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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. Februar 2005; 20:22
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Notizen:

> EKH-Raeumungsklage

Am 27.1. erreichte das EKH wie erwartet ein Brief vom Bezirksgericht
Favoriten, in dem die Raeumungsklage von Seiten der "Wielandgasse 2-4
VermietungsGes.m.b.H." uebermittelt wurde. Der erste Gerichtstermin ist fuer
den 18.2. anberaumt. Die Klage ist hauptsaechlich mit baupolizeilichen
"Maengeln" und der Nichtanerkennung der unbefristeten Hauptmietvertraege
begruendet. Im EKH stellt man sich nun auf eine laenger andauernde
Auseinandersetzung auf gerichtlicher Ebene ein.
(EKH-Newsletter/bearb.)

Laufend weitere Infos: http://www.ekhbleibt.info

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> Tauschgeschaefte in der Lobau

Laut einem Artikel in der "Presse" vom 27.1.2005 von Martin Stuhlpfarrer
zeichnet sich in Wien ein Tauschgeschaeft ab. Die Rathaus-SP habe sich (nach
heftigen internen Diskussionen) frueh und definitiv festgelegt: Die sechste
Donauquerung fuer den Wiener Autobahnring (Nordost-Umfahrung/Lobauautobahn)
kann aus Umweltschutzgruenden nur in Form des (teureren) Tunnels erfolgen.

Die um 250 Millionen Euro billigere Bruecke (Kosten: 370 Millionen), die die
Asfinag fordert, ist fuer die Rathaus-Regierung inakzeptabel. Nachgeben kann
sich die Wiener SP nicht leisten. Einerseits wuerde ein "Umfaller" das Image
eines durchsetzungskraeftigen Gegenmodells zum Bund ankratzen. Zweitens
wuerde die SPOe im kommenden Gemeinderatswahlkampf den Gruenen eine
gefaehrliche Waffe in die Hand druecken: die Horrorvision, dass Laerm und
Abgase von einer Autobahnbruecke in das Naturschutzgebiet ziehen.

Die SPOe koenne nicht mehr zurueck, so die "Presse", es zeichne sich ein
Tauschgeschaeft ab: Wien bekommt seinen Donau-Tunnel, gibt dafuer den
Widerstand gegen den Verlauf der Nordost-Umfahrung entlang der Stadtgrenze
auf. Bisher hatte Wien diese Variante aus Angst vor Kaufkraftabfluss
bekaempft, da entlang der Autobahn auf niederoesterreichischem Boden
Einkaufszentren die Folge sein koennten.
(Die Presse/bearb.)

Quelle:http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=c&ressort=w&id=462517

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> BRD/Moderne Zeiten: Anklage wegen Online-Demo

Die Initiativen "Libertad!" und "Kein Mensch ist illegal" riefen zum 20.
Juni 2001 zu einer Online-Demo im Zusammenhang mit der
deportation.class-Kampagne gegen das Lufthansa-Abschiebegeschaeft auf. 3 1/2
Jahre danach wird jetzt ein Libertad!-Mitglied angeklagt.

Zur Erinnerung: Im Maerz 2001 begann die Mobilisierung zu einer Online-Demo
im Zusammenhang mit der deportation.class-Kampagne gegen das
Lufthansa-Abschiebegeschaeft. Unterstuetzt und zur Aktion aufgerufen wurde
von rund 250 Gruppen und Einzelpersonen aus den Bereichen der
Menschenrechtsarbeit, der Asylpolitik, von Gewerkschaften und anderen NGOs.

Am 20. Juni 2001, am Tag der Hauptversammlung der Lufthansa AG in Koeln, war
es soweit: Mehr als 10.000 Teilnehmer/innen brachten mit ihren Zugriffen auf
die Lufthansa-Webseite den digitalen Kranich ins Wanken, die Seite war
zeitweise lahmgelegt.

"Noetigung" und "Anstiftung zur Noetigung" war das aus Sicht der Frankfurter
Staatsanwaltschaft, die auf eine Anzeige der Lufthansa AG hin am 17.10.2001
eine Razzia bei Libertad! durchfuehren liess. Insgesamt zehn Computer und
weitere Datentraeger wurden beschlagnahmt, und befinden sich zum groessten
Teil bis heute im Besitz der Frankfurter Polizei.

Im Mai 2004 wurde Libertad! von Seiten der Staatsanwaltschaft die
Moeglichkeit eines Vergleichs zur Einstellung des Verfahrens signalisiert.
Voraussetzung war ein "Schuldeingestaendnis" und der Verzicht auf Rueckgabe
der beschlagnahmten Gegenstaende -- was Libertad! ablehnte. Mit 28.12.2004
hat nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anklage beim Amtsgericht gegen
den Anmelder der Internet-Domains libertad.de und sooderso.de erhoben, da er
"durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat -- Noetigung
gemaess §240 StGB -- aufgefordert" habe.
(Libertad!/Bearb.)

Quelle:
http://www.libertad.de/inhalt/archiv/libertad/2005/01/EEpyFEZukZuIzbbtvI.shtml




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