)

***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin


**********************************************************
'akin - aktuelle informationen'
Lobenhauerng. 35/2, 1170 Wien
tel: ++43 / 1 / 535-62-00
(anrufbeantworter)
http://akin.mediaweb.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin