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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 6. Dezember 2005; 19:19
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Spanien/Baskenland/Prozesse:

> Gericht uebernimmt Rolle der Anklage

Massenprozess gegen baskische Organisationen fortgesetzt. Rechte der
Verteidigung beschnitten


Die Auseinandersetzungen im spanischen Massenprozess gegen baskische
Organisationen haben sich verschaerft. In der zweiten Prozesswoche wurde mit
jenem Teil des Verfahrens begonnen, das die Schliessung der Zeitung und des
Radios Egin im Jahr 1998 betrifft. Die Schliessung war der Startschuss fuer
das Verfahren unter dem Aktenzeichen 18/88, unter dem weitere baskische
Organisationen und Parteien verboten wurden, die angeblich Teil der
Untergrundorganisation ETA sind. In dem jetzigen Verfahrensabschnitt drohen
den 56 Angeklagten zwischen zehn und 51 Jahre Haft.

Sieben Jahre Vorbereitung hatten nicht ausgereicht, um ein Chaos in dem
Verfahren zu verhindern. Schon in der ersten Prozesswoche wurde dies
deutlich: Akten wurden angeblich nicht gefunden, Asservatenlisten waren
falsch, die Uebersetzungen aus der baskischen Sprache mangelhaft. Zudem
nahmen die Richter am Nationalen Gerichtshof praktisch die Position der
Anklage ein.

Auch in der zweiten Woche hat die Vorsitzende Richterin Angela Murillo alle
Aeusserungen der Angeklagten zu den Vorwuerfen unterbunden. Sie schnitt
ihnen das Wort waehrend der Vernehmung mitten im Satz ab. Das endete am
Dienstag im Eklat. Der Saal wurde geraeumt, nachdem die Befragung von José
Luis Elkoro abrupt abgebrochen worden war.

Elkoro, Fuehrungsmitglied der Zeitung Egin, hatte auf die Frage ueber seine
Beziehungen zur ETA geantwortet, er sei weder Mitglied der ETA noch war ihr
Egin untergeordnet. 1977 habe er allerdings Kontakte zur ETA gehabt: Mit
Vertretern anderer Parteien habe er an Verhandlungen diverser bewaffneter
Organisationen mit der spanischen Uebergangsregierung nach dem Tod von
Diktator Franco teilgenommen. »Erzaehlen Sie uns nicht ihre
Lebensgeschichte«, heischte ihn Murillo an und beendete die Befragung.

Abgelehnt wurde auch der Antrag der Verteidigung, jeweils nur die
Angeklagten zu laden, ueber die gerade verhandelt wird. Dem Antrag hatte
auch Staatsanwalt Enrique Molina zugestimmt. Auch weiterhin muessen damit 53
Angeklagte und ihre Verteidiger mindestens acht Monate lang, die fuer das
Verfahren veranschlagt sind, jeweils fuer drei Tage woechentlich 400
Kilometer nach Madrid reisen, denn nur drei der Angeklagten sitzen wegen
anderer Vorwuerfe in Haft.

Die Ablehnungsbegruendung kommt zudem einer Vorverurteilung gleich. Die
These der Anklage von der »Unterstuetzung einer terroristischen
Vereinigung« wird damit psychologisch unterstuetzt. Wegen der Vorgaenge
stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer,
der jedoch sogleich abgelehnt wurde.

Die Angeklagten haben die Bevoelkerung aufgefordert, gegen die Verfahren zu
protestieren, in denen der »politische Hintergrund« ausgeblendet werden
soll, und es keine »Gerechtigkeit fuer Basken gibt«. Im Baskenland
protestierten daraufhin am Donnerstag Tausende in Staedten und Doerfern.
(Ralf Streck, junge Welt)

Quelle: http://www.jungewelt.de/2005/12-02/009.php



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