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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. Dezember 2005; 19:17
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Initiativen/Recht:

> Nur-Hetero-Ehe verfassungswidrig

in Suedafrika und Kanada - Aussendung der HOSI

Wir gratulieren Suedafrika zur gestrigen Entscheidung seines
Verfassungsgerichtshofs, die Einschraenkung der Ehe auf eine ‚Verbindung
zwischen Mann und Frau' als verfassungswidrig aufzuheben und dem Gesetzgeber
aufzutragen, die Ehe-Definition innerhalb eines Jahres auf ‚eine Verbindung
zweier Personen' zu aendern. Auch in Kanada wurde die Ehe heuer fuer
gleichgeschlechtliche Paare geoeffnet, nachdem Hoechstgerichte in mehreren
Provinzen das diesbezuegliche Eheverbot fuer verfassungs- bzw.
menschenrechtswidrig befunden hatten.

In Oesterreich hingegen hat der VfGH vor zwei Jahren in einem Erkenntnis die
Beschraenkung der Ehe auf verschiedengeschlechtliche Paare im §44 ABGB als
verfassungskonform qualifiziert.

Es ist ausserordentlich peinlich, dass die Menschenrechtsorgane des
Europarats den VfGH immer erst korrigieren muessen, bevor
menschenrechtswidrige Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen von Lesben
und Schwule in Oesterreich beendet werden - wie etwa beim § 209; oder in der
Frage der Mitversicherung, bei der jetzt im Oktober der VfGH seine erst
fuenf Jahre alte Entscheidung wegen eines Urteils des Strassburger
Menschenrechtsgerichtshofs wieder revidieren musste.
(Homosexuellen Initiative Wien/gek.)

Kontakt: office@hosiwien.at http://www.hosiwien.at


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