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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 3. Mai 2005; 17:26
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Glosse:

> Wozu brauchen wir ein Asylgesetz?

Ich lese die Gesetzentwuerfe nicht mehr, ich kann die Diskussionen darueber
nicht mehr hoeren. Seit 1989 berate und betreue ich Fluechtlinge im
Asylverfahren. In dieser Zeit gab es vier Asylgesetze, das fuenfte soll
jetzt beschlossen werden; vier Innenminister habe ich politisch ueberlebt,
Frau Prokop ist jetzt Nummer fuenf...

Jedes neue Gesetz war schlechter als das vorige - ausgenommen das dritte,
das von Caspar Einem entworfen, aber leider erst unter Schloegl in
verschlimmerter Form beschlossen wurde. Es hat uns mit dem Unabhaengigen
Bundesasylsenat (UBAS) erstmals so etwas wie ein faires Verfahren gebracht.
Aber der grosse Wurf war es auch nicht. In Wirklichkeit hat jedes dieser
Gesetze Beschraenkungen der Genfer Fluechtlingskonvention mit sich gebracht.

Aber - Hand aufs Herz: Wozu brauchen wir ueberhaupt ein Asylgesetz? Wir
haben doch schon die Genfer Fluechtlingskonvention (GFK); sie steht im
Gesetzesrang und ist von jeder Behoerde unmittelbar anzuwenden. Mit diesem
Instrument allein hat Oesterreich 1956 den Fluechtlingsstrom aus Ungarn
bewaeltigt; das erste Asylgesetz wurde naemlich erst 1968 beschlossen.

Wir haben weiters die Europaeische Menschenrechtskonvention (EMRK) im
Verfassungsrang. Auch sie ist von jeder Behoerde anzuwenden. Und wir haben
das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG).

Das genuegt doch: Antraege auf Feststellung der Fluechtlingseigenschaft sind
nach dem AVG zu behandeln; Antraege auf subsidiaeren Schutz im Sinne der
Menschenrechtskonvention oder aus anderen humanitaeren Gruenden ebenso.

Behoerden brauchen wir dann noch. Eine gibt es schon per Verfassungsgesetz:
den UBAS. Er ist als Berufungsbehoerde gedacht. Aber da er meist ohnedies
die ganze Ermittlungsarbeit selber machen muss, weil die erstinstanzlichen
Verfahren so mangelhaft sind, koennte man im Sinne der Verfahrensoekonomie
doch gleich den UBAS (nach gehoeriger Aufstockung seines Personals) zur
ersten Instanz machen und das Bundesasylamt einsparen.

Bitte mich nicht falsch zu verstehen: Ich kenne im Bundesasylamt auch brave
und fleissige Beamte, die sich redlich bemuehen, ihre Arbeit zu tun. Aber
das Bundesasylamt als Institution, deren Aufgabe es angeblich sein sollte,
Fluechtlingen Schutz zu gewaehren, hat in all den Jahren seit seiner
Gruendung voellig versagt. In Wirklichkeit hat dieses Amt naemlich gar nicht
den Zweck, der im Namen steht. Es wurde schon von seinen Gruendungsvaetern,
Loeschnak und Matzka, als Werkzeug der Asylverhinderung konzipiert. Das
ergibt sich schon daraus, dass es dem Innenministerium untersteht. Eine
kuenftige Reform wird vor allem dafuer sorgen muessen, dass das ganze
Asylwesen aus dem Sicherheitsbereich ausgegliedert wird. Dort hat es
ueberhaupt nichts verloren. Raus aus dem Innenministerium!

Vielleicht sollen wir den UBAS aber nicht ueberfordern. Denkbar waere auch,
das erstinstanzliche Verfahren in einem kuenftigen Staatssekretariat fuer
Integration und Einwanderung anzusiedeln. Jedenfalls ausserhalb des
Innenministeriums! Dieses neue Amt muesste, wie der UBAS, oeffentlich
verhandeln. Zweitinstanz bliebe der UBAS, Beschwerdeinstanz wie bisher der
Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof. Diese Behoerden haetten die
Verfahren nach dem AVG zu fuehren - allenfalls unterstuetzt durch ein
schlankes, auf wenige Paragraphen reduziertes Asylgesetz.

Sie haetten Asyl zu gewaehren aus den Gruenden der GFK, aber auch im Sinne
der EMRK sowie aus humanitaeren Gruenden. Die GFK ist naemlich keine
Hoechst-, sondern eine Mindestnorm.

Asyl aus allen diesen Gruenden muesste die gleichen Rechtsansprueche (Recht
auf Arbeit, unbefristeter Aufenthalt, Reisedokument, rasche Einbuergerung)
nach sich ziehen. Voellig abgeschafft wuerden die Drittland- und
Dublinverfahren. Sie stellen eine willkuerliche, sachlich unbegruendete
Einschraenkung der Genfer Fluechtlingskonvention dar. Ausserdem kosten sie
Unsummen Geld, sodass ihre Streichung auch ganz im Sinne der Steuerzahler
ist.

Eine solche Reform wird freilich erst nach Abschaffung der Regierung
Schuessel moeglich sein. Aber vielleicht schafft diese Regierung sich
ohnedies bald selber ab.
*Michael Genner, Asyl in Not (gek.)*


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