**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. November 2005; 19:42
**********************************************************

NOe/Stadtentwicklung:

> Entwicklungskonzepte sind auch nur Papier

Es geht um die Umwidmung eines grossen Grundstuecks von
"Baulandsondergebiet-Sport-Kultur und Bildungseinrichtung" auf
"Bauland-Wohngebiet" fuer eine Reihenhausanlage an der Grenze zwischen Wien
und NOe. 39.000 m2 sollen umgewidmet werden. Eigentuemer ist derzeit der
OeGB, ein Verkauf ist offenbar im Laufen.

An der Grenze Purkersdorf-Wien, am "Hueberhaus" am Muehlberg in der Naehe
der "Stadt des Kindes" ist derzeit etwas im Gang, was schon x-mal in
Purkersdorf geschehen ist: Es wird -- ohne Arbeit oder Leistung -- aus
Bodenbesitz viel, sehr viel Geld gemacht; und zwar ueber einen einfachen
Beschluss der Gemeinde zur Umwidmung. Dadurch wird einmal ein neuer
Riesenbau entstehen. Genau durch diese leistungslose Grund- und
Kapitalverwertung wird der Wienerwald seit Jahrzehnten zubetoniert. Das
Ganze wird dadurch nicht besser, dass in diesem Fall der Profiteur, der
durch einen Gemeinderatschluss hier um viele Millionen Euro reicher werden
soll, OeGB heisst. Und das Ganze wird auch dadurch nicht besser, dass der
Platz nahe der Autobahn nicht wirklich toll ist. Gegen diese Verbauung hat
sich eine Buergerinitiative gebildet, die vor allem auf die Verkehrsfolgen
hinweist.

Bei der letzten und vorletzten Sitzung des Gemeinderats wurde die Umwidmung
eingeleitet. Derzeit liegt diese Umwidmung zur Einsicht und Stellungsnahme
auf der Stadtgemeinde (zu den Amtsstunden) noch bis 22.11. auf. Jede
schriftliche Eingabe muss vom Gemeinderat bei der naechsten Sitzung --
wahrscheinlich am 13.Dezember -- behandelt werden. Dann erfolgt ein
Beschluss des Gemeinderates, der noch vom Land NOe bestaetigt werden muss.

In der Begruendung fuer die Vorgangsweise wird entwaffnend ehrlich
argumentiert:

"Eine Revitalisierung des bestehenden Areals konnte trotz intensiver
Bemuehungen nicht erreicht werden. Alternative Nutzungsmoeglichkeiten sind
aufgrund der bestehenden Widmung und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
d.h. mangels der Bereitschaft passender Investoren, ebenfalls gescheitert.
Die Nachfrage nach Wohnbauland ist sehr gross". Daraus wird dann abgeleitet,
dass umgewidmet werden soll.

Wenn das Schule macht, dann kann ja im Wienerwald sehr leicht umgewidmet
werden: Jeder der sein Haus verkaufen moechte und glaubt, zu wenig daraus zu
erloesen, kann zur Begruendung einer hoeherwertigen Verbauung diese
Argumentation woertlich abschreiben.

Jedenfalls kann aber der OeGB als Eigentuemer NICHT auf Verluste verweisen.
Das Grundstueck wurde nicht teuer gekauft und Investitionen sind schon nicht
mehr wahr. Denn: In "Purkersdorf - die Wienerwaldstadt von A bis Z" lese
ich, dass das Hueberhaus 1930 von Gewerkschaftsmitgliedern selbst erbaut
wurde und nach 1945 laengere Zeit die einzige zentrale Bildungsstaette fuer
alle Teilgewerkschaften war, 1968 wurde es modernisiert und 1974 wurde es
Ausbildungszentrum der allgemeinen Unfallverhuetungsanstalt. Seit Jahren ist
es ungenutzt.

Es geht also um Abcashen aufgrund der Lage des Grundstueckes ohne jedwede
Leistung. Ich glaube nicht, dass 10 zusaetzliche Millionen Euro vom OeGB
z.B. fuer weitere Spekulationen der BAWAG verwendet wuerden, sondern sicher
sinnvoll eingesetzt wuerden. ABER: Der Beispielcharakter in der
Biosphaerenparkregion waere sehr negativ.

Eigenartigerweise ist in den aufliegenden Umwidmungsunterlagen der letzte
Gemeinderatsbeschluss nur teilweise beruecksichtigt, und zwar in wichtigen
Fragen unvollstaendig:

Im Beschluss hiess es: "Darueber hinaus beschliesst der Gemeinderat, dass
eine endgueltige Umwidmung in Baulandwohngebiet abhaengig gemacht wird von
der Errichtung eines oeffentlich zugaenglichen Kinderspielplatzes und
Betreibung durch den kommenden Eigentuemer. Im Wettbewerbsverfahren ist
darauf zu achten, dass eine Kinderbetreuungseinrichtung, die nicht von der
Stadtgemeinde errichtet, finanziert oder betrieben wird, vorgesehen wird.
Die Energieversorgung soll mit erneuerbarer Energie (z.B. Biomasse)
erfolgen. Eine Verkehrsloesung, die die Benutzung oeffentlicher
Verkehrsmittel erleichtert, ist zu pruefen".

Der Buergermeister wird es drehen und wenden koennen, wie er will: Dieser
Beschluss haette in die nun aufliegenden Unterlagen Eingang finden muessen.
Somit ist das Auflageverfahren, das schon einmal verschoben werden musste,
allein deshalb fehlerhaft und wird wahrscheinlich allein deswegen neuerlich
zu wiederholen sein.

Sehr schwerwiegend und mit weitreichenden Folgen ist auch der direkte
Verstoss gegen das geltende Entwicklungskonzept:

Immerhin hat das Land NOe die Gemeinde Purkersdorf schon am 20. Juli in
einem hoeflichen Brief auf das geltende Entwicklungskonzept aufmerksam
gemacht: Bei dieser Umwidmung wuerde ein "Widerspruch zwischen
Entwicklungskonzept und Flaechenwidmungsplan" entstehen.

Worum geht es: Weil dies allgemein vorgeschrieben ist, wurde 2002 auch in
Purkersdorf ein "Entwicklungskonzept" gemacht, sozusagen "10 Gebote" fuer
die Stadtplanung. Damals gab es noch keine absolute Mehrheit(1), und so
konnten auch sinnvolle Dinge einfliessen, die wahrscheinlich heute nicht
mehr moeglich waeren. Diese selbstgemachten "10 Gebote" sind beim Land NOe
hinterlegt und sozusagen in Stein eingemeisselt:

Es steht dort u.a.: "Grundsaetze: Die Siedlungsentwicklung Purkersdorfs ist
auf dem Prinzip der nachhaltigen Stadtentwicklung aufgebaut. Um
Ueberbeanspruchungen der natuerlichen Ressourcen zu vermeiden, sind
oekologische Grenzen anzuerkennen. Die Grenzen des Siedlungswachstums sind
in Purkersdorf aufgrund der naturraeumlichen Beengtheiten erreicht und
zwingen zur Siedlungsraumbegrenzung und zum sparsamen Umgang mit dem
Bauland.

Bei 10 Millionen Euro ist aber so eine eindeutige Selbstbindung des
Gemeinderats aus 2002 offensichtlich kein Problem. Der Buergermeister
diktierte uebrigens nach dieser meiner Darstellung bei der letzten
Gemeinderatssitzung aus dem Stegreif als Beschluss ins Protokoll: "Bis zur
endgueltigen Entscheidung ueber die Widmung des Grundstueckes ist auch das
Entwicklungskonzept anzupassen".

Dass diese Umwidmung gegen diverse andere von der Gemeinde Purkersdorf
unterschriebene Abkommen wie etwa die Wienerwalddeklaration verstoesst,
verwundert nicht, wenn schon gegen selbst aufgestellte Regeln verstossen
wird.

*Josef Baum, Gemeinderat*
Liste Baum Purkersdorf (gek.)

Siehe auch http://www.purkersdorf-online.at/politik/gr1/ergeb04a.php

Kontakt zum Verfasser: Economic Regional Ecological Research, Kaiser
Josef-Strasse 57/34, A-3002, Purkersdorf, 02231- 64759, 0664-1142298,

(1)Anm.d.Red.: Purkersdorf hat eine absolute SPOe-Mehrheit, BM ist
Ex-Innenminister Karl Schloegl



***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin