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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. Februar 2005; 20:25
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Schweiz:

> Gericht besteht auf Anklage im (Bruecken-) Fall Aubonne

Im Prozess um die Aubonne-Bruecken-Aktion gegen den G8, bei dem die beiden
Aktivisten Martin Shaw und Gesine Wenzel fast ihr Leben verloren haetten,
als die Schweizer Polizei ihr Kletterseil durchschnitt, beginnt eine neue
Phase. Das Gericht widerrief die Entscheidung des Untersuchungsrichters
Antenen. Dieser hatte das Urteil gefaellt, dass eine Anklage der Polizei
nicht begruendbar sei, die Schuld fuer den Vorfall laege allein in der
Waghalsigkeit der Aktivisten. Das Tribunal d'accusation du Canton de Vaud
hat nun jedoch erklaert, dass "die Untersuchung ausreichend Beweise fuer
eine gerechtfertigte Anklage von Michael Deiss und Claude Poget produziert
haette. Die Anklage lautet auf fahrlaessiger leichter und schwerer
Koerperverletzung." Bis jetzt war nur gegen Deiss, den Schaffhausener
Polizisten, der das Seil durchgeschnitten hatte, eine strafrechtliche
Untersuchung eingeleitet worden. Nun erkannte das Gericht die Bedenken der
Aktivisten an und erklaerte, Poget, der Einsatzleiter auf der Bruecke
"haette eigentlich als belastet verhoert werden muessen."

Der Abgeordnete des Kantonsparlaments Yvan Rytz geht allerdings noch weiter:
"Die Regierung kann sich ihrer Verantwortung in diesem Fall nicht entziehen.
Der Einsatzleiter auf der Bruecke missachtete offizielle Anordnungen und es
ist Pflicht der Regierung, dieses Versagen zu ahnden. ... Fuer uns ist
offensichtlich, dass Shaw und Wenzel durch unsere Polizei schweres Leid
zugefuegt wurde und dass ein klares Anrecht auf Schadenersatz besteht." 29
Parlamentarier verschiedener Parteien unterstuetzen dies offen mit ihrer
Unterschrift.

Den beiden Kletterern, die schwere koerperliche und emotionale Verletzungen
davon trugen, stand die Regierung bisher keinerlei Entschaedigung zu.
Geschaeftseigentuemer hingegen, deren Schaufenster waehrend der Proteste
zerstoert wurden, wurden grosszuegig bedacht. "Dies zeigt deutlich, dass der
Staat den Schutz des Eigentums ueber den Schutz der Menschen stellt", so die
Aktivisten. "Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger erster Schritt.
Es ist jedoch wichtig klarzustellen, dass dies eine absolute Ausnahme ist.
Die meisten Klagen aufgrund von Polizeibrutalitaet werden gar nicht erst
untersucht und fuehren so gut wie nie zur Anklage."
(Aussendung Aubonne Support Group / bearb.)

Weitere Infos: http://www.aubonnebridge.net


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