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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. November 2005; 19:36
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Polizei:

> SiPolG im Ministerrat

Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz war heute, Dienstag, Thema im
Ministerrat. Im Mittelpunkt stehen praeventive Ueberwachungsmassnahmen fuer
Grossveranstaltungen -- in erster Linie auf die Fussball-EM 2008 und damit
Hooligans abzielend

Laut dem Entwurf duerfen Sicherheitsbehoerden an oeffentlichen Orten, an
denen nationale oder internationale Ereignisse stattfinden und Vertreter
auslaendischer Staaten oder internationaler Organisationen zusammentreffen,
zum Schutz dieser Menschen personenbezogene Daten Anwesender in Bild und Ton
zu speichern.

Eine kritische Stellungnahme kommt aus der Praesidentschaftskanzlei: Bei
Aufzeichnung und Speicherung sowie Verwendung personenbezogener Daten seien
der Schutzbereich des Artikels 8 der Europaeischen Menschenrechtskonvention
betroffen, ausserdem die Verfassungsbestimmung im Paragraf 1 des
Datenschutzgesetzes, nach der fuer den Betroffenen ein Recht auf Auskunft
und Richtigstellung besteht. Die verfassungsrechtliche Problematik werde im
Gesetzesentwurf ueberhaupt nicht erwaehnt, bemaengelt die
Praesidentschaftskanzlei.

Die Richtervereinigung kritisierte in Zusammenhang mit der vorgesehenen
Ermaechtigung fuer die Sicherheitsbehoerden, notfalls auch auf Bild- und
Tonmaterial Privater zuzugreifen und im Rahmen der "Vorfeldaufklaerung"
verdeckt aufzuzeichnen, dass der Zugewinn an Sicherheit bescheiden bleibe,
die Moeglichkeit der Ueberwachung jedoch betraechtlich gestaerkt werde.
Ausserdem zweifelt die Vereinigung an der Effektivitaet und Unabhaengigkeit
des im Innenministerium angesiedelten Rechtsschutzbeauftragten, der
verdeckte Ermittlungen zwar kontrollieren soll, aber darauf angewiesen sei,
dass er von den Sicherheitsbehoerden von solchen Ermittlungen informiert
wird.
(APA/gek.)


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