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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. Dezember 2004; 19:51
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Soziales:

> Menschenrechte in der Arbeitslosigkeit?

In einem offenen Brief an die SozialsprecherInnen des Nationalrates haben
die oesterreichischen Arbeitsloseninitiativen zum Tag der Menschenrechte am
10.12. 2004 festgestellt, dass auch nach 40 Jahren ein Teil der
Menschenrechtsbestimmungen (Pakt ueber wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (WSK) vom 16.12.1966) noch immer nicht umgesetzt worden
sind:

- das Recht auf frei gewaehlte oder angenommene Arbeit (Art. 66 WSK) wird
durch die Zumutbarkeitsbestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
(§§ 9 und 10) verletzt

- das Recht auf angemessenen Lebensunterhalt (Art. 7 WSK) widerspricht dem
Zwang, jeden Job annehmen zu muessen, der ueber der Geringfuegigkeitsgrenze
liegt (dzt. 317,- Euro) und nach Kollektivvertrag entlohnt wird.

- Artikel 11 WSK nennt das Recht auf angemessenen Lebensstandard aller
inklusive ihrer Familien - die Anrechnung des Partnereinkommens bei der
Berechnung der Notstandshilfe fuehrt jedoch in vielen Faellen zur Verarmung
von Familien, zumal die durchschnittliche Notstandshilfe mit etwa 550 Euro
weit unter der Armutsschwelle von 780 Euro liegt.

- Art. 13 Recht auf Bildung wird Erwerbsarbeitslosen verweigert, weil sie
dem Arbeitsmarkt uneingeschraenkt zur Verfuegung stehen muessen.

Die PolitikerInnen der Parteien werden aufgefordert, Stellung zu nehmen.
Ferner interessiert, welche PolitikerInnen fuer eine Volksabstimmung ueber
die EU-Verfassung eintreten und welche PolitikerInnen sich im
Oesterreichkonvent fuer individuell einklagbare soziale Grundrechte
einsetzen.

Unterzeichnet wurde der Brief im Namen von AMSand Arbeitsloseninitiative
Wien, SoNed! Arbeitsloseninitiative Braunau, AI Arbeitsloseninitiative
Kaernten, IGEL Interessensgemeinschaft Erwerbsloser, Selbsthilfegruppe "Zum
Alten Eisen?"

(Quelle : Glocalist Nr. 50 vom 29.11.2004 und
http://www.zum-alten-eisen.org )



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