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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 12. April 2005; 21:07
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Soziales/Recht:

> OGH-Urteil staerkt Rechte von Arbeitslosen bei einem Unfall

Der Verein fuer Konsumenteninformation (VKI) hat vor dem Obersten
Gerichtshof (OGH) einen Sieg gegen eine private Unfallversicherung errungen.
Diese hatte einem verunfallten Kunden die Auszahlung von Taggeld verweigert,
da das Unglueck waehrend der Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers
passierte (OGH 2.3.2005, 7 Ob 316/04b). Begruendet wurde dies mit
Vertragsklauseln.

Der OGH betonte jedoch, dass Unklarheiten in Versicherungsbedingungen zu
Lasten der Versicherung gehen. Das Taggeld wurde daher in voller Hoehe
zugesprochen.

"Dieses Urteil gilt auch fuer alle anderen Faelle, bei denen eine
Unfallversicherung Leistungen aus dem Titel Taggeld verweigert" so der
Rechtsexperte des VKI, Peter Kolba, am Mittwoch in einer Pressemitteilung.
Eine wortgleiche Bestimmung finde sich etwa in den aktuellen
Musterbedingungen des Versicherungsverbandes (AUVB 2002). Ansprueche seien
daher rasch geltend zu machen, um eine Verjaehrung zu verhindern, so der
Hinweis der Konsumentenschuetzer.
(APA)



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