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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 21. Juni 2005; 13:43
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Genua 2001: Neue Verfahrenlawine fuer Gipfelgegner?

Wer 2001 beim G8-Gipfel in Genua verhaftet wurde, koennte demnaechst Post
von der Justiz bekommen. Anscheinend wollen die Staatsanwaelte Canepa und
Canciani noch in diesen Wochen Naegel mit Koepfen machen.

Am vergangen Dienstag veroeffentlichte die Gruppe Supportolegale eine
Pressemitteilung, in der es heisst, dass man 50 Personen wegen Verwuestung
und Pluenderung den Prozess machen wird und dass 190 Ermittlungsverfahren
wegen den Auseinandersetzungen in den Strassen von Genua demnaechst in
ebenso viele Antraege auf Klagezulassung muenden werden. Anna Canepa und
Andrea Canciani, die bereits im Verfahren gegen 25 Personen, denen
Verwuestung und Pluenderung vorgeworfen werden als anklagende Staatsanwaelte
auftreten haben offenbar vor, alle gegen Protestteilnehmer noch laufenden
Ermittlungserfahren zum Abschluss zu bringen. Wie es aussieht, wurden die
beiden eigens von sonstigen Diensten im Rahmen ihres Amtes freigestellt,
damit sie sich ausschliesslich mit jenen Verfahren beschaeftigen koennen.
Ein vergleichbares Glueck widerfuhr den Staatsanwaelten, die den Untaten der
Polizeien nachgehen nicht, stellte in einem heute erschienenen Artikel die
Zeitung Il Manifesto fest. Zu den 50 plus x Faellen, die
ermittlungstechnisch laengst abgeschlossen in irgendeiner Schublade liegen,
gibt es an sich nichts Neues. Seit gut einem Jahr wird geraetselt, wer genau
wie betroffen sein koennte. Nach wie vor rechnet man aufgrund von wenigen,
sehr vagen Andeutungen, die aber offiziell nie ausreichend bestaetigt
wurden, dass u. a. Angehoerige der oesterreichischen Volxtheaterkaravane und
einige deutsche Aktivisten mit im Visier der Justiz sind, sonst sind aber
keine Details bekannt. Es heisst, der Grund, weshalb bisher noch nichts
passierte, obwohl alles "bereit" stuende sei, dass die Staatsanwaelte Canepa
und Canciani, die das Verfahren gegen die 25, die derzeit vor Gericht stehen
leiten, mit diesem zu beschaeftigt waren, um sich noch mehr
Gerichtsverfahren aufzuhalsen. Womoeglich hat sich das nun durch die
Freistellung der beiden von anderen staatsanwaltlichen Diensten geaendert.
Die Verjaehrungsfrist fuer Verwuestung und Pluenderung betraegt 50 Jahre,
daher hat die Justiz alle Zeit der Welt.

Fuer eine Verzoegerung koennte es auch rein taktische Gruende geben: bisher
sangen Leute wie Gianfranco Fini (AN-Chef) und Co. so oft und so laut sie
konnten, das Lied der armen Polizisten, die zu Unrecht der schlimmsten Taten
bezichtigt werden, waehrend kaum ein Demonstrant belangt werde.
Moeglicherweise gibt es Interesse, dieses scheinbare "Ungleichgewicht" nicht
zu stoeren, damit der Oeffentlichkeit suggeriert werden kann, die Justiz
gehe mit den Staatsbeamten am haertesten um, was nicht im Geringsten den
Tatsachen entspricht.
(gipfelsoli/gek.)



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