**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. Juni 2005; 15:21
**********************************************************

EU/Verfassung/Debatte:

Herzel hat recht

Zu "Sieg des Chauvinismus" (akin-pd von heute)

Thomas Herzel hat wie immer recht. Es war kein Sieg der Linken. Die Linke
ist in Europa einfach zu schwach dafuer, das muss man einfach eingestehen.
Ohne die nationalistische Rechte waere keine Mehrheit dagegen moeglich
gewesen.

Nur: Woher kommt diese nationalistische Rechte und vor allem: Woher kommt
ihre Waehlerschaft? Natuerlich gibt es da den klassischen nationalistischen,
antisemitischen Bodensatz, aber der macht das Kraut nicht fett. Die Masse
sind aber nunmal die Modernisierungsverlierer, die sich durch den immer
haerter werdenden Verdraengungswettbewerb á la "Standortpolitik" bedroht
fuehlen. Doch diese Masse sieht in einer grossteils etablierten Linken
zurecht eben keine Alternative mehr oder ist von vornherein (dank dem
schlechten Beispiel Sowjetunion oder der hausgemachten antikommunistischen
Propaganda) gegen alles was links sein koennte, eingestellt. Diese Menschen
haben Ansichten, die ich nicht teile, aber dass sie angefressen sind, kann
man Ihnen nicht veruebeln. Und dass sie dem Binnenmarkt die Verantwortung
dafuer geben ist so falsch gar nicht, auch wenn WTO und aehnliches da auch
nicht ganz unschuldig sind.

Dass die Verfassung damit nicht gar so viel zu tun hat, ist richtig -- aber
sie ist ein weiterer Schritt hin zur Integration der EU und das kann nicht
so ohne weiteres goutiert werden. Dass die nationalistische Rechte die
Niederlage gegen die Verfassung ermoeglicht, hat ist also richtig, aendert
aber nichts an der Tatsache, dass diese Niederlage eben notwendig war, um
dem Establishment klar zu machen, dass da irgendwas grundverkehrt laeuft.


Womit wir bei einem zweiten Punkt angelangt sind, in dem Thomas Herzel recht
hat: Die Verfassung ist nicht das Schlechteste, was die EU je verzapft hat.
Nur: So toll ist sie auch wieder nicht. Die Moeglichkeiten zur
Individual-Klage gegen eine Regierung sind gegeben. Doch die
Zugangsmoeglichkeiten zum EuGH als Verfassungsgerichtshof und
Menschrechtstribunal fuer Indiviual-Klagen sind nach wie vor nicht wirklich
geklaert --lediglich eine kurze Bemerkung tief versteckt in einem der
angehaengten Protokolle sieht eine solche vor. Als Menschenrechtsgerichtshof
ist der EGMR des Europarates selbst bei Inkrafttreten der Verfassung daher
wohl noch laengere Zeit das geeignetere Gericht. Fuer alle anderen
Individualklagsfragen sehe ich schwarz, denn die sind nur relevant, wenn
EU-Recht verletzt wird -- und das ist in den meisten Faellen weniger sozial
und menschenfreundlich als die nationalen Gesetze und Verwaltungsakte.


Vertrag-t


Thomas Herzel hat aber auch recht, wenn er sagt, dass es sich bei dieser
Verfassung um einen Vertrag handelt. Genau da liegt aber das Problem. Denn
da es ein Vertrag ist, der von den Regierungschefs ausverhandelt wurde (der
Konvent, dessen Legitimation auch bezweifelbar ist, durfte ja nur einen
Vorschlag machen, der dann zerpflueckt wurde), kennt diese "Verfassung"
nicht mal Bestimmungen darueber, wie sie abzuaendern waere -- das waere
somit nur durch neue Verhandlungen der Regierungsvertreter moeglich.

Nun haben Verfassungen es ja per se es in sich, schwierig abzuaendern zu
sein. Das ist ja Sinn einer Verfassung, schliesslich soll sie ja nicht den
Launen einfacher Mehrheiten in einem einzigen Gremium ausgesetzt sein. Dann
muss sie aber von Anfang an von hoher legistischer Qualitaet sein und
strenge Massstaebe fuer Demokratie und Baendigung des buerokratischen
Apparats (sprich: politischer und beamteter Exekutivorgane) beinhalten. Als
positives Gegenbeispiel mag hier die US-Verfassung dienen: Sie war zu ihrer
Zeit ein geradezu revolutionaeres Projekt. Denn die Massenkommunikation war
Ende des 18.Jahrhunderts noch so unterentwickelt, dass ein
Verhaeltniswahlrecht nicht in Frage kam. Auch konnte nur durch das
Wahlmaennerprinzip einigermassen ein korrektes Praesidialwahlverfahren
gesichert werden. Diese Verfassung entstand aus einem gewaltigen
Umbruchprozess, der sich aus der Unabhaengigkeit von den britischen
Kolonialherren (aber auch nach dem Vorbild der dortigen Demokratie)
entwickelt hatte und war deswegen ein demokratisch einigermassen lauteres
Projekt.

Dieser europaeische Verfassungsvertrag jedoch resultiert aus einem
Zusammenkommen etablierter Staatssysteme, deren Umbruch lediglich im
Siegeszug des Kapitalismus gegenueber sozialpartnerschaftlichen
organisierten Staaten und dem real dahinvegetierendem Sozialismus besteht --
so sieht sie auch aus.

Die US-Verfassung kann aber auch als Warnung dienen -- denn heute ist sie in
vielen substantiellen Bereichen voellig veraltet, aber leider so heilig,
dass Amendments nur in Detailfragen angebracht werden koennen und diese
meist -- aufgrund eben der nach heutigen Standards undemokratisch verfassten
USA -- nicht unbedingt Demokratisierungen bringen. D.h. Verfassungen sollten
von Anfang an einen verdammt hohen demokratischen Standard definieren, da in
aller Regel in Reformen kaum mehr Demokratisierungen hinzukommen und
lediglich Revolutionen oder die Furcht der Herrschenden davor zu
Verbesserungen fuehren. Dieser hohe Standard ist beim EU-Verfassungsvertrag
aber nicht gegeben. Allein die Tatsache, dass Volksabstimmungen darueber auf
Grund der Ungewissheit ihres Ausgangs von den Hohen Herren verhindert
werden, wo sie verhinderbar sind (beispielsweise in Oesterreich), zeigt, wie
gering das Interesse dieser Herren an Demokratie ist.


Demokratie?


Natuerlich hat Thomas Herzel recht, wenn er sagt, dass Plebiszite eine
Umfrage unter Nicht-Vollinformierten sind. Aber was hat das fuer
Konsequenzen? Bei Wahlen sind auch die meisten nicht voll informiert und
werden mit Propaganda zugeschuettet -- und so gehen sie dann auch aus.
Sollte man die nicht auch abschaffen? Aber hat nicht gerade Thomas Herzel
vor kurzem erklaert, dass ihm die Demokratie so wichtig ist? Hat nicht
Thomas Herzel gar erklaert, er sei Basisdemokrat? Doch, hat er, alles
nachzulesen in der akin.

Im Ernst: Erst als die Volksabstimmung in Frankreich anstand, informierten
sich die Leute ueber die Fragestellung. Erst als sie mitbestimmen durften,
wollten sie es genauer wissen. Die Schweiz mag ein konservatives Land
sein -- kein Wunder, ist sie doch bis auf wenige groessere Staedte agrarisch
und kleinstaedtisch gepraegt und von engen Taelern dominiert --, aber es ist
auch ein Land in dem eine Presselandschaft existiert, die man sich hier nur
wuenschen koennte. Die Schweiz hat etwa soviel Einwohner als Oesterreich,
aber ein Qualitaetsjournalismus von der linken WoZ bis hin zur konservativen
NZZ ist hierzulande unbekannt. Weil man in der Schweiz die Menschen fragt,
deswegen sind sie auch hungrig nach Informationen. Und wehe, irgendein
Bundesrat tritt so praepotent auf wie unsere Regierung bei der
EU-Volksabstimmung: Die Schweizer stimmen dann justament dagegen -- deswegen
sind Schweizer Regierungspolitiker (wenn man mal von Christoph Blocher
absieht, der sich aber immer noch fuer einen Oppositionellen haelt) auch
nicht so praepotent.


Alle Macht den Raeten


Zurueck zum Verfassungsvertrag und seinen Qualitaeten: Auch mit der
Verfassung laege nach wie vor fast alle Macht bei den Raeten aus
Regierungschefs und Ministern. Das Parlament haette immer noch eine reine
Kontrollfunktion -- d.h. es kann Rat und Kommission nur behindern, nicht
aber von sich aus taetig werden. Es kann nicht mal Gesetzesvorschlaege
initiieren -- das obliegt allein der Kommission. Diese wiederum wird
letztendlich von den Regierungschefs vorgeschlagen, das Parlament kann den
Vorschlag lediglich ablehnen. Das war aber schon bisher so und wird durch
die Verfassung nicht abgeaendert -- was eindeutig gegen sie spricht.

Thomas Herzel hat aber ausnahmsweise nicht recht, wenn er den Superstaat EU
fuer einen angeblichen haelt. Die EU ist auch ohne Verfassung de facto schon
jetzt ein Superstaat -- nur dass in diesem halt die Regierungschefs der
einzelnen Laender das Sagen haben. Das aendert aber nichts an der Suprematie
der EU, die alleine das Definitionsrecht hat, zu bestimmen, welche Bereiche
der Politik subsidiaer von den Teilstaaten verwaltet werden darf.
Beispielsweise waere eine neue rotgruene Parlamentsmehrheit in Oesterreich
an EU-Gesetzgebungsakte gebunden, die die Regierung Schuessel mitbeschlossen
hat. Man kann diese Suprematie sicher auch positiv beurteilen, dennoch
bleibt sie ein Faktum.

Ein solcher Superstaat aber -- und das ist mein Hauptkritikpunkt an der
EU -- muss, wenn schon nicht vermieden, doch zumindest von einer Verfassung
in Schach gehalten werden, um das Volk nicht voellig unter seine Kontrolle
zu bringen. Ein solcher Superstaat hat viel zu viel Macht gebuendelt. Ich
fuerchte mich vor dem Nationalismus, ja. Aber leider wird dieser
Nationalismus als Prinzip ueberhaupt nicht beruehrt, sondern nur die alten
lokalen Fomen durch einen neuen Nationalismus ersetzt. Wir kriegen ein
voellig neues Vaterland. Wir sollen uns doch jetzt alle als Europaeer
fuehlen, wird uns staendig gepredigt. Und bald werden wir unsere Kriege im
Namen dieses Vaterlands fuehren. Nur "Nation Europa" sollte man es nicht
nennen. Denn unter diesem Begriff verstehen mittlerweile gehobene
Nazi-Kreise ihre Ziele.


Bernhard Redl




***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.

*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin