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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 3. Mai 2005; 17:49
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Moderne Zeiten/Schule:

> Bildungsevidenz vor dem VfGH

Mit Unterstuetzung der Arge Daten haben Eltern gegen die Verwendung
persoenlicher Daten fuer Zwecke der Bildungsdokumentation eine
Verfassungsbeschwerde eingebracht. Anlassfall war die Weigerung des
Unterrichtsministeriums, erhobene Daten, wie die Sozialversicherungsnummer
zu loeschen. Mit der Beschwerde wurde auch die Anregung verbunden, die
Verfassungskonformitaet der gesamten Bildungsdokumentation zu pruefen.

Gegen die Bildungsdokumentation, die eine Aufzeichnung und allgemeine
Abrufbarkeit von Schulinformationen mindestens bis zum 75. Lebensjahr
vorsieht, hatte die Arge Daten von Beginn an eine Fuelle von Bedenken
angemeldet.

Die Datenerhebung umfasst unter anderem

- die Sozialversicherungsnummer

- die Umgangssprache,

- ob jemand eine Sonderschule besuchte,

- ob es Schulverweise wegen schlechten Benehmens gab,

- ob der Religionsunterricht besucht wurde,

- ob Nachmittagsbetreuung in Anspruch genommen wurde

- welche Schulveranstaltungen besucht wurden,

- welche Freigegenstaende besucht wurden,

- in welcher Form das Schuljahr abgeschlossen wurde, ... (1)

Neben statistischen Auswertungen ist jedoch auch ein personenbezogener
Zugriff durch Unterrichtsministerium, Schulerhalter, Sozialversicherungen,
Buergermeister und Gerichte vorgesehen. Moeglich ist dies durch die
besondere Codierung der Daten (vom Unterrichtsministerium
irrefuehrenderweise Verschluesselung genannt). Alle
Sozialversicherungsnummern werden eindeutig codiert, sodass bei Eingabe der
Sozialversicherungsnummer immer alle persoenlichen Datensaetze eines
Schuelers abgerufen werden koennen (auch wenn der "Schueler" mit 75 Jahren
schon laengst seinen wohlverdienten Ruhestand geniesst). (2)

Behauptungen, die Daten der Bildungsdokumentation zur Planung von
bildungspolitischen Entscheidungen zu benoetigen oder gar die Behauptung,
"die EU" schreibe derartige Datenerhebungen vor, entbehren jeder Grundlage.
Es gibt keinerlei Sachargumente, die eine mehr als 60jaehrige
personenbezogene Datenspeicherung fuer Zwecke der Bildungsplanung
rechtfertigen. Um auf neue gesellschaftspolitische Umstaende reagieren zu
koennen, benoetigt man aktuelle Daten, die sich am besten durch kurzfristige
Querschnittsstudien erheben lassen. Nicht zuletzt die PISA-Studie zeigte,
dass Oesterreich nicht nur in der Bildungspolitik, sondern auch in der
Bildungsplanung auf dem sprichwoertlichen "Holzweg" ist. Die Aussagen der
PISA-Studie, die einen katastrophalen Gesamtzustand der oesterreichischen
Bildungspolitik aufzeigten, konnten mit wenigen tausend Testpersonen
getroffen werden. Der Beitrag der Bildungsdokumentation, immerhin ist die
Datenerhebung schon im dritten Jahr und es wurden bisher weit ueber eine
Million Datensaetze erhoben, zur Bildungspolitik ist genau null.

Es mag zwar fuer Frau Gehrer oder einige zahlenfixierte BMU-Beamte in 15
Jahren "interessant" sein herauszufinden, welche Schueler etwa aus dem
laendlichen Raum es trotz unzureichender Bildungspolitik zu einem
Maturaabschluss schafften oder welche Wiener Hauptschueler wegen des
"gegliederten Schulsystems" in die Hilfsarbeitstaetigkeit abgedraengt
wurden. Bildungspolitisch sind diese teuer erkauften Erkenntnisse belanglos,
wie auch immer die wirtschaftliche Situation Oesterreichs in 15 Jahren
aussehen wird, die Bildungsherausforderungen werden voellig neue sein und
nicht mit veralteten Modellen frueherer Jahrzehnte geloest werden koennen.

Die Behauptung "die EU" wuerde die Bildungsdokumentation vorschreiben
entlarvt sich bei naeherem Hinsehen als plumpe Schutzbehauptung von
Statistik Austria und Unterrichtsministerium. Sofern andere EU-Laender
ueberhaupt komplette Bildungsdatenerhebungen haben, beschraenken sich diese
auf die Erhebung des erreichten Schulabschlusses. Die meisten Laender
begnuegen sich mit Globalstatistiken und Stichproben, ein Totalregister
ueber alle Schuldetails kennen nicht einmal die registerfreudigen
skandinavischen Staaten. Tatsaechlich schriebt die EU ausschliesslich
aussagekraeftige Gesamtstatistiken zum Schulwesen vor und ueberlaesst die
Umsetzung den Mitgliedssstaaten.

Angaben zur Bildungsdokumentation verweigert

Aus Sorge ueber die Zukunft ihrer Kinder haben schon bisher tausende
Schueler die Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer und anderer Daten
fuer die Bildungsdokumentation verweigert. Zum Teil sind es ganze Schulen,
Elternvereine geben entsprechende Empfehlungen ab, in vielen Faellen sind es
engagierte einzelne Eltern. Genaue Aufzeichnungen existieren jedoch nicht.

Obwohl das BilDokG bei Weigerung der Bekanntgabe der Versicherungsnummer
eine Verwaltungsstrafe vorsieht, wurde diese bisher nicht verhaengt. Auch
die Ausstellung eines Feststellungsbescheids ueber die Bekanntgabe der
Sozialversicherungsnummer wurde vom BMU bisher verweigert. -- Wohl aus gutem
Grund. In beiden Faellen haetten die Betroffenen die Moeglichkeit gehabt,
den Bescheid zu beeinspruchen und damit direkt zum Verfassungsgerichtshof zu
gehen.

Ein Verfahren vor dem VfGH scheut das Unterrichtsministerium wie der
sprichwoertliche "Teufel das Weihwasser". Nunmehr wurde mit der
VfGH-Beschwerde gegen den DSK-Bescheid K120.991/0002-DSK/2004 ein Weg
gefunden den VfGH doch mit dieser brisanten Materie zu beschaeftigen: Dabei
wird nach Art 144 B-VG die Datenschutzkommission per Bescheidbeschwerde
belangt. Die DSK hatte den Antrag eines Schuelers auf Loeschung aller nicht
im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgesetzes und der
EU-Datenschutzrichtlinie abschlaegig beschieden. Dadurch wurde eine
Verfassungsbeschwerde ermoeglicht, in der auch ein Gesetzespruefungsantrag
angeregt werden konnte. (3)
(arge daten/akin)

(1) Der vollstaendige Datenkatalog der Bildungsdokumentation
ftp://ftp.freenet.at/bil/datenkatalog-bildok.pdf
(2) Eine detaillierte Uebersicht zu allen Bedenken der ARGE DATEN zur
Bildungsdokumentation
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?question=PUB-TEXT-ARGEDATEN&search=52357ibo
(3) Die Verfassungsbeschwerde:
ftp://ftp.freenet.at/bil/vfgh-beschwerde-bildok.pdf


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